Zuverlässige häusliche Betreuung in den eigenen vier Wänden.
ist bereits für
weniger als 700,- Euro
zusätzlicher monatlicher Belastung machbar!
Aufgrund unserer staatlichen Zulassung als Pflegedienst rechnen wir einen großen Teil der monatlichen Kosten direkt mit der Pflegekasse ab. Voraussetzung für die Abrechnung mit der Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad (vormals Pflegestufe). Das bedeutet für Sie einen deutlich geringeren Eigenaufwand bei den monatlichen Kosten für die Pflege daheim. Eine Agentur, die nicht über die Pflegekasse abrechnen kann, kann Ihnen diesen Vorteil nicht bieten. Hier gelangen Sie zur Preisliste
Wie kann Ihr Team 24 Pflegedienst so günstige Eigenanteile anbieten?
Berechnungsbeispiel für einen Haushalt mit einer zu betreuenden Person mit Pflegegrad fünf.
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Grundpreis monatlich 3.700,- Euro
Grundpreis für eine Betreuungskraft mit Deutschkenntnissen; deutschem Arbeitsvertrag ;deutscher Kranken- und Sozialversicherung
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Entlastungsbetrag -131,- Euro
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Hilfe der Pflegekassen für Pflegebedürftige (Pflegegrad 1–5), die zur Entlastung im Alltag genutzt werden kann – z. B. für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote durch anerkannte Anbieter.
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Pflegesachleistungen -2.299,- Euro
Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegekasse, bei denen ein professioneller Pflegedienst Pflegebedürftige zu Hause betreut und die Kosten direkt mit der Pflegekasse abrechnet – z. B. für Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Durch Zahlungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege reduziert sich Ihre Belastung zusätzlich um bis zu 3.539,- jährlich
Ihr Team 24 Pflegedienst ist keine Vermittlungsagentur sondern ein zugelassener Pflegedienst.
Profitieren Sie von staatlicher Unterstützung für legale häusliche Pflege!
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Maximale Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kumuliert ( 3.539,- Euro jährlich) ungerechnet auf einen Monat -294,91,- Euro
Ab dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Pflegebedürftige können dann flexibel bis zu 3.539 € pro Jahr für beide Leistungen nutzen. Bisherige Übertragungsregelungen entfallen.
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Steuerliche Berücksichtigung als haushaltsnahe Dienstleistungen (bis zu 4.000,- Euro jährlich) umgerechnet auf einen Monat -333,- Euro
§ 35a EStG ermöglicht es insbesondere pflegebedürftigen Personen oder deren Angehörigen, finanzielle Entlastung bei der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen im Haushalt zu erhalten.
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Ihre effektive monatlich Belastung* ab 642,-Euro
* Es handelt sich um Beispielrechnungen. Zum Erhalt der Förderungen und Zuschüsse sind entsprechende Vorraussetzungen zu erfüllen und Anträge zu stellen. Informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Behörden und bei Ihrer Pflegekasse. Besprechen Sie alle steuerlichen Aspekte mit Ihrem Steuerberater.
Wir beraten Sie unverbindlich und erstellen Ihnen gerne Ihr individuelles Angebot ▶
- Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich wird ab Pflegegrad 1 zur Verfügung gestellt.
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können kumuliert werden. Anträge sind bei der Pflegekasse zu stellen.
- Entweder können Aufwendungen der Pflege als außergewöhnliche Belastung mit der Einkommenssteuer verrechnet werden oder bis zu einer Höhe von 4.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung direkt von der Steuerlast abgezogen werden.
Im Ratgeber Pflege der Bundesregierung erhalten Sie ausführliche Informationen. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/ratgeber-pflege.html