Der MDK kommt – Sie sind vorbereitet
Ihr Team 24 Redaktion
7. Oktober 2025
Wer pflegebedürftig ist und Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen möchte, kommt um ihn nicht herum: den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK, heute meist MD genannt). Spätestens wenn der Brief ins Haus flattert – „Ihr Termin zur Begutachtung findet am … statt“ – stellen sich viele Fragen: Wie läuft das ab? Worauf muss ich achten? Und was kann ich im Vorfeld tun, um eine faire Einstufung zu bekommen?
Der Medizinische Dienst (MD) ist eine unabhängige, öffentlich-rechtliche Institution, die die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen unterstützt. Er arbeitet nicht für Pflegedienste oder Ärzte, sondern ausschließlich im Auftrag der Pflegekassen.
Seine Hauptaufgabe bei der Pflegegradeinstufung:
Wichtig: Der MD trifft keine Entscheidung über den Pflegegrad – das tut ausschließlich die Pflegekasse.
Die Gutachterinnen und Gutachter des MD sind qualifizierte Fachkräfte mit fundierter Berufserfahrung. Es handelt sich in der Regel um:
Diese Fachkräfte verfügen meist über viele Jahre Erfahrung in der direkten Patientenversorgung und sind geschult, Alltagskompetenzen realistisch und strukturiert zu bewerten.
Um als Gutachter:in für den MD tätig zu sein, gelten klare Anforderungen:
Die Auswahl und Schulung erfolgen über den jeweiligen Landes-MD, der die Qualität überwacht.
Wenn Betroffene mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können sie Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Diese prüft dann erneut.
Erstmal: keine Panik. Der Besuch ist keine Hausdurchsuchung und auch keine Prüfung, ob man „würdig“ ist, Leistungen zu erhalten. Ziel ist es, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf realistisch einzuschätzen.
Ein Gutachter oder eine Gutachterin besucht die pflegebedürftige Person zuhause. Dabei werden Fragen gestellt und Situationen beobachtet – z. B. bei Körperpflege, Mobilität oder Alltagsgestaltung. Im Hintergrund läuft ein Punktesystem: Je mehr Einschränkungen nachgewiesen sind, desto höher fällt der Pflegegrad aus.
Praktische Tipps:
In den allermeisten Fällen verfügen die Gutachterinnen und Gutachter über ausreichend Erfahrung, um auch hinter einer kurzfristig „guten Tagesform“ die tatsächliche Pflegebedürftigkeit realistisch einschätzen zu können. Dennoch ist es wichtig, den Alltag unverfälscht zu zeigen und keine Hilfebedarfe zu verharmlosen.
Im Begutachtungsverfahren gibt es einige typische Situationen, die dazu führen können, dass der tatsächliche Hilfebedarf unterschätzt wird. Wer diese Stolperfallen kennt, kann sie bewusst vermeiden:
Wer diese Punkte berücksichtigt, trägt entscheidend dazu bei, dass die Einstufung fair und passend zum tatsächlichen Hilfebedarf erfolgt.
Wird ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt oder der Antrag ganz abgelehnt, lohnt es sich in vielen Fällen, Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen. Fehleinschätzungen kommen vor – sei es durch eine unglückliche Begutachtungssituation, unvollständige Angaben oder fehlende Unterlagen. Neue medizinische Unterlagen oder ein aktueller Arztbericht können die Entscheidung oft zugunsten der Pflegebedürftigen verändern.
So gehen Sie richtig vor:
Der Besuch des MD muss kein Stressfaktor sein. Mit guter Vorbereitung, ehrlichen Angaben und vollständigen Unterlagen kann die Begutachtung sachlich und reibungslos verlaufen. Je klarer der tatsächliche Hilfebedarf sichtbar wird, desto gerechter fällt die Einstufung aus.
Bei Fragen rund um Pflegegrade und Begutachtungen sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.
Ihr Team 24 Pflegedienst verfügt über erfahrene Fachkräfte aus Pflege, Sozialrecht und Verwaltung. Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zur Einstufung, zu Pflegegraden, zur Vorbereitung auf Begutachtungen sowie zur Einordnung von Bescheiden und Gutachten.
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