Pflegekosten

Erstgespräch kostenlos und unverbindlich

Pflege kostet Geld – aber nicht so viel, wie viele befürchten. Mit den richtigen Leistungen der Pflege- und Krankenkasse, der passenden Pflegegrad-Einstufung und steuerlichen Vorteilen lässt sich der tatsächliche Eigenanteil oft deutlich senken.

Wie sich Pflegekosten zusammensetzen

In der ambulanten Pflege wird nicht nach Stunden abgerechnet, sondern nach sogenannten Leistungskomplexen. Das sind vordefinierte Pflege-Pakete mit jeweils festem Punktwert. Eine kleine Morgentoilette hat einen anderen Punktwert als eine umfassende Körperpflege oder eine Mobilisation.

Die Punkte werden mit einem regional ausgehandelten Eurobetrag multipliziert. Daraus ergibt sich der Preis pro Einsatz. Wie viele Einsätze pro Tag oder Woche nötig sind und welche Leistungen jeweils erbracht werden, hängt vom individuellen Pflegebedarf ab.

Die Behandlungspflege – also Wundversorgung, Medikamentengabe oder Injektionen – wird separat abgerechnet, immer auf Basis ärztlicher Verordnung und über die Krankenkasse. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.

Hinzu kommen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachteinsätze sowie gegebenenfalls Wegegelder.

Monatliche Eigenanteile nach Pflegegrad

Bei der häuslichen 24-Stunden-Betreuung ergeben sich nach Anrechnung der Pflegekassenleistungen folgende Eigenanteile:

– Pflegegrad 1: ab 2.670 Euro monatlich
– Pflegegrad 2: ab 2.170 Euro monatlich
– Pflegegrad 3: ab 1.670 Euro monatlich
– Pflegegrad 4: ab 1.470 Euro monatlich
– Pflegegrad 5: ab 1.270 Euro monatlich

Wenn mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt betreut werden, reduziert sich der monatliche Eigenanteil deutlich. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot.

Beispielrechnung bei Pflegegrad 5

Vom Grundpreis von 3.700 Euro werden zunächst 2.299 Euro Pflegesachleistungen und 131 Euro Entlastungsbetrag direkt abgerechnet. Der monatliche Eigenanteil beträgt damit 1.270 Euro.

Mit weiteren Entlastungen lässt sich dieser Betrag noch deutlich senken: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bringen rechnerisch eine monatliche Entlastung von rund 295 Euro (basierend auf dem Jahresbetrag von 3.539 Euro). Steuerlich können Sie 20 Prozent der Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, bis zu 4.000 Euro pro Jahr – das entspricht bei voller Ausschöpfung weiteren 333 Euro im Monat.

So kann die effektive monatliche Belastung auf rund 642 Euro sinken. Die tatsächliche Höhe hängt von der individuellen Situation und den Fördervoraussetzungen ab.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab

Dank unserer staatlichen Zulassung als Pflegedienst können wir einen Großteil der Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Voraussetzung hierfür ist ein anerkannter Pflegegrad. Im Idealfall reduzieren sich Ihre monatlichen Ausgaben auf unter 700 Euro.

Wir arbeiten mit allen gängigen Pflegekassen zusammen – darunter Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK Gesundheit, DKV und IKK Südwest – und helfen Ihnen, alle Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen: von der Pflegekasse über steuerliche Entlastungen bis zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Wie wir arbeiten

Transparenz

Wir arbeiten mit transparenten Kostenvoranschlägen. Vor Pflegebeginn bekommen Sie eine konkrete Aufstellung, welche Leistungen wann erbracht werden, was die Pflegekasse übernimmt und wie hoch der Eigenanteil ausfällt. So gibt es keine Überraschungen.

Organisiert

Auch monatlich erhalten Sie eine klare Abrechnung. Sie sehen genau, welche Leistungen erbracht und wie sie verrechnet wurden – mit der Pflegekasse und mit Ihnen.

Vorausschauend

Wenn sich Ihre Situation verändert – mehr Pflegebedarf, weniger Pflegebedarf, neue Verordnungen – passen wir den Plan an und zeigen, wie sich das auf die Kosten auswirkt.

Häufige Fragen zum Thema

Wie hoch ist mein Eigenanteil?

Das hängt vom Pflegegrad, vom Versorgungsumfang und davon ab, welche Leistungen Sie nutzen. Wir erstellen Ihnen eine konkrete Beispielrechnung im Erstgespräch.

Ja. Über § 35a EStG lassen sich 20 Prozent der Pflegekosten absetzen. Auch der Pflege-Pauschbetrag und außergewöhnliche Belastungen können geltend gemacht werden – mit Einschränkungen, wenn der Behinderten-Pauschbetrag genutzt wird.

Was tun, wenn ich den Eigenanteil nicht zahlen kann?

Sie können Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen. Wir unterstützen bei der Antragstellung.

Ja. In diesem Fall sinken die Kosten pro Person deutlich. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.