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Kosten & Förderung

Legale häusliche Betreuung – schon ab 642 € monatlich

Dank unserer staatlichen Zulassung als Pflegedienst können wir einen Großteil der Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Voraussetzung hierfür ist ein anerkannter Pflegegrad (früher: Pflegestufe). Im Idealfall reduzieren sich Ihre monatlichen Ausgaben auf unter 700 Euro für Ihre Betreuung.

Wir helfen Ihnen, alle Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen – von Pflegekasse über steuerliche Entlastungen bis hin zur Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.

Pflegekraft von Ihr Team 24 stützt lächelnde Seniorin mit grauen Haaren – Symbol für Vertrauen und Fürsorge

Monatliche Eigenanteile nach Pflegegrad

Pflegegrad 1
monatlicher Eigenanteil

ab 2.670 €

  • Punktesystem des MD:
    12,5 bis unter 27 Punkte
  • Leichte Beeinträchtigungen
  • Beispiel: Gelenkprobleme, leichte motorische Störungen, Hilfe beim Tagesablauf nötig
Pflegegrad 2
monatlicher Eigenanteil

ab 2.170 €

  • Punktesystem des MD:
    27 bis unter 47,5 Punkte
  • Erhebliche Beeinträchtigungen
  • Beispiel: Unzuverlässigkeit bei Medikamenten- oder Flüssigkeitseinnahme
Pflegegrad 3
monatlicher Eigenanteil

ab 1.670 €

  • Punktesystem des MD:
    47,5 bis unter 70 Punkte
  • Schwere Beeinträchtigungen
  • Beispiel: Starke Einschränkungen der Beweglichkeit, Körperpflege nur teilweise selbstständig
Pflegegrad 4
monatlicher Eigenanteil

ab 1.470 €

  • Punktesystem des MD:
    70 bis unter 90 Punkte
  • Schwerste Beeinträchtigungen
  • Beispiel: Orientierungslosigkeit, vollständige Übernahme der Körperpflege notwendig
Pflegegrad 5
monatlicher Eigenanteil

ab 1.270 €

  • Punktesystem des MD:
    ab 90 Punkte
  • Sehr hoher Pflegebedarf
  • Beispiel: Schwere Demenz, Lähmungen, keine eigenständige Versorgung möglich

Tipp: Wenn mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt betreut werden, reduziert sich der monatliche Eigenanteil deutlich. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot.

Beispielrechnung bei Pflegegrad 5

3.700 € Grundpreis
– 2.299 € Pflegesachleistungen
– 131 € Entlastungsbetrag
= 1.270 € Monatlicher Eigenanteil

Weitere mögliche Entlastungen:

  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: – 294,91 € (max. 3.539 €/Jahr)
  • Steuerliche Entlastung als haushaltsnahe Dienstleistung: – 333 € (max. 4.000 €/Jahr)

Effektive monatliche Belastung ab: 642 €*

*Abhängig von individueller Situation und Fördervoraussetzungen. Keine steuerliche Beratung – bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater

Steuerliche Vorteile & Förderung

Viele unserer Leistungen sind steuerlich absetzbar – direkt oder als außergewöhnliche Belastung:

§ 35a EStG – haushaltsnahe Dienstleistungen

Bis zu 4.000 €/Jahr steuerlich absetzbar

Außergewöhnliche Belastung

z. B. bei dauerhafter oder temporärer Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 2–5)

Pflege-Pauschbetrag

  • 1.100 € jährlich bei Pflegegrad 3
  • 1.800 € jährlich bei Pflegegrad 4 oder 5

Wichtig: Kombinationen sind möglich, aber ggf. begrenzt. Beispiel: Wird der Behinderten-Pauschbetrag geltend gemacht, können keine weiteren Pflegekosten abgesetzt werden (§ 33b Abs. 1 EStG).

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Finanzierung


Was ist der Entlastungsbetrag?
Ein monatlicher Zuschuss von 131 €, verfügbar ab Pflegegrad 1, zur Unterstützung im Alltag – z. B. für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote.
Was ist Verhinderungspflege?
Ein jährliches Budget bis zu 3.539 € (kombiniert mit Kurzzeitpflege ab 1. Juli 2025), das flexibel für Ausfallzeiten der Hauptpflegeperson genutzt werden kann.
Was bedeutet Pflegesachleistung?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für anerkannte Pflegedienste direkt. Gilt z. B. für Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Was ist Pflegegeld?
Pflegebedürftige, die von Angehörigen gepflegt werden, erhalten monatlich Geld direkt ausgezahlt. Eine regelmäßige Beratung durch einen Pflegedienst ist erforderlich.
Was ist eine Kombinationsleistung?
Sie nutzen sowohl Pflegedienstleistungen als auch Pflegegeld – anteilig. Beispiel: 70 % Pflegesachleistung = 30 % des Pflegegelds werden zusätzlich ausgezahlt.
Wer kann den Pflege-Pauschbetrag nutzen?

Pflegende Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern etc.), sofern:

  • die Pflege unentgeltlich erfolgt
  • mindestens Pflegegrad 2 oder Merkzeichen „H“ vorliegt
  • die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet
  • mindestens 10 % der Pflege selbst erbracht werden
Können mehrere Personen den Pflege-Pauschbetrag nutzen?

Ja, aber der Betrag wird anteilig unter allen berechtigten Personen aufgeteilt.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?

    Seit 2017 wurden Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Neu ist die Gleichstellung psychischer und körperlicher Einschränkungen bei der Bewertung.

    Freundliche 3D-Avatar-Figur einer Pflegeberaterin in blauer Kleidung mit Herz-Logo, stehend in sympathischer Pose.