Pflegedienst für Mannheim und Ludwigshafen

Die eine unterstützt den Alltag, die andere sichert die medizinische Versorgung. Unser Pflegedienst für Mannheim und Ludwigshafen sort für Ihre stabile und umfassende Versorgung in den eigenen vier Wänden.

Was Behandlungspflege bedeutet

Behandlungspflege ist im SGB V verankert und beschreibt medizinisch-pflegerische Tätigkeiten, die normalerweise ein Arzt durchführen würde – die er aber an qualifizierte Pflegekräfte delegieren kann. Sie wird immer auf ärztliche Verordnung erbracht und über die Krankenkasse abgerechnet. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.

Zum Leistungsspektrum gehören Medikamentengabe, Wundversorgung, Verbandswechsel, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Kompressionsversorgung sowie die Versorgung von Stoma, Katheter und PEG-Sonden. Diese Aufgaben dürfen ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften übernommen werden, weil sie medizinische Verantwortung tragen.

Die meisten Patientinnen und Patienten brauchen beides parallel – etwa nach einem Schlaganfall, bei chronischen Wunden, Diabetes oder fortgeschrittenen Erkrankungen. Genau deshalb arbeiten wir so, dass beide Bereiche aus einer Hand kommen.

Was Grundpflege bedeutet

Grundpflege wiederum ist im SGB XI geregelt und umfasst alle Tätigkeiten, die zur täglichen Selbstversorgung gehören – wenn ein Mensch sie nicht mehr allein bewältigen kann. Dazu zählen die Körperpflege (Waschen, Duschen, Hautpflege, Mund- und Zahnpflege, Rasieren), das An- und Auskleiden, Hilfe bei Mahlzeiten, Unterstützung beim Toilettengang und der Wechsel von Inkontinenzmaterial.

Mobilität ist ein weiterer zentraler Punkt: Aufstehen, Hinsetzen, Umlagern im Bett, Hilfe beim Gehen oder der Transfer in den Rollstuhl. Es geht nicht darum, dem Menschen alles abzunehmen – sondern genau dort zu unterstützen, wo es wirklich nötig ist. Vorhandene Fähigkeiten werden bewusst gefördert, statt sie durch übermäßige Hilfe zu schwächen.

Grundpflege wird als Pflegesachleistung über die Pflegekasse abgerechnet und setzt einen anerkannten Pflegegrad ab Stufe 2 voraus.

Die meisten Patientinnen und Patienten brauchen beides parallel – etwa nach einem Schlaganfall, bei chronischen Wunden, Diabetes oder fortgeschrittenen Erkrankungen. Genau deshalb arbeiten wir so, dass beide Bereiche aus einer Hand kommen.

Pflegedienst fuer spuerbare entlastung

Pflege so, wie Sie sie brauchen

Beide Bereiche übernimmt eine examinierte Pflegefachkraft. Sie kennt die Person, die genaue Medikation, zu behandelnde Wunden, aber mit der Zeit auch ihre Gewohnheiten.

Auch für Begleitung zu wichtigen Terminen oder entlastende Maßnahmen im Haushalt kümmern sich ebenso liebevolle und fürsorgliche Pflegehilfskräfte stundenweise um das Drumherum.

Den genauen Bedarf klären wir jedoch im gemeinsamen Gespräch.

Gemeinsam zum Ziel

Pflege Ma und Lu

Individuell mit konkreten Zahlen

Wir prüfen verschiedene Pflegeformen für Ihre Situation mit transparenter Kostenübersicht, damit Sie faktenbasiert entscheiden können.

Zukunftssichere Planung

Eine Versorgung, die heute passt, muss auch bei Bedarfsänderung stabil sein. Wir planen so, dass Anpassungen ohne große Veränderungen möglich sind.

An Ihrer Seite

Von der Entscheidung bis zum Pflegeeinsatz begleiten wir jeden Schritt, damit aus einem guten Plan eine bessere Versorgung wird.

Sie möchten erfahren, wie die häusliche Pflege in Ihrer individuellen Situation gestaltet werden kann? Wir skizzieren in einem kostenlosen erstgespräch den Weg dorthin

Pflege & flexible Betreuung

Sind die versorgenden Besuche unserer examinierten Pflegefachkräfte nicht ausreichend, um eine alltägliche Absicherung zu gewährleisten, unterstützen wir ebenso durch eine stundenweise oder gar langfristige Betreuung.

Gerade wenn der Alltag zwischen den Pflegebesuchen unsicherer wird oder bereits ist, kann eine Betreuung eine sinnvolle Ergänzung sein. Hierzu können wir bspw. bei Arztbesuchen eine Begleitung organisieren oder auch Angehörige vollständig durch unsere langfristige 24h-Betreuung entlasten.

 

Wie diese für Sie individuell aussen kann, können wir im unverbindlichen Erstgespräch klären

Sie wollen wissen, ob Ihnen mehr Leistungen zustehen? Wir zeigen Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch, wie Sie vorgehen, um alle Ihnen zustehenden Leistungen voll ausschöpfen können.

Wo stellt man den pflegegrad antrag und warum spie

Häufige Fragen

Wer zahlt die Grundpflege

Die Grundpflege wird über die Pflegekasse als Pflegesachleistung finanziert. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 2.

Ja, das ist sogar der Regelfall. Bei uns übernimmt eine Pflegefachkraft beide Bereiche, sodass die Versorgung aus einer Hand kommt.

Wer zahlt die Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege wird durch einen Arzt verordnet, womit Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen können. Diese Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt.

Ja. Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus, die wir gemeinsam mit der Krankenkasse abwickeln.