Illegale 24h Pflege – Warum eine Betreuungskraft keine echte 24h Pflege leisten kann
Ihr Team 24 Redaktion
1. September 2025


Viele wollen einfach einen guten Anbieter, doch Erwartungen und Vorstellungen stehen sich häufig gegenüber – genauer: legale vs. illegale 24h Pflege.
Das nehmen wir direkt zum Anlass und räumen endgültig mit falschen Vorstellungen und Erwartungen auf.
Die sogenannte 24h Pflege beschreibt eine Betreuungsform, bei der eine Pflegekraft oder Alltagsbetreuerin im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnt und diese im Alltag unterstützt – oft bei:
Der Begriff „24-Stunden“ bedeutet nicht 24 Stunden Arbeit, sondern nur, dass jederzeit jemand anwesend ist – nicht, dass ununterbrochen gearbeitet wird. Das schließt einen nächtlichen Einsatz aus, wenn bereits über den Tag hinweg die Arbeitszeit überschritten wird. Zudem gilt in Deutschland eine Nachtruhe von mindestens 11 Stunden zwischen den täglichen Einsätzen. Sollte ein medizinischer Notfall dennoch in der Nacht auftreten, ist es für uns selbstverständlich, dass die Betreuungskraft da ist.
Das erscheint in Ihrer Vorstellung womöglich gerade schwierig, ist aber mit minimalen Veränderungen einfach zu schaffen. Sollten Ihnen auffallen, dass Betreuungskräfte auch nachts bzw. ununterbrochen für jemanden da ist, können sie fast sicher sein, dass es sich hier nicht direkt um illegale 24h Pflege handelt, sondern eher um eine rechtliche Grauzone.
In dieser Grauzone befinden Sie sich dann, wenn eine Betreuungskraft im Ausland angestellt ist bei denen andere arbeitsrechtliche
Wenn Sie allerdings „Rund um die Uhr“ wirklich wollen, dann sieht das auf legalem Weg wie folgt aus:
Nach deutschem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt:
Das bedeutet: Eine einzelne Betreuungskraft darf höchstens 40 bis 48 Stunden pro Woche arbeiten – nicht 168 Stunden, wie sie bei echter 24/7-Pflege nötig wären. Sie würden also mindestens 3-4 Betreuungskräfte benötigen – legal.
Rechenbeispiel: Wie viele Stunden umfasst echte 24/7-Betreuung?
Wenn eine oder zwei Betreuungskräfte die gesamte Versorgung „rund um die Uhr“ übernehmen sollen, entstehen schnell Probleme – sowohl rechtlich als auch menschlich:
Wollen Sie das wirklich?
Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist nicht gleichzusetzen mit 24 Stunden Arbeit durch eine Person. Legale, sichere und menschenwürdige Betreuung erfordert:
Wer mit nur einer Betreuungskraft eine echte 24-Stunden-Versorgung verspricht, handelt nicht rechtskonform und riskiert gesundheitliche Schäden für die Pflegekraft sowie rechtliche Folgen für die Familie.
Wir setzen auf transparente, rechtssichere Modelle, die sowohl die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person als auch die Rechte der Betreuungskräfte respektieren.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten – wir finden die passende Lösung für Ihre Pflegesituation. Einfach eine Anfrage senden.
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