Zu den Kosten

Zuverlässige häusliche Betreuung in den eigenen vier Wänden.
ist bereits für
weniger als 700,- Euro
zusätzlicher monatlicher Belastung machbar!

Aufgrund unserer staatlichen Zulassung als Pflegedienst rechnen wir einen großen Teil der monatlichen Kosten direkt mit der Pflegekasse ab. Voraussetzung für die Abrechnung mit der Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad (vormals Pflegestufe). Das bedeutet für Sie einen deutlich geringeren Eigenaufwand bei den monatlichen Kosten für die Pflege daheim. Eine Agentur, die nicht über die Pflegekasse abrechnen kann, kann Ihnen diesen Vorteil nicht bieten. Hier gelangen Sie zur Preisliste

Wie kann Ihr Team 24 Pflegedienst so günstige Eigenanteile anbieten?

Berechnungsbeispiel für einen Haushalt mit einer zu betreuenden Person mit Pflegegrad fünf.

Durch Zahlungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege reduziert sich Ihre Belastung zusätzlich um bis zu 3.539,- jährlich

Ihr Team 24 Pflegedienst ist keine Vermittlungsagentur sondern ein zugelassener Pflegedienst.
Profitieren Sie von staatlicher Unterstützung für legale häusliche Pflege!

Der Staat fördert die legale Betreuung zu Hause mit attraktiven Leistungen – von finanziellen Zuschüssen durch die Pflegekasse bis hin zu steuerlichen Entlastungen, die Ihre monatliche Belastung spürbar senken.

* Es handelt sich um Beispielrechnungen. Zum Erhalt der Förderungen und Zuschüsse sind entsprechende Vorraussetzungen zu erfüllen und Anträge zu stellen. Informieren Sie sich  unbedingt bei den zuständigen Behörden und bei Ihrer Pflegekasse. Besprechen Sie alle steuerlichen Aspekte mit Ihrem Steuerberater.

Wir beraten Sie unverbindlich und erstellen Ihnen gerne  Ihr individuelles Angebot ▶

  • Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich wird ab Pflegegrad 1 zur Verfügung gestellt.
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können kumuliert werden. Anträge sind bei der Pflegekasse zu stellen.
  • Entweder können Aufwendungen der Pflege als außergewöhnliche Belastung mit der Einkommenssteuer verrechnet werden oder bis zu einer Höhe von 4.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung direkt von der Steuerlast abgezogen werden.

Im Ratgeber Pflege der Bundesregierung erhalten Sie ausführliche Informationen. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/ratgeber-pflege.html