Was bedeutet „24h Pflege“ eigentlich — und welche Modelle gibt es?

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Stand: April 2026

Was kostet 24h Pflege wirklich — und wer zahlt am Ende die Rechnung? Das ist die Frage, die Familien in Deutschland am häufigsten beschäftigt, wenn ein Angehöriger rund um die Uhr Unterstützung braucht. Laut Statistischem Bundesamt lebten im Dezember 2023 rund 5,69 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland — 86 Prozent davon, also etwa 4,9 Millionen, wurden zu Hause versorgt. Von diesen erhielten 3,1 Millionen ausschließlich Pflegegeld und wurden überwiegend durch Angehörige gepflegt. Hinter diesen Zahlen steckt oft ein Alltag, der finanziell und organisatorisch an Grenzen stößt. Dieser Ratgeber zeigt, welche Kosten tatsächlich entstehen, was die Pflegekasse übernimmt und wie Familien ihre Situation realistisch kalkulieren können.

Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist im deutschen Pflegerecht kein feststehender Begriff. Gemeint ist in der Praxis eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause, die auf sehr unterschiedliche Arten organisiert werden kann. Welches Modell passt, hängt vom Pflegebedarf, dem Budget und der Wohnsituation ab.

Die drei häufigsten Versorgungsformen im Überblick

  • Angehörigenpflege mit ambulantem Pflegedienst. Familienangehörige übernehmen den Großteil der Pflege; ein zugelassener ambulanter Pflegedienst ergänzt mit regelmäßigen Einsätzen. Das ist das häufigste Modell in Deutschland — und das günstigste.
  • Live-in-Betreuung (osteuropäisches Modell). Eine Betreuungskraft — oft aus Polen, Rumänien oder Bulgarien — lebt im Haushalt und ist rund um die Uhr anwesend. Sie übernimmt Betreuung und hauswirtschaftliche Aufgaben, jedoch keine examinierten Pflegeleistungen. Die monatlichen Gesamtkosten liegen erfahrungsgemäß zwischen 2.200 und 3.500 Euro bei Entsendung durch eine ausländische Agentur.
  • Vollständige ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst. Mehrere tägliche Einsätze eines Pflegedienstes decken Grundpflege, Behandlungspflege und Betreuung ab. Eine echte 24-Stunden-Abdeckung allein durch deutsche Pflegefachkräfte ist arbeitsrechtlich mit einer einzelnen Kraft nicht darstellbar — das Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf grundsätzlich acht Stunden.

Wichtiger Hinweis: Das sogenannte „Live-in-Modell“ mit einer im Haushalt wohnenden Betreuungskraft ist arbeitsrechtlich komplex. Bereitschaftszeiten gelten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Az. 5 AZR 505/20, Juni 2021) als vergütungspflichtige Arbeitszeit und müssen mindestens mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde (ab 01.01.2026) vergütet werden. Eine individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Rechts- und Steuerberatung ist empfehlenswert.

Was bedeutet „24h Pflege" eigentlich — und welche Modelle gibt es?
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Was zahlt die Pflegekasse bei häuslicher Pflege — und wofür genau?

Pflegekassenleistungen sind keine pauschale Kostenübernahme. Sie sind zweckgebunden und hängen vom Pflegegrad sowie vom gewählten Versorgungsmodell ab. Wer die Systematik kennt, kann deutlich mehr aus den vorhandenen Budgets herausholen.

Pflegegeld: Geld, das die pflegebedürftige Person erhält

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI steht der pflegebedürftigen Person selbst zu — nicht den pflegenden Angehörigen. Sie entscheidet, wie sie es einsetzt, um ihre Versorgung sicherzustellen. Die Beträge für 2026 sind:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Im Gesetz heißt es dazu wörtlich zu den Regelungen bei Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege: „Besteht der Anspruch nach Absatz 1 nicht für den vollen Kalendermonat, ist der Geldbetrag entsprechend zu kürzen; dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen anzusetzen. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist. § 118 Abs. 3 und 4 des Sechsten Buches gilt entsprechend, wenn für die Zeit nach dem Monat, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist, Pflegegeld überwiesen wurde.“ Das bedeutet konkret: Wechselt Ihre Mutter oder Ihr Vater für einige Wochen in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung, fließt das halbe Pflegegeld weiter — das sollten Familien bei der Jahresplanung einkalkulieren.

Pflegesachleistungen: Das Budget für den ambulanten Pflegedienst

Wer einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst beauftragt, kann Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI abrufen. Diese werden direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet — die Familie muss nichts vorstrecken. Die monatlichen Höchstbeträge:

  • Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro

Wichtig: Diese Beträge decken typischerweise mehrere tägliche Einsätze ab — aber keine lückenlose 24-Stunden-Abdeckung. Wer Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren möchte, kann das über die sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI anteilig tun.

Entlastungsbetrag: 131 Euro für alle Pflegegrade

Zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen steht jedem Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zu (§ 45b Abs. 1 Satz 1 SGB XI). Dieser Betrag ist zweckgebunden — er kann zum Beispiel für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienstleistungen oder nach Landesrecht anerkannte Alltagsunterstützungsangebote eingesetzt werden. Verstreicht ein Monat, ohne dass der Entlastungsbetrag ausgeschöpft wurde, verfällt er nicht sofort: Restbeträge werden automatisch ins folgende Kalenderhalbjahr mitgenommen. Spätestens zum 30. Juni des nächsten Jahres erlischt der Anspruch auf diese Rückstände jedoch endgültig.

Wichtiger Hinweis: Der Entlastungsbetrag wird von vielen Familien nicht vollständig ausgeschöpft — obwohl er automatisch entsteht, ohne dass ein gesonderter Antrag nötig ist. In der Praxis lohnt es sich, den Jahresbetrag gezielt zu planen: 12 × 131 Euro = 1.572 Euro pro Jahr, die für Entlastungsleistungen zur Verfügung stehen.

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Wie viel bleibt am Ende selbst zu zahlen — und wovon hängt das ab?

Das ist die eigentliche Gretchenfrage. Denn Pflegekassenleistungen decken die realen Kosten häuslicher Pflege meist nicht vollständig. Wie groß die Lücke ist, hängt vom Pflegegrad, vom Versorgungsmodell und davon ab, ob Angehörige selbst mitpflegen.

Beispielrechnung: Pflegegrad 3, kombiniertes Modell

Nehmen wir ein konkretes Szenario: Eine 79-jährige Dame mit Pflegegrad 3 lebt allein in ihrer Wohnung. Ihre Tochter übernimmt abends und am Wochenende die Pflege; tagsüber kommt ein ambulanter Pflegedienst zweimal täglich.

  • Pflegesachleistung § 36 SGB XI: bis zu 1.497 Euro (für die Pflegediensteinsätze)
  • Entlastungsbetrag § 45b SGB XI: 131 Euro (für zusätzliche Betreuungsleistungen)
  • Pflegegeld § 37 SGB XI: 599 Euro (anteilig, bei Kombinationsleistung je nach genutztem Sachleistungsanteil)

Wenn der Pflegedienst monatlich Leistungen im Wert von 900 Euro erbringt, werden diese vollständig über die Sachleistung gedeckt. Die verbleibenden 597 Euro Sachleistungsbudget verfallen — oder können anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro kommt zusätzlich obendrauf. In diesem Szenario können der pflegebedürftigen Person bis zu 730 Euro monatlich direkt zufließen (599 Euro Pflegegeld + 131 Euro Entlastungsbetrag), während der Pflegedienst separat abrechnet.

Was beim Live-in-Modell anfällt

Wohnt die Betreuungskraft fest im Haushalt, bewegen sich die monatlichen Gesamtaufwendungen je nach Vertragsmodell und Herkunftsland zwischen 2.200 und 3.500 Euro — wobei Entsendungsmodelle und Direktanstellung unterschiedliche Kostenstrukturen aufweisen. Dem gegenüber stehen die Pflegekassenleistungen: Bei Pflegegrad 3 wären das maximal 1.628 Euro (1.497 Euro Sachleistung + 131 Euro Entlastungsbetrag), sofern die Betreuungskraft über einen zugelassenen Pflegedienst abgerechnet werden kann. Oder alternativ 730 Euro (Pflegegeld + Entlastungsbetrag) bei privater Organisation ohne Pflegedienstabrechnung. Je nach gewähltem Versorgungsmodell verbleibt eine monatliche Finanzierungslücke, die sich zwischen rund 800 und knapp 2.800 Euro bewegen kann. Familien sollten diesen Eigenanteil frühzeitig in ihre Budgetplanung aufnehmen, um im Bedarfsfall handlungsfähig zu bleiben.

Tipp: Wer die Pflegesachleistung und den Entlastungsbetrag maximal ausschöpfen möchte, sollte prüfen, ob Teile der Betreuungsleistungen über nach Landesrecht anerkannte Alltagsunterstützungsangebote (§ 45a SGB XI) abgerechnet werden können — das erweitert den Spielraum erheblich.

Was bedeutet „24h Pflege" eigentlich — und welche Modelle gibt es?
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Wann lohnt sich welches Modell — und was sollten Familien vor der Entscheidung klären?

Die Entscheidung für ein Pflegemodell ist selten eine rein finanzielle. Aber die Kosten spielen eine zentrale Rolle. Einige Orientierungspunkte helfen bei der Abwägung.

Wann das ambulante Pflegedienstmodell die bessere Wahl ist

Bei Pflegegrad 2 oder 3, wenn Angehörige selbst aktiv mitpflegen können und die pflegebedürftige Person nicht dauerhaft Aufsicht benötigt, ist das kombinierte Modell aus Angehörigenpflege und ambulantem Pflegedienst oft die kostengünstigste und flexibelste Lösung. Die Pflegekassenleistungen decken hier einen größeren Anteil der tatsächlichen Kosten.

Wann eine Live-in-Betreuung sinnvoll sein kann

Bei fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit — Pflegegrad 4 oder 5, insbesondere bei Demenz — ist eine kontinuierliche Anwesenheit oft unumgänglich. Hier kann eine im Haushalt lebende Betreuungskraft sinnvoll sein, auch wenn die Eigenbeteiligung deutlich höher ausfällt. Zu beachten ist: Betreuungskräfte sind keine examinierten Pflegefachkräfte und dürfen keine behandlungspflegerischen Leistungen wie Wundversorgung oder Medikamentengabe übernehmen — dafür braucht es weiterhin einen zugelassenen Pflegedienst.

Beratungseinsatz nicht vergessen

Der Bezug von Pflegegeld ist an eine gesetzliche Auflage geknüpft: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 müssen in festgelegten Abständen Beratungsbesuche nachweisen, andernfalls kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ruhen lassen. Ab Pflegegrad 2 gilt eine halbjährliche Nachweispflicht — das betrifft Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 gleichermaßen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können den Beratungsrhythmus auf eigenen Wunsch auf vier Einsätze jährlich erhöhen, ohne dafür zusätzliche Kosten zu tragen. Die Abrechnung der Beratungseinsätze erfolgt direkt zwischen der durchführenden Stelle und der Pflegekasse — für die pflegebedürftige Person entstehen keine Kosten. Das Gesetz regelt in § 37 Abs. 3b SGB XI wörtlich, wer diese Beratung durchführen darf: „Die Beratung nach Absatz 3 kann durchgeführt werden durch 1. einen zugelassenen Pflegedienst, 2. eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder 3. eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachperson, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.“ Erfahrungsgemäß entfalten diese Beratungsbesuche einen konkreten Mehrwert: Fachkräfte identifizieren Lücken in der Versorgung, machen auf bisher ungenutzte Kassenleistungen aufmerksam und zeigen pflegenden Angehörigen praktische Entlastungsmöglichkeiten auf — der Pflichttermin wird so zum echten Beratungsgespräch.

Steuerliche Entlastung nicht übersehen

Arbeitskosten für haushaltsnahe Pflegeleistungen können nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder dem Einsatz eines zugelassenen Pflegedienstes (§ 35a Abs. 2 EStG) sind 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar — bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr. Voraussetzung: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; Barzahlung erkennt das Finanzamt hier nicht an. Bei einem Minijob im Haushaltsscheckverfahren (§ 35a Abs. 1 EStG) gilt ein niedrigerer Höchstbetrag von 510 Euro pro Jahr, wobei Barzahlung gesetzlich zulässig ist.

Weiterlesen: Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 — Leistungen im Detail


Wie schnell bekommt man einen Pflegebescheid — und was tun, wenn die Frist überschritten wird?

Bevor irgendeine Kassenleistung fließt, braucht es einen anerkannten Pflegegrad. Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, zügig zu entscheiden. Nach § 18c Abs. 1 Satz 1 SGB XI muss die Pflegekasse dem Antragsteller spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich Bescheid erteilen. Wird diese Frist überschritten, zahlt die Pflegekasse nach § 18c Abs. 5 SGB XI für jede begonnene Woche der Verzögerung 70 Euro — ohne dass Betroffene das gesondert beantragen müssen, jedoch müssen sie die Zahlung in der Praxis aktiv einfordern, da Pflegekassen kaum je von sich aus zahlen. Die Pflegekasse muss diese Zahlung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Fristüberschreitung leisten.

Zusammen mit dem Bescheid erhalten Antragsteller das Gutachten des Medizinischen Dienstes — sofern sie der Übersendung nicht widersprechen. Das Gesetz legt in § 18c Abs. 2 SGB XI fest: „Zusammen mit dem Bescheid wird dem Antragsteller das Gutachten übersandt, sofern er der Übersendung des Gutachtens nicht widerspricht. Mit dem Bescheid ist zugleich das Ergebnis des Gutachtens transparent darzustellen und dem Antragsteller verständlich zu erläutern. Der Medizinische Dienst Bund konkretisiert im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen in den Richtlinien nach § 17 Absatz 1 die Anforderungen an eine transparente Darstellungsweise und verständliche Erläuterung des Gutachtens. Die Pflegekasse hat den Antragsteller ebenfalls auf die maßgebliche Bedeutung des Gutachtens im Sinne des § 18a Absatz 8 Satz 1 hinzuweisen. Der Antragsteller kann die Übermittlung des Gutachtens auch zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Die Pflegekasse hat den Antragsteller auf die Möglichkeit hinzuweisen, sich bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich an die Ombudsperson nach § 278 Absatz 3 des Fünften Buches zu wenden.“ Das Gutachten anzufordern und sorgfältig zu prüfen ist deshalb so wichtig, weil es die Grundlage für einen möglichen Widerspruch bildet — und eine Höherstufung erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann.

Wichtiger Hinweis: Wer mit dem Pflegebescheid nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Pflegeberatungsstellen — etwa der Pflegestützpunkt der Stadt Mannheim, K 1, 7–13, 68159 Mannheim — helfen kostenlos dabei, das Gutachten zu verstehen und einen Widerspruch vorzubereiten. Der Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI besteht unabhängig davon, ob bereits ein Antrag gestellt wurde.

Die 24h Pflege Kosten lassen sich durch konsequente Nutzung aller Kassenleistungen und eine vorausschauende Versorgungsplanung deutlich senken. Entscheidend ist, frühzeitig zu planen — bevor eine Krise die Entscheidung erzwingt.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte und Leistungsansprüche sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Pflegesituation wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, eine qualifizierte Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder den behandelnden Arzt. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

Ihr Team 24 Pflegedienst GmbH
K1, 2, 68159 Mannheim
Geschäftsführer: Kornelia Melinda Reszler und Nasim Oumzil

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