Die gute Nachricht: Kaum eine Familie zahlt die 24h-Betreuung komplett aus eigener Tasche. Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Steuervorteile tragen einen erheblichen Teil — man muss sie nur kennen und richtig kombinieren.
Familie R. hatte die 24h-Betreuung schon abgeschrieben — „das können wir uns nicht leisten“.
Die Mutter hatte Pflegegrad 3, die Familie organisierte alles selbst und war erschöpft. Eine Betreuung zuhause? „Unbezahlbar“, dachte die Tochter — bis im Beratungsgespräch zum ersten Mal alles auf den Tisch kam: das monatliche Pflegegeld, der Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege für die Urlaubswochen, dazu die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen.
Am Ende stand eine ehrliche Monatsrechnung — deutlich niedriger als befürchtet und transparent aufgeschlüsselt. „Hätten wir das früher gewusst“, sagte die Tochter, „hätten wir uns zwei Jahre Erschöpfung gespart.“
Beispiel aus unserer Beratungspraxis — Namen und Details geändert.
Bei uns bekommen Sie vor dem Start eine transparente Aufstellung: was die Betreuung kostet, welche Zuschüsse Ihnen zustehen und was netto übrig bleibt. Keine versteckten Posten — und Unterstützung bei jedem Antrag.
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Das hängt vom Betreuungsbedarf und der Situation ab. Ihr verbindliches Angebot erhalten Sie nach Zusendung des Fragebogens. Nach der Erstberatung erhalten Sie ein erstes unverbindliches Angebot nach einer ersten Einschätzung der Situation.
Unbedingt. Wir schätzen mit Ihnen ein, welcher Pflegegrad realistisch ist, und helfen beim Antrag — die Leistungen gelten ab dem Antragsmonat.
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder erst ab 100.000 € Jahresbruttoeinkommen herangezogen. Auch dazu beraten wir Sie gern in Ruhe.
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