Aufgaben einer Betreuungskraft in der 24-Stunden-Betreuung: Was sie übernimmt — und was nicht

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Betreuungskraft deckt einen älteren Mann im Sessel mit einer Decke zu
Bild: Künstlich generiert
Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam

Stand: September 2026

Aufgaben einer Betreuungskraft in der 24-Stunden-Betreuung: Was sie übernimmt — und was nicht

Wer zum ersten Mal über eine Betreuung im eigenen Zuhause nachdenkt, stellt fast immer dieselbe Frage: Was macht so eine Kraft eigentlich den ganzen Tag? Die kurze Antwort: Sie führt den Haushalt, gestaltet den Alltag mit und unterstützt bei der Körperpflege. Was sie nicht übernimmt, ist ebenso wichtig — medizinische Behandlungspflege bleibt dem ambulanten Pflegedienst vorbehalten. Dieser Beitrag zieht diese Grenze so genau, wie sie in der Praxis verläuft.

Was macht eine Betreuungskraft im Alltag?

Der Begriff „24-Stunden-Pflegekraft“ hat sich eingebürgert, ist aber in zweierlei Hinsicht ungenau: Es handelt sich in aller Regel nicht um eine examinierte Pflegefachkraft, und gearbeitet wird nicht rund um die Uhr. Treffender ist Betreuungskraft — jemand, der im Haushalt lebt und dort für Struktur, Sicherheit und Gesellschaft sorgt.

Haushalt und Versorgung

  • Einkaufen, Kochen und die Zubereitung von Mahlzeiten nach Vorlieben und Diätvorgaben
  • Wäsche waschen, bügeln, Ordnung halten, Reinigung der genutzten Räume
  • Post sortieren, Termine im Blick behalten, Botengänge
  • Versorgung von Haustieren und Blumen — für viele ältere Menschen kein Nebenthema

Alltagsgestaltung und Gesellschaft

Der Teil, der sich am schlechtesten in Listen fassen lässt und trotzdem oft der wichtigste ist: gemeinsame Spaziergänge, Vorlesen, Gespräche, Gesellschaftsspiele, Begleitung zu Arztterminen und zum Friseur, Kontakt zu Nachbarn und Angehörigen aufrechterhalten. Bei Demenz kommen Tagesstrukturierung, Erinnerungsarbeit und der ruhige Umgang mit Unruhephasen dazu.

Gerade dieser Bereich unterscheidet die häusliche Betreuung von stundenweisen Diensten: Es geht nicht um abgearbeitete Verrichtungen, sondern darum, dass jemand da ist.

Wie ein typischer Tag aussieht

Kein Tag gleicht dem anderen, aber ein Grundmuster gibt es. Am Morgen Unterstützung beim Aufstehen und bei der Körperpflege, danach gemeinsames Frühstück und die Medikamenteneinnahme nach Plan — nicht das Stellen der Medikamente, dazu unten mehr. Vormittags Einkauf, Hausarbeit oder ein Arzttermin, oft mit einem Spaziergang verbunden. Mittags wird gekocht und gemeinsam gegessen, anschließend hält die betreute Person meist Ruhe; das ist zugleich die Pause der Betreuungskraft. Der Nachmittag gehört Gesellschaft und Beschäftigung, der Abend dem Abendessen und dem Zubettgehen. Nachts ist die Kraft im Haus, aber nicht im Dienst — planbarer nächtlicher Hilfebedarf gehört ausdrücklich vorher besprochen.

Was bei Demenz hinzukommt

Bei einer Demenz verschiebt sich der Schwerpunkt von der Verrichtung zur Verlässlichkeit. Feste Abläufe und wiederkehrende Rituale geben Sicherheit, vertraute Gegenstände und Fotos helfen bei der Orientierung. Dazu kommt der ruhige Umgang mit Situationen, die für Angehörige schwer auszuhalten sind: wiederholte Fragen, nächtliche Unruhe, das Verkennen vertrauter Personen. Eine Betreuungskraft mit Demenzerfahrung diskutiert nicht gegen die Wahrnehmung an, sondern lenkt behutsam um — das ist erlernbar, aber nicht selbstverständlich, und deshalb ein Kriterium bei der Auswahl.

Betreuungskraft hilft einer Seniorin beim Aufstehen aus dem Sessel
Bild: Künstlich generiert

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Gehört die Körperpflege dazu?

Ja — die sogenannte Grundpflege gehört zu den Aufgaben. Darunter fällt alles, was der Körperhygiene und der Beweglichkeit dient, ohne medizinische Maßnahme zu sein:

  • Unterstützung beim Waschen, Duschen und Baden
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Begleitung zur Toilette, Umgang mit Inkontinenzmaterial
  • Hilfe beim Aufstehen, Hinsetzen und Gehen sowie beim Umlagern
  • Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme

Wie viel davon nötig ist, hängt vom Pflegegrad und vom Tagesverlauf ab. Bei Pflegegrad 2 ist es oft punktuelle Hilfe, bei Pflegegrad 4 oder 5 eine durchgehende Begleitung.

Was darf eine Betreuungskraft ausdrücklich nicht übernehmen?

Hier verläuft die klarste Grenze, und sie ist keine Frage des guten Willens, sondern der Qualifikation. Behandlungspflege ist eine ärztlich verordnete Leistung nach § 37 SGB V und wird von examinierten Pflegekräften eines zugelassenen Pflegedienstes erbracht. Dazu zählen:

  • Injektionen, etwa Insulin oder Heparin
  • Wundversorgung und Verbandwechsel
  • Stellen und Verabreichen von Medikamenten
  • Versorgung von Kathetern, Stoma oder Sonden
  • Messen und Dokumentieren von Vitalwerten als verordnete Leistung
  • Dekubitusbehandlung

In der Praxis ergänzen sich beide Seiten: Der ambulante Pflegedienst kommt für die verordneten Maßnahmen ins Haus, die Betreuungskraft trägt die übrige Zeit. Diese Kombination ist der Normalfall, nicht die Ausnahme — und sie ist der Grund, warum eine seriöse Vermittlung nachfragt, ob bereits ein Pflegedienst eingebunden ist.

Wichtiger Hinweis: Wenn Ihnen jemand zusagt, eine Betreuungskraft könne „auch die Medikamente machen“ oder „den Verband wechseln“, ist Vorsicht geboten. Solche Zusagen bewegen sich außerhalb dessen, was zulässig ist, und gehen im Schadensfall zu Lasten der Familie.

Was ebenfalls nicht dazugehört

Neben der Behandlungspflege gibt es Aufgaben, die schlicht nicht Teil der Vereinbarung sind — und über die es erfahrungsgemäß am häufigsten Missverständnisse gibt:

  • Die Versorgung weiterer Personen im Haushalt. Die Betreuung gilt der pflegebedürftigen Person. Kochen für den gesamten Haushalt oder die Betreuung von Enkelkindern ist nicht eingeschlossen.
  • Grundreinigung und Renovierung. Ordnung halten und die genutzten Räume sauber halten ja — Fenster außen putzen, Keller entrümpeln oder streichen nicht.
  • Garten- und Hofarbeit, Schneeräumen, handwerkliche Reparaturen.
  • Pflegerische Nachtwachen. Wer regelmäßig mehrfach pro Nacht Hilfe braucht, benötigt eine andere Lösung.

Diese Punkte gehören vor Beginn geklärt, nicht in der dritten Woche. Eine gute Vermittlung fragt von sich aus danach.

Betreuungskraft und Seniorin sitzen im Gespräch am Küchentisch
Bild: Künstlich generiert
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Arbeitet eine Betreuungskraft wirklich 24 Stunden?

Nein — und wer das verspricht, verspricht etwas, das arbeitsrechtlich nicht zulässig ist. Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt und ist dadurch rund um die Uhr anwesend. Gearbeitet wird im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes.

Was das Arbeitszeitgesetz vorgibt

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden und darf nur unter Ausgleichsbedingungen auf zehn Stunden verlängert werden. Dazu kommen vorgeschriebene Ruhepausen und eine ununterbrochene Ruhezeit von in der Regel elf Stunden. Auch Bereitschaftszeiten sind geregelt, ebenso der Anspruch auf freie Tage.

Für Familien heißt das ganz praktisch: Für eine durchgehende pflegerische Versorgung auch nachts reicht eine einzelne Betreuungskraft nicht aus. Dann braucht es zusätzlich einen ambulanten Dienst oder eine Zwei-Kräfte-Lösung. Wer diese Frage vor Beginn klärt, erspart sich Enttäuschungen.

Warum die Kräfte im Wechsel arbeiten

Üblich sind Einsätze von sechs bis zwölf Wochen, danach übernimmt eine andere Kraft. Das hat nichts mit Unzuverlässigkeit zu tun, sondern mit Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und den eigenen Familien der Betreuungskräfte. Fällt jemand kurzfristig aus, wird Ersatz organisiert — die Betreuung endet nicht, weil eine einzelne Person ausfällt.

Betreuungskraft und Seniorin bereiten gemeinsam eine Mahlzeit zu
Bild: Künstlich generiert

Wie ist eine Betreuungskraft beschäftigt und abgesichert?

Bei uns sind es sozialversicherte Kräfte in Deutschland — sie werden direkt angestellt, nicht über ein Entsendemodell vermittelt. Damit gelten für sie dieselben Regeln wie für jede andere Beschäftigung hierzulande: Arbeitszeitgesetz, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung und der gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro je Stunde liegt und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigt.

Sie erhalten sämtliche Vertragsunterlagen und alle erforderlichen Nachweise. Von Modellen ohne diese Nachweise raten wir ausdrücklich ab — die Haftung landet dort im Zweifel beim Haushalt, in dem die Kraft tätig ist.

Deutschkenntnisse und Verständigung

Wir unterscheiden drei Stufen: muttersprachliches Deutsch, gute Deutschkenntnisse für eine sichere Verständigung im Betreuungsalltag und Deutsch für den Betreuungsalltag, das die wesentlichen Alltagssituationen abdeckt. Alle drei funktionieren im Alltag. Je flexibler Sie hier sind, desto schneller lässt sich eine passende Kraft finden — bei Demenz oder bei ausgeprägtem Gesprächsbedarf lohnt es sich allerdings, auf die höheren Stufen zu achten.

Was der Haushalt bereitstellen muss

Damit eine Betreuungskraft im Haushalt leben kann, braucht sie ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Fenster, Bett und Schrank sowie die Mitbenutzung von Bad und Küche. Üblich ist außerdem, dass Verpflegung gestellt wird und ein Internetzugang vorhanden ist — der Kontakt zur eigenen Familie ist für Menschen, die Wochen fern von zu Hause arbeiten, kein Komfort, sondern Voraussetzung dafür, dass sie den Einsatz durchhalten. Wo diese Grundlagen fehlen, scheitert eine Betreuung häufiger an der Wohnsituation als an der Person.

Woran erkennen Sie, ob eine Betreuungskraft zu Ihrer Situation passt?

Vier Fragen klären das meiste, bevor jemand einzieht:

  • Welche Aufgaben fallen tatsächlich an? Schreiben Sie einen typischen Tag auf, vom Aufstehen bis zur Nacht. Daraus wird schnell erkennbar, ob Betreuung genügt oder zusätzlich ein Pflegedienst nötig ist.
  • Gibt es nächtlichen Hilfebedarf? Wenn ja, wie häufig? Das entscheidet über Ein- oder Zwei-Kräfte-Lösung.
  • Welche Behandlungspflege ist verordnet? Alles, was auf einer ärztlichen Verordnung steht, gehört zum Pflegedienst — nicht zur Betreuungskraft.
  • Wie viel Verständigung braucht der Alltag? Bei Demenz, Schwerhörigkeit oder starkem Gesprächsbedarf sind gute Deutschkenntnisse wichtiger als bei rein hauswirtschaftlicher Unterstützung.

Was die Betreuung kostet

Die monatlichen Kosten liegen je nach Betreuungsaufwand, Deutschkenntnissen und Qualifikation in der Regel zwischen 2.400 und 3.900 Euro. Darin enthalten sind die Vergütung der Betreuungskraft, die Vermittlung sowie Anreise und Wechsel. Ab Pflegegrad 2 lassen sich Pflegegeld und Verhinderungspflege anrechnen, was die tatsächliche Belastung deutlich senkt.


Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte und Leistungsansprüche sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fachperson, einen Pflegestützpunkt oder eine kostenlose Pflegeberatung.

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