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Entwicklung der Pflegesachleistungen im Vergleich zum Pflegegeld (2017 – 2025)

Mit der Einführung des Pflegegrad-Systems zum 1. Januar 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Dabei wurden Pflegegeld (für privat organisierte Pflege, z. B. durch Angehörige) und Pflegesachleistungen (für professionelle ambulante Pflegedienste) neu strukturiert.

Ein direkter Vergleich zeigt: Die Pflegesachleistungen sind seit 2017 deutlich stärker gestiegen als das Pflegegeld.

Pflegegrad Pflege-
Sachleistung
2017
Pflege-
Sachleistung
2025
Pflegegeld
2017
Pflegegeld
2025
Veränderung
Sachleistung
Veränderung
Pflegegeld
2 689 € 796 € 316 € 332 € 15,60% 5,00%
3 1.298 € 1.497 € 545 € 573 € 15,30% 5,10%
4 1.612 € 1.859 € 728 € 765 € 15,30% 5,10%
5 1.995 € 2.299 € 901 € 947 € 15,20% 5,10%

Diese Zahlen zeigen: Während die Pflegesachleistungen zwischen 2017 und 2025 um rund 15 % gestiegen sind, wurde das Pflegegeld nur um etwa 5 % erhöht. Damit hat sich die Lücke zwischen professioneller ambulanter Pflege und Angehörigenpflege weiter vergrößert.

Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse – nur für zugelassene Pflegedienste

Im Internet liest man es immer wieder:
„Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab!“

Doch Vorsicht – hinter dieser Aussage steckt mehr, als es auf den ersten Blick scheint. Tatsächlich dürfen nur zugelassene ambulante Pflegedienste die sogenannten Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Was bedeutet das genau?

Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) sind Leistungen, die in der häuslichen Umgebung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Sie sind nicht zu verwechseln mit den Leistungen für die stationäre Pflege in Pflegeheimen (§ 43 SGB XI). Beide Leistungsarten sind grundsätzlich nicht kombinierbar – wer vollstationär versorgt wird, kann in dieser Zeit keine ambulanten Pflegesachleistungen zusätzlich in Anspruch nehmen.

  • Pflegesachleistungen werden nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Das betrifft z. B. Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten – sofern diese im Rahmen des Pflegevertrags vereinbart sind.

Manche Vermittlungsagenturen werben irreführend mit „direkter Abrechnung mit der Kasse“. Tatsächlich meinen sie damit oft nur den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) oder das Pflegegeld, das Angehörige selbst beantragen müssen. Eine echte Direktabrechnung der vollen Betreuungskosten ist solchen Anbietern rechtlich nicht erlaubt.

24-Stunden-Betreuung durch Agenturen – keine Sachleistung, oft rechtlich riskant

Betreuung durch eine Agenturkraft kann nicht als Pflegesachleistung bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Stattdessen können Pflegegeld, Entlastungsbetrag oder Verhinderungs- und Kurzzeitpflege anteilig genutzt werden – aber nur, wenn ein legales Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden kann.

In der Praxis ist das häufig nicht der Fall:
Schätzungen gehen davon aus, dass ein erheblicher Teil der sogenannten „24-Stunden-Betreuungskräfte“ illegal beschäftigt wird. Einige Quellen nennen rund 300.000 Fälle, in Extremschätzungen ist sogar von bis zu 600.000 Fällen die Rede. Immer wieder wird eine Quote von über 80 % nicht ordnungsgemäß angemeldeten Arbeitskräften genannt.

Valide amtliche Statistiken existieren hierzu nicht – es handelt sich um Schätzungen verschiedener wissenschaftlicher Institute und Medien.

Vgl. ARD-Mittagsmagazin, Beitrag „24-Stunden-Pflege: Moderne Sklaverei?“, Ausstrahlung am 01.12.2020, abrufbar über die ARD-Mediathek.
Siehe: Deutsches Institut für Menschenrechte (2020): Harte Arbeit, wenig Schutz. Osteuropäische Arbeitskräfte in der häuslichen Betreuung in Deutschland. Berlin. Online: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/im-fokus/haeusliche-betreuung-harte-arbeit-wenig-schutz

Illegale Beschäftigung kann teuer werden

Wer Betreuungskräfte ohne legales Beschäftigungsverhältnis einsetzt, geht ein erhebliches Risiko ein. Neben Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen drohen:

  • Bußgelder und Strafverfahren wegen Schwarzarbeit,
  • Nachzahlungen von Steuern und Sozialabgaben für mehrere Jahre rückwirkend,
  • Regressforderungen bei Arbeitsunfällen,
  • der Verlust von Leistungsansprüchen gegenüber der Pflegeversicherung.

Gerade in der 24-Stunden-Betreuung, wo oft hohe Summen fließen, können illegale Konstruktionen schnell fünfstellige Beträge nach sich ziehen. Und: Nicht nur Agenturen, sondern auch Haushalte als Auftraggeber können haftbar gemacht werden.

Was macht Ihr Team 24 Pflegedienst anders?

Die Zulassung als Pflegedienst erhält nur, wer:

  1. Mitarbeiter legal beschäftigt,
  2. Arbeitsverträge und Sozialversicherungspflichten korrekt erfüllt,
  3. Abgaben und Steuern ordnungsgemäß abführt,
  4. und die Einhaltung der Qualitätsanforderungen der Pflegekassen nachweist.

Unsere Pflegekräfte arbeiten mit deutschen Arbeitsverträgen, werden fair bezahlt und sind sozial abgesichert.

Fazit

Wenn Sie möchten, dass Leistungen wirklich direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden, führt kein Weg an einem zugelassenen Pflegedienst vorbei. Das ist manchmal etwas bürokratischer als vermeintlich „einfache“ Angebote – aber dafür rechtssicher, transparent und schützt Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuungskräfte gleichermaßen.