Stand: April 2026
Plochingen liegt direkt am Neckar, zwischen Esslingen und Kirchheim unter Teck — eine überschaubare Stadt mit rund 14.000 Einwohnern, in der viele Familien die Pflege ihrer Angehörigen so lange wie möglich zu Hause organisieren möchten. Genau das ist der Kern der 24h Pflege in Plochingen: nicht ein stationäres Heim, sondern ein Mensch, der rund um die Uhr im vertrauten Zuhause bleibt. Doch was bedeutet das konkret — welche Modelle gibt es, was übernimmt die Pflegekasse, und wie lässt sich das Ganze realistisch finanzieren?
Der Begriff „24h Pflege“ ist kein gesetzlich definierter Leistungstyp. Er beschreibt vielmehr ein Ziel: eine pflegebedürftige Person soll rund um die Uhr betreut sein — nicht allein gelassen, auch nachts nicht. Wie dieses Ziel erreicht wird, hängt von der Pflegesituation, dem Budget und der Verfügbarkeit geeigneter Unterstützung ab.
Modell 1: Entsendung einer Betreuungskraft aus dem EU-Ausland
Das am häufigsten genutzte Modell in der Praxis ist die sogenannte Live-in-Betreuung: Dabei zieht eine Betreuungsperson — oft aus EU-Ländern wie Polen oder Rumänien — für mehrere Wochen fest in den Haushalt ein und übernimmt die Alltagsbegleitung. Beschäftigt ist sie dabei weiterhin bei einer Agentur in ihrem Heimatland, die sie offiziell nach Deutschland entsendet — die Familie selbst wird also nicht zum Arbeitgeber. Für die Familie ist dabei die A1-Bescheinigung nach Verordnung (EG) Nr. 883/2004 entscheidend: Dieses Dokument weist nach, dass die Betreuungskraft im Heimatland sozialversichert ist — und schützt die Familie vor unerwarteten Nachforderungen. Die Kosten liegen erfahrungsgemäß zwischen 2.200 und 3.500 Euro pro Monat, je nach Agentur und Betreuungsumfang.
Wichtiger Hinweis: Eine Entsendung ist nach Verordnung (EG) Nr. 883/2004 auf maximal 24 Monate begrenzt. Danach gilt deutsches Sozialversicherungsrecht. Wegen der komplexen Einzelfall-Bewertung sollte diese Konstellation unbedingt mit einer qualifizierten Rechts- und Steuerberatung geklärt werden.
Modell 2: Mehrere Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes täglich
Wer keine Betreuungskraft im Haus möchte, kann ambulante Pflegedienste mehrfach täglich einsetzen — morgens, mittags, abends und nachts. Das ist rechtlich unkompliziert, da der Pflegedienst über einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse abrechnet. Allerdings: Eine echte Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch wechselnde Fachkräfte ist mit dem Arbeitszeitgesetz nur durch mehrere Personen im Schichtbetrieb abbildbar. Für viele Familien in Plochingen ist dieses Modell der Einstieg — kombiniert mit einer Betreuungskraft für die Nacht.
Modell 3: Direktanstellung einer Pflegekraft im Privathaushalt
Theoretisch kann eine Familie eine Pflegekraft direkt anstellen. Damit wird die Familie selbst zum Arbeitgeber — mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen: Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) von 13,90 Euro brutto pro Stunde (Stand 2026), Sozialversicherungspflicht, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 (Az. 5 AZR 505/20) klargestellt, dass Bereitschaftszeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit sind — auch nachts. Eine einzelne Pflegekraft kann eine echte 24h-Versorgung allein nicht abdecken. Wegen der komplexen Einzelfall-Bewertung sollte diese Konstellation unbedingt mit einer qualifizierten Rechts- und Steuerberatung geklärt werden.

Was zahlt die Pflegekasse wirklich — und wie viel bleibt als Eigenanteil?
Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Sie beteiligt sich an den Kosten, deckt sie aber nie vollständig. Für die 24h Pflege in Plochingen sind drei Leistungsarten besonders relevant.
Pflegegeld: Geld für die pflegebedürftige Person
Nach § 37 SGB XI können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 anstelle häuslicher Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Gesetzestext macht klar: Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt — nicht an pflegende Angehörige. Die Beträge für 2026 lauten: 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (Pflegegrad 3), 800 Euro (Pflegegrad 4), 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich.
Wichtig zu wissen: Wird eine Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen, läuft das Pflegegeld nicht vollständig weiter. Im Gesetz heißt es dazu wörtlich: „Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist. § 118 Abs. 3 und 4 des Sechsten Buches gilt entsprechend, wenn für die Zeit nach dem Monat, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist, Pflegegeld überwiesen wurde.“
Pflegesachleistungen: Wenn ein Pflegedienst die Pflege übernimmt
Kommt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst ins Haus, rechnet er direkt mit der Pflegekasse ab — auf Basis der Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Die monatlichen Höchstbeträge: 796 Euro (Pflegegrad 2), 1.497 Euro (Pflegegrad 3), 1.859 Euro (Pflegegrad 4), 2.299 Euro (Pflegegrad 5). Was über diese Beträge hinausgeht, zahlt die Familie selbst.
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Unabhängig vom Pflegegrad steht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege nach § 45b SGB XI ein Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zu. Das sind bis zu 1.572 Euro im Jahr — zweckgebunden für Angebote wie Alltagsbegleitung, Tagespflege oder anerkannte Betreuungsangebote. Nicht verbrauchte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Deshalb empfiehlt es sich, den Jahresbetrag frühzeitig einzuplanen und nicht bis Dezember zu warten.
Ein konkretes Rechenbeispiel für Plochingen: Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 bezieht Pflegegeld (599 Euro) und nutzt zusätzlich den Entlastungsbetrag (131 Euro) — das ergibt 730 Euro monatlich aus der Pflegekasse. Bei einer Live-in-Betreuung für 2.800 Euro monatlich verbleibt ein Eigenanteil von rund 2.070 Euro.

Welchen Puffer bietet der gemeinsame Jahresbetrag für Entlastungsphasen?
Auch wer eine Betreuungskraft zu Hause hat, braucht gelegentlich eine Pause — oder die Betreuungskraft selbst kehrt für einige Wochen in ihr Heimatland zurück. Genau für diese Situationen ist der gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a SGB XI gedacht.
Nach § 42a Abs. 1 SGB XI gilt: „Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach Maßgabe des § 39 sowie Leistungen der Kurzzeitpflege nach Maßgabe des § 42 in Höhe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag).“ Dieser Betrag ist seit dem 1. Juli 2025 in Kraft und ersetzt die früheren Einzelbudgets.
Praktisch bedeutet das: Wenn die Betreuungskraft für vier Wochen in Urlaub fährt, kann die Familie diesen Zeitraum mit Verhinderungspflege — zum Beispiel durch stundenweise Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes — überbrücken und dafür aus dem gemeinsamen Jahresbetrag schöpfen. Die Leistung lässt sich flexibel zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufteilen.
Wichtiger Hinweis: Wenn eine Pflegeeinrichtung Leistungen der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege erbringt, ist sie gesetzlich verpflichtet, eine schriftliche Kostenübersicht auszustellen. Im Gesetz heißt es wörtlich: „Erbringen Pflegeeinrichtungen Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege, haben die Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen im Anschluss an die Leistungserbringung unverzüglich eine schriftliche Übersicht über die dafür angefallenen Aufwendungen zu übermitteln oder auszuhändigen; auf der Übersicht ist deutlich erkennbar auszuweisen, welcher Betrag davon zur Abrechnung über den Gemeinsamen Jahresbetrag vorgesehen ist.“ Fordern Sie diese Übersicht aktiv ein — sie ist Ihr Nachweis gegenüber der Pflegekasse.

Wann lohnt welche Variante für Familien in Plochingen?
Die Antwort hängt von drei Faktoren ab: dem Pflegegrad, dem Pflegebedarf und dem verfügbaren Budget. Folgende Orientierung hilft bei der Entscheidung:
- Pflegegrad 2, leichter Bedarf. Mehrere Pflegedienstbesuche täglich kombiniert mit dem Entlastungsbetrag (131 Euro) sind oft ausreichend. Eine Rund-um-die-Uhr-Präsenz ist noch nicht zwingend notwendig.
- Pflegegrad 3 mit beginnender Demenz. Hier empfiehlt sich häufig die Live-in-Betreuung — die Kontinuität einer vertrauten Person ist gerade bei kognitiven Einschränkungen wertvoll. Pflegegeld (599 Euro), Entlastungsbetrag (131 Euro) und ggf. Sachleistungen lassen sich kombinieren.
- Pflegegrad 4 oder 5, hoher Pflegebedarf. Die Pflegesachleistungen sind mit 1.859 bzw. 2.299 Euro monatlich deutlich höher — aber auch der Eigenanteil bei einer 24h-Lösung bleibt erheblich. Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag (bis zu 3.539 Euro) kann Entlastungsphasen finanzieren.
Für pflegende Angehörige, die regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen betreuen, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge (§ 44 SGB XI). Das ist ein oft übersehener Vorteil der häuslichen Pflege.
Steuerliche Entlastung nicht vergessen
Wer eine sozialversicherungspflichtig angestellte Pflegekraft oder einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kann nach § 35a Abs. 2 EStG bis zu 4.000 Euro jährlich als Steuerermäßigung geltend machen — 20 Prozent der Arbeitskosten, Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Bei einem Minijob im Haushaltsscheckverfahren gilt § 35a Abs. 1 EStG mit einem Höchstbetrag von 510 Euro jährlich; hier ist Barzahlung seit dem 1. Januar 2025 (Jahressteuergesetz 2024) nicht mehr zulässig – die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen., der Nachweis erfolgt über die Bescheinigung der Minijob-Zentrale.
Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger nicht vergessen
Pflegegeldempfänger unterliegen einer gesetzlichen Nachweispflicht: § 37 Abs. 3 SGB XI schreibt vor, dass Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3 den Beratungseinsatz halbjährlich abrufen müssen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Einsatz viertelj ährlich — also bis zu viermal jährlich — zu nutzen. Bleibt der Nachweis aus, ist die Pflegekasse berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder einzustellen — ein Risiko, das sich durch frühzeitige Terminvereinbarung leicht vermeiden lässt. Die Beratung kann nach § 37 Abs. 3b SGB XI durchgeführt werden durch: „einen zugelassenen Pflegedienst, eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachperson, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.“
Wo in Plochingen gibt es Beratung und Unterstützung?
Orientierung vor Ort bietet der Pflegestützpunkt Plochingen, Hermannstr. 19, 73207 Plochingen, Tel. 0711/3902-43730. Dort können Familien ohne Kosten und ohne Verpflichtung klären, welche Leistungsansprüche bestehen, welche Versorgungsform zur Situation passt und wie Anträge korrekt gestellt werden. Zusätzlich besteht nach § 7a SGB XI ein gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse — auch zu Hause, auf Wunsch aufsuchend.
Zur Frage der Dynamisierung: Nach § 30 SGB XI steigen die Pflegeleistungen zum 1. Januar 2028 in Höhe des kumulierten Anstiegs der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre. Für 2026 und 2027 sind keine weiteren Erhöhungen vorgesehen. Das bedeutet für Familien in Plochingen: Die aktuellen Beträge sind für die nächsten zwei Jahre stabil — Planungssicherheit, aber auch kein Spielraum für steigende Kosten ohne eigene Vorsorge.
Tipp: Holen Sie sich vor der endgültigen Entscheidung für ein Betreuungsmodell eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — entweder beim Pflegestützpunkt Plochingen oder direkt bei Ihrer Pflegekasse. Die Beratung ist unverbindlich und hilft dabei, Leistungen vollständig auszuschöpfen.
Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Sachinformationen und ersetzt keine individuelle medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung. Leistungsansprüche und Pflegesituationen sind von Person zu Person verschieden. Verbindliche Auskunft erteilen die zuständige Pflegekasse, eine anerkannte Pflegeberatungsstelle nach § 7a SGB XI sowie der behandelnde Arzt. Trotz gewissenhafter Recherche wird keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen übernommen.
Ihr Team 24 Pflegedienst GmbH
K1, 2, 68159 Mannheim
Geschäftsführer: Kornelia Melinda Reszler und Nasim Oumzil


