Stand: April 2026
Fellbach liegt mitten im Rems-Murr-Kreis, eingebettet zwischen Stuttgart und Waiblingen — eine Stadt, in der viele ältere Menschen ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen möchten. Doch sobald der Pflegebedarf steigt, stellt sich für Familien dieselbe Frage: Was übernimmt die Pflegekasse eigentlich, und was müssen wir selbst stemmen? Dieser Ratgeber beantwortet genau das — konkret, mit aktuellen Zahlen und ohne Behördendeutsch.
Was bedeutet häusliche Pflege in Fellbach überhaupt — und wer hat Anspruch?
Häusliche Pflege bedeutet: Der pflegebedürftige Mensch bleibt zu Hause, und die Versorgung kommt zu ihm. Das kann die Tochter sein, die jeden Tag vorbeischaut. Es kann ein ambulanter Pflegedienst sein, der morgens und abends kommt. Oder beides zusammen. Entscheidend ist der anerkannte Pflegegrad — ab Pflegegrad 2 öffnet sich der Leistungskatalog der Pflegeversicherung.
Die Rechtsgrundlage für das Pflegegeld findet sich in § 37 SGB XI: „Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen.“ Wer Pflegesachleistungen durch einen zugelassenen Pflegedienst wünscht, hat nach § 36 SGB XI ab Pflegegrad 2 Anspruch auf häusliche Pflegehilfe.
- Pflegegrad 1. Nur der Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat nach § 45b SGB XI) und die Pflegeberatung stehen zur Verfügung — kein Pflegegeld, keine Sachleistung.
- Pflegegrade 2 bis 5. Voller Zugang zu Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Pflegehilfsmitteln.
- Kombinationsleistung. Wer beides möchte — teils Pflegedienst, teils Familienunterstützung — kann Sach- und Geldleistung nach § 38 SGB XI anteilig kombinieren.
Wichtiger Hinweis: Pflegebedürftige in Fellbach können ihren Pflegegradantrag direkt bei der Pflegekasse stellen. Der Medizinische Dienst (MD) besucht dann die pflegebedürftige Person zu Hause. Die Pflegekasse muss nach § 18c Abs. 1 SGB XI innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden — andernfalls fallen 70 Euro Verspätungspauschale je begonnene Woche an.

Wie viel Geld fließt tatsächlich — Pflegegeld, Sachleistung oder beides?
Erfahrungsgemäß bleibt ein erheblicher Teil der gesetzlich vorgesehenen Pflegeleistungen ungenutzt — Familien sind sich oft nicht bewusst, welche Budgets parallel und nebeneinander beantragt werden können. Ein Überblick der aktuellen Leistungen für 2026 (unverändert seit 1. Januar 2025):
Pflegegeld für Pflege durch Angehörige
Rechtlich gesehen ist die pflegebedürftige Person der einzige Leistungsempfänger des Pflegegelds nach § 37 SGB XI — Angehörige erhalten den Betrag nicht unmittelbar von der Pflegekasse. Wie das Pflegegeld eingesetzt wird, liegt ausschließlich im Ermessen der pflegebedürftigen Person; erfahrungsgemäß reichen viele Betroffene den Betrag ganz oder teilweise an die Person weiter, die den Großteil der Pflege übernimmt. Die monatlichen Beträge:
- Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat
Ein konkretes Beispiel: Eine 79-jährige Dame in Fellbach-Schmiden mit Pflegegrad 3 und beginnender Demenz wird überwiegend von ihrer Tochter versorgt. Aus Pflegegrad 3 ergibt sich ein monatliches Pflegegeld von 599 Euro, das an die Mutter ausgezahlt wird. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 131 Euro nach § 45b SGB XI — in der Summe stehen 730 Euro monatlich für die häusliche Versorgung zur Verfügung.
Pflegesachleistung durch einen ambulanten Pflegedienst
Sobald ein zugelassener Pflegedienst die Versorgung übernimmt, steigen die verfügbaren Höchstbeträge nach § 36 SGB XI erheblich an. Die Abrechnung läuft direkt zwischen dem ambulanten Pflegedienst und der Pflegekasse — Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben mit dem bürokratischen Zahlungsvorgang nichts zu tun.:
- Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro monatlich
Nehmen wir ein zweites Beispiel: Ein 84-jähriger Mann in Fellbach mit Pflegegrad 4, der täglich Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität und Medikamentengabe benötigt. Ein ambulanter Pflegedienst kommt morgens und abends — die Kosten bis zu 1.859 Euro übernimmt die Pflegekasse vollständig. Was darüber hinausgeht, zahlt die Familie selbst.
Kombination aus beidem
Das Gesetz lässt in § 38 SGB XI ausdrücklich zu, beide Leistungsformen zu kombinieren. Im Wortlaut: „Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Absatz 3 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37. Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat.“ Wer also 50 Prozent der Sachleistung nutzt, bekommt noch 50 Prozent des Pflegegelds. An die gewählte Aufteilung ist die pflegebedürftige Person allerdings sechs Monate gebunden.
Wichtiger Hinweis: Die nächste Dynamisierung der Pflegeleistungen ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen (§ 30 SGB XI). Für 2026 und 2027 sind keine Erhöhungen beschlossen. Planen Sie die Versorgung daher auf Basis der aktuellen Beträge.

Was passiert, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt oder Urlaub macht?
Das ist eine Frage, die viele Familien verdrängen — bis der Ernstfall eintritt. Pflegende Angehörige erkranken, brauchen Erholung oder sind kurzfristig verhindert. Für genau diese Situationen gibt es den gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt: „Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach Maßgabe des § 39 sowie Leistungen der Kurzzeitpflege nach Maßgabe des § 42 in Höhe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3 539 Euro je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag).“ Dieser Betrag ist flexibel einsetzbar — entweder für Verhinderungspflege (wenn eine Ersatzperson einspringt) oder für Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung, oder für beides zusammen.
Ebenfalls neu seit dem 1. Juli 2025: Die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt. Das bedeutet konkret, dass Familien in Fellbach die Verhinderungspflege nun auch dann in Anspruch nehmen können, wenn die Pflegesituation noch nicht lange besteht.
Was gilt bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige?
Ein häufiger Fall: Die Tochter pflegt die Mutter, fährt aber für zwei Wochen in den Urlaub. Die Oma der Nachbarsfamilie springt ein. Hier greift § 39 Abs. 3 SGB XI mit einer wichtigen Einschränkung: „Wird die Ersatzpflege von diesen Personen nicht erwerbsmäßig ausgeübt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse im Kalenderjahr regelmäßig den für den Pflegegrad des Pflegebedürftigen geltenden Betrag des Pflegegeldes nach § 37 Absatz 1 Satz 3 für bis zu zwei Monate nicht überschreiten.“ Bei Pflegegrad 3 wären das also maximal zwei Monatspflegegelder (2 × 599 Euro = 1.198 Euro) für nicht-erwerbsmäßige nahe Angehörige — sofern keine nachgewiesenen Mehraufwendungen hinzukommen.
Wer die Verhinderungspflege über eine professionelle Einrichtung oder einen Pflegedienst organisiert, kann den vollen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro ausschöpfen.
Nach der Leistungserbringung muss die Pflegeeinrichtung nach § 42a Abs. 3 SGB XI unverzüglich eine schriftliche Kostenübersicht aushändigen: „Erbringen Pflegeeinrichtungen Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege, haben die Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen im Anschluss an die Leistungserbringung unverzüglich eine schriftliche Übersicht über die dafür angefallenen Aufwendungen zu übermitteln oder auszuhändigen; auf der Übersicht ist deutlich erkennbar auszuweisen, welcher Betrag davon zur Abrechnung über den Gemeinsamen Jahresbetrag vorgesehen ist.“ Bleibt die gesetzlich vorgeschriebene Kostenübersicht aus, empfiehlt es sich, diese schriftlich und mit Fristsetzung bei der Pflegeeinrichtung anzufordern — der Anspruch ergibt sich unmittelbar aus § 42a Abs. 3 SGB XI.
Welche zusätzlichen Leistungen werden in der Praxis oft übersehen?
Neben Pflegegeld und Sachleistung gibt es einen ganzen Strauß weiterer Leistungen, die in Fellbach genauso gelten wie überall in Deutschland — und die in der Pflegepraxis erstaunlich selten vollständig ausgeschöpft werden.

Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu — monatlich 131 Euro. Das macht 1.572 Euro im Jahr. Nicht verbrauchte Beträge aus 2025 lassen sich noch bis zum 30. Juni 2026 nutzen. Nach diesem Datum verfallen sie. Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Alltagsunterstützungsangebote eingesetzt werden: häusliche Betreuung, Begleitung zum Arzt, Tagespflege oder hauswirtschaftliche Hilfen über zugelassene Anbieter.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und ähnliche Verbrauchsartikel übernimmt die Pflegekasse nach § 40 Abs. 2 SGB XI monatlich bis zu 42 Euro. Der Antrag ist einfach: formlos bei der Pflegekasse stellen, die Artikel beim Hilfsmittellieferanten bestellen. Technische Pflegehilfsmittel — etwa ein Pflegebett oder ein Hausnotruf — werden nach § 40 Abs. 3 SGB XI vorrangig leihweise überlassen. Im Wortlaut: „Die Pflegekassen sollen technische Pflegehilfsmittel in allen geeigneten Fällen vorrangig leihweise überlassen.“ Wer ein Pflegehilfsmittel kauft statt leiht, trägt das Risiko selbst.
Wohnraumanpassung bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
Braucht die Wohnung in Fellbach einen Treppenlift, eine ebenerdige Dusche oder einen Haltegriff im Bad? Nach § 40 Abs. 4 SGB XI kann die Pflegekasse Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, gilt der Betrag je Person — der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 Euro begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert.
Tages- und Nachtpflege als Ergänzung
Wer tagsüber Betreuung in einer teilstationären Einrichtung organisiert, hat nach § 41 SGB XI Anspruch auf zusätzliche Mittel — ohne Anrechnung auf Pflegegeld oder Sachleistung. Die Beträge 2026: Pflegegrad 2 bis zu 721 Euro, Pflegegrad 3 bis zu 1.357 Euro, Pflegegrad 4 bis zu 1.685 Euro, Pflegegrad 5 bis zu 2.085 Euro monatlich. Gerade für berufstätige pflegende Angehörige in Fellbach ist die Tagespflege ein oft unterschätzter Entlastungsweg.
Tipp: Wer Pflegegeld bezieht und einen Pflegedienst für Beratungseinsätze nutzt, kann laut § 37 Abs. 3 SGB XI ab Pflegegrad 4 bis zu vier Beratungsbesuche pro Jahr abrufen — statt der üblichen zwei. Das kostet nichts extra und ist ausdrücklich im Gesetz verankert.
Was passiert nach dem Pflegeantrag — und worauf sollten Familien achten?
Der Antrag auf Pflegeleistungen ist der erste Schritt. Was danach kommt, überrascht manche Familien. Nach § 18c Abs. 1 SGB XI hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage Zeit für ihre Entscheidung. Hält sie diese Frist nicht ein, werden automatisch 70 Euro je begonnene Woche fällig — ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss.
Das Gutachten des Medizinischen Dienstes erhalten Sie zusammen mit dem Bescheid. Im Gesetz steht dazu in § 18c Abs. 2 SGB XI: „Zusammen mit dem Bescheid wird dem Antragsteller das Gutachten übersandt, sofern er der Übersendung des Gutachtens nicht widerspricht. Mit dem Bescheid ist zugleich das Ergebnis des Gutachtens transparent darzustellen und dem Antragsteller verständlich zu erläutern.“ Fällt die Pflegegradeinstufung niedriger aus als erwartet, steht der Rechtsweg offen: Ein Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bescheiddatum möglich (§ 84 SGG). Pflegeberater empfehlen, das Gutachten des Medizinischen Dienstes systematisch auf inhaltliche Unstimmigkeiten zu prüfen — bei Zweifeln an der Einstufung steht die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI als niedrigschwellige Anlaufstelle zur Verfügung.
Kostenlose Pflegeberatung — ein unterschätztes Recht
Jede Person, die Leistungen der Pflegeversicherung erhält, hat nach § 7a SGB XI Anspruch auf individuelle, kostenlose Pflegeberatung. Im Wortlaut: „Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind (Pflegeberatung).“ Diese Beratung kann auch zu Hause stattfinden — auf Wunsch der pflegebedürftigen Person. In Fellbach ist der zuständige Pflegestützpunkt eine gute erste Anlaufstelle.
Wer Pflegegeld bezieht, muss außerdem halbjährlich einen Beratungseinsatz abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Der halbjährliche Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI verfolgt das Ziel der Qualitätssicherung in der häuslichen Versorgung — er ist kein Kontrollinstrument gegenüber Angehörigen. Wird er dennoch nicht fristgerecht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vorübergehend aussetzen. Die Beratung kann laut § 37 Abs. 3b SGB XI durchgeführt werden durch: „einen zugelassenen Pflegedienst, eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachperson.“
Was gilt, wenn das Pflegegeld kurzfristig wegfällt?
Bei Krankenhausaufenthalten oder Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stellt sich die Frage, ob das Pflegegeld weiterläuft. § 37 Abs. 2 SGB XI regelt das klar: „Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt.“ Konkret: Wer Pflegegrad 3 hat und drei Wochen Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, erhält in dieser Zeit 299,50 Euro Pflegegeld pro Monat — die Hälfte des üblichen Betrags von 599 Euro.
Zusätzlich gilt seit dem 1. Januar 2026 (BEEP-Gesetz): Nach § 34 Abs. 2 SGB XI ruht das Pflegegeld bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt für die ersten acht Wochen nicht. Das ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber der früheren Regelung.
Pflegeversicherungsbeitrag 2026 — was Arbeitnehmer in Fellbach zahlen
Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt nach § 55 Abs. 1 SGB XI: „bundeseinheitlich 3,4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.“ Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten — insgesamt also 4,0 Prozent. Eltern mit mehreren Kindern profitieren von Abschlägen, die ab dem zweiten Kind greifen. Die Elterneigenschaft muss gegenüber der beitragsabführenden Stelle nachgewiesen werden.
Wichtiger Hinweis: Pflegende Angehörige in Fellbach, die mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen eine pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 versorgen und dabei nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind, erwerben Rentenanwartschaften über § 44 SGB XI — die Pflegekasse trägt die Beiträge. Fachleute empfehlen, diesen Anspruch ausdrücklich bei der zuständigen Pflegekasse anzumelden, da er nicht automatisch aktiviert wird.
Für die häusliche Pflege in Fellbach gelten keine abweichenden Sonderregelungen — die Leistungsansprüche nach SGB XI sind bundesweit einheitlich und in Fellbach identisch mit denen in jeder anderen deutschen Stadt. Entscheidend ist in der Praxis nicht allein der Pflegegrad, sondern das konkrete Wissen darüber, welche Leistungsbausteine nebeneinander beantragt und sinnvoll miteinander verzahnt werden können. Ein Pflegegrad 3 allein öffnet Türen zu Pflegegeld (599 Euro), Sachleistung (bis zu 1.497 Euro), Entlastungsbetrag (131 Euro), Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (bis zu 3.539 Euro gemeinsam) sowie Tagespflege (bis zu 1.357 Euro) — alles in einem Monat, alles parallel nutzbar, sofern die Voraussetzungen stimmen. Familien, die den vollständigen Leistungsrahmen kennen und konsequent ausschöpfen, können die häusliche Versorgung stabiler organisieren und über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte und Leistungsansprüche sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Pflegesituation wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, eine qualifizierte Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder den behandelnden Arzt. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
Ihr Team 24 Pflegedienst GmbH
K1, 2, 68159 Mannheim
Geschäftsführer: Kornelia Melinda Reszler und Nasim Oumzil


