Pflegeberatungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI – warum das mehr ist als nur ein Pflichttermin
E.S.
16. Oktober 2025
§37 SGB XI regelt, wann und in welcher Höhe Pflegegeld gezahlt wird und welche Sonderfälle gelten (Teilmonate, Kurzzeit-/Verhinderungspflege u. v. m).
§37 Absatz 1 – Höhe des Pflegegeldes (Stand 01.01.2025)
Pflegegeld pro Kalendermonat:
§37 Absatz 2 – Sonderregeln
§37 ab Absatz 3 – Beratungseinsätze
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 dient der Sicherung der Qualität der häuslichen (informellen) Pflege sowie der Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Pflegehilfe für Senioren ist gleichzeitig Pflegehilfe für die Angehörigen.
Bei PG 1 ist der Besuch freiwillig (bis zu einmal pro Halbjahr) – oft trotzdem sinnvoll, um Leistungen gezielt zu nutzen. Die Pflicht greift immer dann, wenn Pflegegeld bezogen wird und kein ambulanter Pflegedienst (Sachleistung) die Pflege übernimmt. Bei Kombinationsleistung besteht in der Regel keine Pflicht, der Einsatz kann aber freiwillig wahrgenommen werden.
Wichtig: Versäumte Termine können zur Kürzung bis hin zur Streichung des Pflegegeldes führen – das lohnt sich also nicht. Das gilt jedoch nur für das Pflegegeld bei den Pflegegraden 2 bis 5 und nicht für Sachleistungen und ebenfalls nicht für Kombinationsleistungen. Wo ein ambulanter Pflegedienst Sachleistungen erbringt, ist die Versorgung bereits professionell organisiert; deshalb besteht das Recht aber keine Pflicht zum Abruf der Beratungsbesuche.
Die GKV-Empfehlung stellt ausdrücklich klar:
Für Bezieher von Sachleistungen und Kombinationsleistungen besteht Anspruch, aber keine Verpflichtung.
Zugelassene Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen, von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachpersonen, Pflegeberater/-innen nach § 7a SGB XI sowie Beratungspersonen der Kommunen dürfen den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 durchführen.
Ausgebildete Fachkräfte nehmen den Pflegealltag in den Blick – mit dem Ziel, Risiken zu senken und Abläufe sicherer zu machen. Schon kleine Anpassungen bei Transfer, Lagerung oder Hautpflege verhindern Stürze und Druckstellen; richtige Handgriffe entlasten Rücken und Schultern sofort. Der geschulte Außenblick erkennt zudem Veränderungen frühzeitig: Wenn Mobilität nachlässt, der Schlaf unruhig wird oder neue Wunden auftreten, kann rechtzeitig reagiert werden – bevor es zur Krise oder gar zum Notfall kommt.
Mit Sachverstand wird ermittelt, welche Hilfsmittel spürbar entlasten und welche Bausteine – Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie ggf. eine Wohnraumanpassung – kosteneffizient und alltagstauglich eingesetzt werden können, damit der Tag sicherer, die Wege kürzer und die Nächte für alle ruhiger werden. Anträge werden vorbereitet, damit die Kasse zügig entscheiden kann. Das stabilisiert auch den Pflegegrad: Steigt der Bedarf, geben Fachkräfte konkrete Hinweise zur Dokumentation und – falls nötig – zur Höherstufung.
Für Angehörige schaffen die Beratungen Struktur und Entlastung: klare Aufgabenverteilung, erreichbare Zwischenschritte, verlässliche Notfallwege. Der regelmäßige Rhythmus (halbjährlich bzw. vierteljährlich) sorgt dafür, dass Lösungen nachgeschärft werden, statt „einzuschlafen“. Finanziell ist das klug, denn der Einsatz kostet nichts, sichert das Pflegegeld über den Nachweis – und hilft, Kassenleistungen vollständig auszuschöpfen. Die saubere Dokumentation wird außerdem zum roten Faden für Arztgespräche, Reha-Empfehlungen und weitere Anträge.
Beim Termin beginnt alles mit einem kurzen Blick auf den Alltag: Wie bewegt sich die pflegebedürftige Person, was gelingt selbstständig, wo braucht es Unterstützung, und wie passt die Wohnung dazu? Darauf folgen praktische Impulse – kleine Handgriffe für rückenschonendes Heben, Ideen für eine tragfähige Tagesstruktur, Hinweise zur Sturz- und Dekubitusprophylaxe sowie alltagsnahe Tipps im Umgang mit Demenz und Inkontinenz. Parallel wird geprüft, welche Leistungen bereits genutzt werden und welche fehlen: Welche Hilfsmittel sind sinnvoll, welche Anträge lohnen sich, und wie kommt man zügig dorthin? Abschließend wird der Besuch fachgerecht dokumentiert. Dieser Nachweis geht an die Pflegekasse – ein notwendiger Schritt, damit das Pflegegeld gesichert bleibt und die Unterstützung weiterläuft.
Viele Familien starten mit Haushaltshilfe und Nachbarschaftshilfe, wenn sich Eltern oder andere Angehörige nicht mehr sicher selbst versorgen können. Spätestens wenn der Aufwand und die Belastung für die Pflegenden steigt, lohnt sich der Blick auf professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst – also zugelassene ambulante Dienste mit direkter Kassenabrechnung. Achtung bei der Online-Suche – ein zugelassener Pflegedienst hat immer eine IK-Nummer (Institutions-Kennzeichen). Das ist eine 9-stellige, eindeutige Kennnummer für Leistungserbringer und Kostenträger im deutschen Gesundheits- und Pflegewesen. Sie dient als offizielle Identifikations- und Abrechnungsnummer gegenüber Kranken- und Pflegekassen und wird in elektronischen Verfahren und Formularen (z.B. Rechnungen und Leistungsnachweisen) verwendet. Vergeben und verwaltet wird das IK zentral von der DGUV und dem GKV-Spitzenverband. Es gibt zwar keine stattliche Stelle zur direkten Vergabe der IK-Nummer, aber die Kontrolle erfolgt mittelbar durch die Rechtsaufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS); das IK selbst ist in § 293 SGB V verankert.
Pflegebedürftige in Deutschland erhalten vielfältige Unterstützung. Die Basis bilden Pflegegeld, Pflegesachleistungen (auch als Kombinationsleistung möglich), der Entlastungsbetrag sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Je nach Bedarf kommen zusätzlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, technische Hilfen (z. B. Pflegebett, Rollator), Zuschüsse zur Wohnraumanpassung und ein Hausnotrufsystem in Betracht.
Für die 24-Stunden-Betreuung, wie sie viele Agenturen vermitteln, gibt es keine eigenen Zuschüsse der Pflegekassen; hierfür kann jedoch das Pflegegeld eingesetzt werden. Zugelassene Pflegedienste – wie die Ihr Team 24 Pflegedienst GmbH – können Pflegesachleistungen (vgl. § 36 SGB XI; Kombinationsleistung: § 38 SGB XI) direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Entscheidend für die Leistungshöhe ist das „Wer–Wann–Wie“ der Antragstellung: Welche Leistungen werden gewählt, sind Nachweise vollständig, werden Budgets korrekt kombiniert und fristgerecht genutzt? Genau hier zahlt sich der regelmäßige Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus: Er sorgt dafür, dass nichts liegen bleibt, Budgets optimal eingesetzt werden und die Versorgung zur realen Lebenssituation passt. Mehr Sicherheit bedeutet bessere Planbarkeit und somit spürbar mehr Luft im Alltag.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten (bei Privatversicherten per Erstattung). Der Beratungseinsatz macht aus Ansprüchen konkrete Leistungen: Pflegehilfsmittel, Entlastungsbetrag sowie die optimale Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld werden rechtzeitig beantragt und sinnvoll kombiniert. Die Beratung nach § 37.3 ist nötig und nützlich – sie sichert Pflegegeld, verhindert Krisen und spart Geld.
Tipp: Nachweise bereitlegen – das spart Rückfragen und beschleunigt die Freigabe.
Auch wenn der Beratungseinsatz von vielen als lästige Pflicht empfunden wird, hat er handfeste Vorteile: Erfahrene Fachkräfte geben praxistaugliche Tipps, mit denen typische Fehler vermieden und Abläufe spürbar erleichtert werden. In nur 60 Minuten entstehen konkrete, erreichbare nächste Schritte – oft genug, um viele kleine Improvisationen der folgenden Wochen überflüssig zu machen. Selbst wenn man meint, bereits alles zu wissen, hilft der geschulte Außenblick häufig genau bei der einen Stellschraube, die wirklich entlastet; Pflegebedarfe verändern sich, und damit auch die passenden Lösungen. Zugleich werden notwendige Anträge rechtzeitig und korrekt vorbereitet. So erfüllt der Termin nicht nur die formale Nachweispflicht, sondern liefert gelebte Praxis: klare Empfehlungen, saubere Dokumentation und weniger Verzögerungen auf dem Weg zur passenden Leistung.
Der § 37.3-Einsatz ist kein lästiger Haken, sondern ein Hebel für einen sichereren, leichteren und besser finanzierten Pflegealltag. Mit einem erfahrenen Berater an Ihrer Seite wird aus Pflicht echte Unterstützung.
Wir beraten Sie gerne zu Möglichkeiten der häuslichen Betreuung – jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.
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