Wenn ein geliebter Mensch pflegebedürftig wird, verändert das nicht nur sein Leben – sondern auch das aller, die ihm nahestehen. Pflegende Angehörige tragen eine enorme Verantwortung und stehen oft zwischen Beruf, eigener Familie und der Sorge um den Pflegebedürftigen. Genau hier setzen wir an.
Wir verstehen uns nicht nur als Pflegedienst für die zu pflegende Person, sondern auch als Partner für die Familie drumherum. Das beginnt bei der Erstberatung, in der alle Beteiligten dabei sein können, und setzt sich über die gesamte Pflegezeit fort.
Konkret heißt das: Wir nehmen Ihnen pflegerische Aufgaben ab, damit Sie wieder Tochter, Sohn oder Partner sein können – nicht hauptberufliche Pflegekraft. Wir übernehmen die organisatorischen Themen rund um Anträge, Verordnungen und Kommunikation mit Pflege- und Krankenkasse. Wir sind Ansprechpartner bei Fragen, die nachts um zwei aufkommen oder zwischen zwei Meetings im Büro. Und wir denken mit, wenn sich die Situation verändert – wenn ein Krankenhausaufenthalt ansteht, der Pflegegrad höher gestuft werden sollte oder Sie selbst eine Auszeit brauchen.
Pflegende Angehörige haben Ansprüche, die viele gar nicht kennen. Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie nutzen können – und sorgen dafür, dass keine davon verloren geht.
Das Pflegegeld wird zwar offiziell an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, fließt in der Praxis aber meist an pflegende Angehörige weiter. Je nach Pflegegrad sind das zwischen 347 und 990 Euro im Monat.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bilden seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Damit können Sie eine Vertretung finanzieren, wenn Sie selbst krank werden, in den Urlaub fahren oder einfach eine Pause brauchen. Die frühere Wartezeit von sechs Monaten ist entfallen – die Leistung steht ab dem ersten Tag der Pflege zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich kann für Betreuung, Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung eingesetzt werden – auch durch unseren Pflegedienst.
Beim Beruf gibt es mehrere Möglichkeiten: Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu zehn Tage akute Auszeit, Pflegezeit für eine bis zu sechsmonatige Freistellung und Familienpflegezeit für eine längere Reduzierung der Arbeitszeit. Auch Ihre eigene Rentenversicherung läuft weiter, wenn Sie mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und der Pflegegrad mindestens 2 ist – die Beiträge übernimmt die Pflegekasse.
Vieles davon muss aktiv beantragt werden. Wir sagen Ihnen, was in Ihrer Situation greift, und unterstützen bei den entsprechenden Anträgen.
Pflege ist eine der größten und stillsten Belastungen unserer Gesellschaft. Studien zeigen, dass über 60 Prozent der pflegenden Angehörigen Symptome von Erschöpfung oder Depression entwickeln. Viele schlafen schlechter, vernachlässigen ihre eigene Gesundheit oder geraten in finanzielle Engpässe, weil sie Arbeitszeit reduzieren.
Was oft übersehen wird: Ohne stabile Angehörige kann Pflege zuhause nicht gelingen. Wenn die Hauptpflegeperson zusammenbricht, gerät das gesamte System ins Wanken. Deshalb ist die Entlastung der Angehörigen kein Zusatzangebot – sie ist ein zentraler Teil guter Pflege.
Wir wollen, dass Sie als Angehöriger gesund bleiben, Ihre eigenen Beziehungen pflegen und auch mal abschalten können, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Eine Pflegekraft, die zuverlässig kommt, eine Verhinderungspflege, die Sie tatsächlich für eine Woche Urlaub nutzen, ein fester Ansprechpartner, der nicht jedes Mal alles neu erklärt bekommen muss – all das schafft Luft zum Atmen.
der Ihre Familie, die Pflegesituation und Ihre persönlichen Belange kennt. Sie müssen Ihre Geschichte nicht jedes Mal neu erzählen, und Sie wissen, an wen Sie sich bei Fragen oder Veränderungen wenden können.
sorgen wir für eingearbeitete Vertretung. Sie sollen sich auf die Versorgung verlassen können, ohne dass Sie selbst einspringen müssen.
denn Pflege ist nicht nur Organisation, sondern auch Emotion – Schuldgefühle, Überforderung, manchmal auch Trauer. Sie können diese Themen bei uns ansprechen, ohne sich rechtfertigen zu müssen.
Pflegegeld, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag und unter bestimmten Voraussetzungen auch Pflegeunterstützungsgeld und Rentenbeiträge. In der Erstberatung prüfen wir, was in Ihrer Situation greift.
Ja. Es gibt Pflegezeit, Familienpflegezeit und kurzfristige Auszeiten mit Lohnersatz. Wir helfen Ihnen, die passende Lösung zu finden.
Verhinderungspflege finanziert eine Vertretung, wenn Sie als pflegende Person ausfallen – etwa bei Krankheit, Urlaub oder einfach für eine Pause. Seit 1. Juli 2025 ist sie mit der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst.
Sprechen Sie uns an. Wir können den Pflegeumfang anpassen, Verhinderungspflege organisieren und auf Wunsch Kontakte zu Selbsthilfegruppen oder psychologischer Beratung vermitteln.