Stand: Juli 2026
Einkommensteuerreform 2027 und 2028: So sollen Familien und Arbeitnehmer entlastet werden
Die Bundesregierung hat sich auf eine umfassende Reform der Einkommensteuer geeinigt. Ab 1. Januar 2027 sollen vor allem Familien sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen finanziell entlastet werden. Geplant sind unter anderem ein höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld und Verbesserungen bei steuerlichen Freibeträgen.
Doch was genau ist geplant? Wer profitiert von der Reform – und welche Änderungen sind bislang lediglich politische Vorhaben?

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Das Wichtigste auf einen Blick
- Einkommensteuerreform soll ab 1. Januar 2027 in Kraft treten.
- Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro jährlich.
- Der Grundfreibetrag wächst gestaffelt — erste Stufe 2027, zweite 2028.
- Familien bekommen mehr Kindergeld, auch der Kinderfreibetrag steigt.
- Arbeitnehmer profitieren von einem höheren Werbungskosten-Pauschbetrag.
- Der Einkommensteuertarif soll für mittlere Einkommen abgeflacht werden.
- Einige Steuervergünstigungen werden gleichzeitig reduziert.
Warum die Einkommensteuer reformiert werden soll
Nach mehreren Jahren mit hoher Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten möchte die Bundesregierung Beschäftigte stärker entlasten. Besonders Familien und Menschen mit kleinen bis mittleren Einkommen sollen künftig mehr Netto vom Brutto behalten.
Nach Angaben der Bundesregierung sollen die geplanten Maßnahmen Bürgerinnen und Bürger jährlich um rund zehn Milliarden Euro entlasten.

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Diese Änderungen sind geplant
Höherer Grundfreibetrag
Der steuerfreie Grundfreibetrag soll bis 2028 schrittweise auf voraussichtlich 12.900 Euro steigen. Dadurch bleibt ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei.
Mehr Kindergeld
Familien gehören zu den größten Gewinnern der Reform.
Geplant sind:
- höheres Kindergeld von 272 Euro pro Monat
- Anhebung des Kinderfreibetrags
- zusätzliche Entlastungen für Familien mit mehreren Kindern
Gerade Familien mit mittleren Einkommen sollen dadurch deutlich profitieren.
Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Auch Arbeitnehmer sollen steuerlich entlastet werden.
Der Werbungskosten-Pauschbetrag soll von bisher 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Dadurch können Beschäftigte ohne Einzelnachweise mehr berufliche Ausgaben steuerlich berücksichtigen lassen.
Einkommensteuertarif wird angepasst
Zusätzlich soll der Verlauf des Einkommensteuertarifs verändert werden.
Geplant ist:
- geringere Steuerbelastung im mittleren Einkommensbereich
- späteres Greifen des Spitzensteuersatzes
Damit sollen insbesondere kleine und mittlere Einkommen stärker entlastet werden.
Beispiel: Wie stark können Familien profitieren?
Laut Beschlusspapier der Koalition könnte eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Jahreseinkommen von rund 60.000 Euro jährlich etwa 600 Euro sparen.
Familien mit höheren Einkommen können entsprechend stärker profitieren.
Es gibt auch Gegenfinanzierungen
Die Reform bringt nicht nur Entlastungen.
Zur Finanzierung sind unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Kürzung der steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen (von 20 % auf 15 % der Arbeitskosten)
- Senkung des maximalen Steuerbonus von 1.200 auf 900 Euro
- weitere Maßnahmen zur Gegenfinanzierung über den Bundeshaushalt.
Steuererklärung soll einfacher werden
Neben finanziellen Entlastungen plant die Bundesregierung auch Vereinfachungen im Steuerrecht.
Vorgesehen sind unter anderem:
- eine vorausgefüllte digitale Steuererklärung,
- schnellere Vergabe von Steuernummern für Unternehmen,
- eine stärkere Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren.
Es gibt auch Kritik
Nicht alle Verbände bewerten die Reform positiv.
Kritiker bemängeln unter anderem,
- dass die Entlastungen für viele Haushalte zu gering ausfallen könnten,
- dass steigende Sozialabgaben einen Teil der Steuerersparnis wieder aufzehren,
- dass die Kürzung einzelner Steuervergünstigungen die Reform teilweise ausgleicht.
Andere Organisationen begrüßen dagegen insbesondere die stärkere Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen.

Was bedeutet die Reform für pflegende Angehörige?
Wer berufstätig ist und gleichzeitig einen Angehörigen pflegt, könnte von den allgemeinen Steuerentlastungen profitieren.
An den bestehenden steuerlichen Regelungen rund um den Pflegepauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen soll sich durch diese Einkommensteuerreform nach aktuellem Stand jedoch nichts ändern.
Die geplante Einkommensteuerreform ab 2027 zählt zu den größten steuerpolitischen Vorhaben der aktuellen Bundesregierung. Familien, Beschäftigte und Menschen mit kleinen sowie mittleren Einkommen sollen durch höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und einen angepassten Einkommensteuertarif spürbar entlastet werden.
Gleichzeitig bleiben viele Details noch vom weiteren Gesetzgebungsverfahren abhängig. Ob alle angekündigten Maßnahmen wie geplant umgesetzt werden, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.


