Elterngeld-Reform 2026: Diese Änderungen plant Familienministerin Karin Prien

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Prien Elterngeldkürzungen: Was ist geplant?

Stand: Juli 2026

Elterngeld-Reform 2026: Diese Änderungen plant Familienministerin Karin Prien

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat Anfang Juli 2026 einen ersten Referentenentwurf zur Reform des Elterngeldes vorgelegt. Dieser befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung und kann sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Im Mittelpunkt stehen eine stärkere Beteiligung beider Elternteile sowie Änderungen bei Bezugsdauer und Leistungshöhe.

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Diese Änderungen sieht der Referentenentwurf vor

Nach dem derzeit bekannten Referentenentwurf sind unter anderem folgende Änderungen vorgesehen:c

  • maximal 12 statt 14 Monate Elterngeld,
  • drei statt zwei reservierte Monate je Elternteil,
  • sechs Monate frei aufteilbar,
  • Mindestbetrag 330 Euro,
  • Höchstbetrag 1.900 Euro,
  • Einkommensgrenze bleibt unverändert bei 175.000 Euro.

Wichtig: Der Referentenentwurf ist noch nicht beschlossen. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können sich einzelne Regelungen noch ändern.

Wen die diskutierten Reformvorschläge betreffen würden

Sollten die Änderungen des Referentenentwurfs bei den Partnermonaten umgesetzt werden, würden sie grundsätzlich alle Familien betreffen, die künftig Elterngeld beantragen. Besonders relevant wären sie für Eltern, die bislang geplant haben, dass überwiegend nur ein Elternteil die Elternzeit übernimmt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beziehen derzeit weiterhin überwiegend Frauen Elterngeld.

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Was Eltern jetzt tun können

Solange kein Gesetz beschlossen ist, ändert sich an den aktuellen Ansprüchen nichts. Wer sein Kind vor einem möglichen Stichtag zur Welt bringt, fällt nach bisheriger Praxis unter das dann geltende Recht. Das war auch bei den Anpassungen 2024 und 2025 so.

Für die praktische Vorbereitung sind folgende Schritte hilfreich:

  • Prüfen Sie den Anspruch auf Elterngeld frühzeitig, idealerweise vor der Geburt.
  • Klären Sie in der Partnerschaft, wie die Elternzeit aufgeteilt werden soll.
  • Dokumentieren Sie Ihr Einkommen der letzten zwölf Monate sorgfältig, da dieser Zeitraum die Grundlage für die Berechnung bildet.
  • Beobachten Sie die Kommunikation des Bundesfamilienministeriums, um bei einer Gesetzesänderung schnell reagieren zu können.

Beratung bieten die Elterngeldstellen der Länder, Familienberatungsstellen sowie Wohlfahrtsverbände wie AWO, Caritas und Diakonie. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert auf ihren Familienportalen.

Wichtiger Hinweis: Elterngeld und Elternzeit sind zwei verschiedene Dinge. Elternzeit ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, Elterngeld eine Familienleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Eine Reform des Elterngeldes würde den Anspruch auf Elternzeit selbst nicht automatisch verändern.

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Hintergrund der Debatte

Die Diskussion um den Referentenentwurf des Elterngeldes wird sowohl mit finanzpolitischen Überlegungen als auch mit familienpolitischen Zielen begründet. Nach Angaben von Familienministerin Karin Prien soll das Elterngeld künftig stärker partnerschaftliche Betreuungsmodelle fördern. Gleichzeitig soll das Elterngeld nach den Vorstellungen des Bundesfamilienministeriums stärker auf eine partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit ausgerichtet und in Teilen finanziell angepasst werden.

Kritik kommt von Familienverbänden, die befürchten, dass die geplante Verkürzung der Bezugsdauer Familien finanziell stärker belastet. Befürworter sehen darin hingegen einen Anreiz für eine gleichmäßigere Aufteilung der Elternzeit zwischen beiden Elternteilen.

Wie das Gesetzgebungsverfahren im Detail aussieht, hängt vom weiteren Zeitplan ab. Üblicherweise erarbeitet das Ministerium zunächst einen Referentenentwurf, der anschließend im Kabinett beraten und in Bundestag und Bundesrat behandelt wird. Erst nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt eine Änderung in Kraft.

Für die praktische Wirkung auf Familien ist entscheidend, welche Übergangsregelungen der Gesetzgeber vorsieht. Bei früheren Reformen galt in der Regel: Maßgeblich ist das Geburtsdatum des Kindes. Wer vor dem Stichtag ein Kind bekommt, wird nach altem Recht behandelt.

Fazit

Mit dem inzwischen vorliegenden Referentenentwurf hat die Bundesregierung erste konkrete Reformpläne vorgestellt. Bis zu einer Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat können sich einzelne Regelungen jedoch noch ändern. Familien, die aktuell Elterngeld beziehen oder in nächster Zeit beantragen wollen, müssen ihre Planung nicht kurzfristig umstellen. Wer künftig Nachwuchs plant, sollte die weitere Entwicklung im Blick behalten und sich rechtzeitig bei der zuständigen Elterngeldstelle informieren. Verlässliche Auskünfte gibt es bei einer Familienberatungsstelle oder direkt bei der Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes.


Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte und Leistungsansprüche sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fachperson, einen Pflegestützpunkt oder eine kostenlose Pflegeberatung.
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