Wissenswertes

Die Betreuung von Angehörigen ist ein anspruchsvolles Thema mit vielen komplexen Regelungen, die beachtet werden müssen. Familien müssen oft Entscheidungen treffen, die sehr emotional sind und ein erhebliches Konfliktpotenzial bergen.

An dieser Stelle veröffentlichen wir regelmäßig Hinweise und Tipps , die wir als hilfreich erachten. Die Mitarbeiter der Ihr Team 24 Pflegedienst GmbH möchten Ihnen den Umgang mit der Betreuungssituation und den damit verbundenen bürokratischen Herausforderungen so weit als möglich erleichtern.

Die Inhalte dieses Blogs werden regelmäßig überarbeitet und ergänzt.

Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung – Welche Option passt am besten zu Ihrer Pflegesituation?

Wer Pflegeleistungen in Anspruch nimmt, hat verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung: Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst, Pflegegeld zur eigenständigen Organisation der Pflege oder eine Kombination aus beiden – die sogenannte Kombinationsleistung. Doch welche Variante ist die richtige für Ihre individuellen Bedürfnisse? In diesem Beitrag erklären wir die Unterschiede, Voraussetzungen und finanziellen Auswirkungen jeder Option, damit Sie die bestmögliche Entscheidung für Ihre Pflege treffen können.

 

  1. Pflegegeld:
    • Wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
    • Gedacht für die selbst organisierte Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer.
    • Die Höhe des Pflegegeldes steigt je nach Pflegegrad (siehe Tabelle oben).
    • Voraussetzung: Es muss regelmäßig eine Beratung zur Pflegequalität in Anspruch genommen werden (z. B. durch einen Pflegedienst oder Beratungsstelle).
  2. Pflegesachleistungen:
    • Die Pflegekasse bezahlt direkt einen ambulanten Pflegedienst, der die Pflege übernimmt.
    • Gilt für Grundpflege (z. B. Waschen, Anziehen, Mobilisation) und häusliche Versorgung (z. B. Mahlzeiten, Einkäufe).
    • Pflegebedürftige erhalten keine direkte Geldleistung – das Geld fließt an den Dienstleister.
  3. Kombinationsleistung (Kombinationsbetrag):
    • Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
    • Beispiel: Ein Pflegedienst wird zu 60 % in Anspruch genommen, dann erhält die pflegebedürftige Person noch 40 % des Pflegegeldes.

Ermöglicht eine flexible Nutzung der Leistungen, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen, aber zusätzliche Unterstützung durch einen Pflegedienst benötigt wird