Seniorenbetreuung — IhrTeam24 Pflegedienst: 24 Stunden Betreuung legal https://ihrteam24.de Pflegedienst in Mannheim Thu, 30 Apr 2026 07:16:33 +0000 de hourly 1 https://ihrteam24.de/wp-content/uploads/2026/05/cropped-ihrteam24-favicon-32x32.png Seniorenbetreuung — IhrTeam24 Pflegedienst: 24 Stunden Betreuung legal https://ihrteam24.de 32 32 Welche Betreuungsformen gibt es für Senioren in Ostfildern? https://ihrteam24.de/welche-betreuungsformen-gibt-es-fuer-senioren-in-ostfildern/ Thu, 30 Apr 2026 07:16:33 +0000 https://ihrteam24.de/?p=10120 Stand: April 2026

Ostfildern liegt zwischen Stuttgart und Esslingen — eine Stadt mit gewachsenen Stadtteilen wie Nellingen, Ruit und Scharnhausen, in der viele Familien ihre älteren Angehörigen so lange wie möglich zu Hause begleiten möchten. Doch welche Unterstützung ist hier wirklich verfügbar, und was zahlt die Pflegekasse dazu? Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen zur Seniorenbetreuung in Ostfildern — konkret, aktuell und ohne Umwege.

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Der Begriff „Seniorenbetreuung“ umfasst in der Praxis sehr unterschiedliche Angebote. Die Bandbreite reicht von stundenweiser Alltagshilfe bis zur intensiven Rund-um-die-Uhr-Begleitung. Welches Modell passt, hängt vom Pflegebedarf, den familiären Ressourcen und dem Wunsch nach Selbstständigkeit ab.

Ambulante Pflege durch einen Pflegedienst

Zugelassene ambulante Pflegedienste strukturieren den Tag nach einem individuell festgelegten Zeitplan — typischerweise morgens für Körperpflege und Medikamentengabe, mittags zur Unterstützung beim Essen, abends beim Zubettgehen. Die Abrechnung läuft unmittelbar zwischen Pflegedienst und Pflegekasse — Familien müssen sich um den bürokratischen Teil nicht kümmern. Gerade in Ostfildern wählen viele Angehörige dieses Modell als dauerhaften Versorgungsrahmen, weil es verlässliche Tagesstruktur schafft, ohne einen Einzug ins Pflegeheim zu erfordern.

24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause

Wenn der Pflegebedarf so hoch ist, dass jemand rund um die Uhr anwesend sein muss, kommt eine Live-in-Betreuungskraft in Frage. Diese wohnt beim Pflegebedürftigen und übernimmt Alltagsbegleitung, Mahlzeiten, Gesellschaft und Grundpflege. Schätzungen zufolge sind bundesweit zwischen 400.000 und 700.000 solcher Betreuungskräfte tätig — viele aus Osteuropa. Die monatlichen Kosten liegen je nach Modell typischerweise zwischen 2.200 und 3.500 Euro.

Tages- und Nachtpflege als Ergänzung

Tagespflegeeinrichtungen in der Region Esslingen/Ostfildern bieten tagsüber eine strukturierte Betreuung, während pflegende Angehörige beruflich tätig sind oder schlicht Luft holen können. Abends kommt die Person nach Hause. Tagespflegeeinrichtungen bieten Pflegebedürftigen einen geregelten Tagesablauf außerhalb der eigenen vier Wände; anfallende Kosten können anteilig über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI gegenüber der Pflegekasse abgerechnet werden.

Wichtiger Hinweis: Laut Statistischem Bundesamt wurden Ende 2023 rund 86 Prozent der knapp 5,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt. Häusliche Seniorenbetreuung ist also der Regelfall — nicht die Ausnahme.


Was zahlt die Pflegekasse konkret für die Betreuung zu Hause?

Hier wird es für viele Familien überraschend konkret. Die Pflegeversicherung stellt je nach Pflegegrad verschiedene Töpfe bereit — und wer sie kombiniert, kann einen erheblichen Teil der Betreuungskosten abdecken.

Pflegegeld: Geld für selbst organisierte Pflege

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI fließt direkt an die pflegebedürftige Person, die damit ihre Versorgung selbst organisiert — etwa über Angehörige oder eine privat bezahlte Betreuungskraft. Im Gesetz heißt es dazu wörtlich:

„Besteht der Anspruch nach Absatz 1 nicht für den vollen Kalendermonat, ist der Geldbetrag entsprechend zu kürzen; dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen anzusetzen. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist. § 118 Abs. 3 und 4 des Sechsten Buches gilt entsprechend, wenn für die Zeit nach dem Monat, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist, Pflegegeld überwiesen wurde.“

Praktisch bedeutet das: Wer kurzfristig in eine Kurzzeitpflege wechselt oder Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, erhält in dieser Zeit noch die Hälfte des Pflegegelds weiter. Die aktuellen Beträge (Stand 2026):

  • Pflegegrad 2. 347 Euro monatlich — für viele der Einstieg in die häusliche Versorgung.
  • Pflegegrad 3. 599 Euro monatlich — deckt bereits einen spürbaren Teil privat bezahlter Hilfe.
  • Pflegegrad 4. 800 Euro monatlich — kombiniert mit anderen Leistungen ein solides Fundament.
  • Pflegegrad 5. 990 Euro monatlich — bei schwerster Pflegebedürftigkeit.

Pflegesachleistung: Wenn ein Pflegedienst kommt

Wer statt Pflegegeld einen zugelassenen Pflegedienst beauftragt, nutzt die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Die Abrechnung läuft direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse. Die monatlichen Höchstbeträge: Pflegegrad 2 bis zu 796 Euro, Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro, Pflegegrad 4 bis zu 1.859 Euro, Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro. Beide Leistungen lassen sich auch kombinieren — dann spricht man von der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI.

Entlastungsbetrag: 131 Euro zusätzlich für alle

Nach § 45b Abs. 1 Satz 1 SGB XI haben sämtliche häuslich versorgten Pflegebedürftigen Anspruch auf den Entlastungsbetrag — dieser setzt bereits bei Pflegegrad 1 an, sodass selbst eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten ausreicht, um die Leistung zu erhalten. Der Betrag ist zweckgebunden einsetzbar: zulässig sind Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen zugelassener ambulanter Pflegedienste — in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch ausdrücklich nicht für Leistungen im Bereich Selbstversorgung — sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Wer den monatlichen Betrag nicht vollständig ausschöpft, verliert ihn nicht sofort: Verbleiben am Monatsende Restmittel, verfallen diese nicht unmittelbar: Die Pflegekasse überträgt den ungenutzten Anteil in das folgende Kalenderhalbjahr, wo er bis spätestens 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden kann.

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Wie funktioniert das Budget für Urlaub und Auszeiten der Familie?

Pflegende Angehörige brauchen Pausen. Das Gesetz kennt dafür zwei Instrumente, die seit dem 1. Juli 2025 gemeinsam in einem Topf zusammengeführt wurden.

Nach § 42a Abs. 1 SGB XI gilt: „Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach Maßgabe des § 39 sowie Leistungen der Kurzzeitpflege nach Maßgabe des § 42 in Höhe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag).“ Das Budget kann flexibel auf Verhinderungspflege (Vertretung zu Hause) und Kurzzeitpflege (vorübergehende stationäre Pflege) aufgeteilt werden.

Wichtig für die Abrechnung: Das Gesetz schreibt in § 42a Abs. 3 SGB XI vor: „Erbringen Pflegeeinrichtungen Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege, haben die Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen im Anschluss an die Leistungserbringung unverzüglich eine schriftliche Übersicht über die dafür angefallenen Aufwendungen zu übermitteln oder auszuhändigen; auf der Übersicht ist deutlich erkennbar auszuweisen, welcher Betrag davon zur Abrechnung über den Gemeinsamen Jahresbetrag vorgesehen ist. Die Übersicht kann mit Zustimmung des Pflegebedürftigen auch in Textform übermittelt werden. Sofern es sich bei den Leistungserbringenden nicht um natürliche Personen handelt, finden die Sätze 1 und 2 auf andere Erbringer von Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege entsprechende Anwendung.“

Außerdem gilt seit dem BEEP-Gesetz (BGBl. 2025 I Nr. 371, in Kraft ab 1. Januar 2026) eine wichtige Einschränkung: Das Budget darf nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden (§ 42a SGB XI). Wer also Leistungen aus 2025 noch abrechnen möchte, sollte das nicht auf die lange Bank schieben.

Wichtiger Hinweis: Ein Beispiel aus der Pflegepraxis: Wird die Mutter mit Pflegegrad 3 für drei Wochen in eine Kurzzeitpflege einrichtung in der Region Esslingen/Ostfildern aufgenommen, erhält sie nach § 37 Abs. 2 SGB XI in dieser Zeit die Hälfte ihres Pflegegeldes (also 299,50 Euro) weiter — zusätzlich zu den Kurzzeitpflegeleistungen aus dem gemeinsamen Jahresbetrag.


Was ändert sich beim Beratungsbesuch ab 2026?

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Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Pflegegeldbezieher verpflichtend — allerdings kein Kontrollinstrument der Pflegekasse, sondern eine pflegefachliche Begleitung, die darauf abzielt, die häusliche Versorgung langfristig tragfähig zu halten und pflegende Angehörige zu unterstützen.

Das BEEP-Gesetz (in Kraft ab 1. Januar 2026) hat die Beratungsbesuchspflicht vereinheitlicht: Seit Inkrafttreten des BEEP-Gesetzes am 1. Januar 2026 gilt für alle Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 2 bis 5 gleichermaßen: Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist halbjährlich nachzuweisen — unabhängig davon, ob Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 5 vorliegt. Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können den Besuch zusätzlich freiwillig viertelj ährlich in Anspruch nehmen — das sind dann bis zu vier Termine pro Jahr, nicht mehr. Die halbjährliche Pflicht bleibt dabei bestehen; das viertelj ährliche Modell ersetzt sie nicht, sondern ergänzt sie.

Wer den Beratungsbesuch durchführen darf, regelt § 37 Abs. 3b SGB XI wörtlich: „Die Beratung nach Absatz 3 kann durchgeführt werden durch 1. einen zugelassenen Pflegedienst, 2. eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder 3. eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachperson, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.“

Bleibt der halbjährliche Beratungsbesuch ohne triftigen Grund aus, ist die Pflegekasse berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen — im Wiederholungsfall kann es nach § 37 Abs. 6 SGB XI vollständig eingestellt werden. Im Wiederholungsfall kann das Pflegegeld sogar entzogen werden (§ 37 Abs. 6 SGB XI). In der Pflegepraxis zeigt sich, dass der Beratungsbesuch anfangs oft als lästige Formalität wahrgenommen wird — tatsächlich eignet er sich jedoch dazu, konkrete Fragen zur häuslichen Versorgung mit einer Pflegefachkraft zu klären und Veränderungsbedarf frühzeitig zu erkennen, bevor eine Krise entsteht.


Was gilt beim Krankenhausaufenthalt — läuft das Pflegegeld weiter?

Gerade in unvorhergesehenen Krankenhaussituationen entsteht Unsicherheit darüber, ob das Pflegegeld weiterfließt. Das BEEP-Gesetz hat diese Frage durch eine präzisere Regelung in § 34 Abs. 2 SGB XI inzwischen eindeutiger beantwortet. § 34 Abs. 2 SGB XI bestimmt wörtlich: „Der Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege ruht darüber hinaus, soweit im Rahmen des Anspruchs auf häusliche Krankenpflege (§ 37 des Fünften Buches) auch Anspruch auf Leistungen besteht, deren Inhalt den Leistungen nach § 36 entspricht, sowie für die Dauer des stationären Aufenthalts in einer Einrichtung im Sinne des § 71 Abs. 4, soweit § 39 nichts Abweichendes bestimmt. Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 ist in den ersten acht Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung, einer häuslichen Krankenpflege mit Anspruch auf Leistungen, deren Inhalt den Leistungen nach § 36 entspricht, oder einer Aufnahme in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 Absatz 2 des Fünften Buches weiter zu zahlen; bei Pflegebedürftigen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen und bei denen § 63b Absatz 6 Satz 1 des Zwölften Buches Anwendung findet, wird das Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 auch über die ersten acht Wochen hinaus weiter gezahlt.“

Für die meisten Familien in Ostfildern bedeutet das: Wird die pflegebedürftige Person ins Krankenhaus aufgenommen, fließt das Pflegegeld für die ersten acht Wochen dieses Aufenthalts weiter. Wer eine Betreuungskraft beschäftigt, die während dieser Zeit weiter bezahlt werden muss, ist damit zumindest teilweise abgesichert.


Welche weiteren Leistungen sind oft unbekannt — und lohnen sich in Ostfildern?

Neben den großen Töpfen gibt es zwei Leistungen, die in der Pflegepraxis häufig übersehen werden, aber spürbar helfen können.

Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich ohne großen Aufwand

Nach § 40 Abs. 1 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, „die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.“ Für Verbrauchsgüter wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel übernimmt die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Zahlreiche Versandapotheken und Pflegehilfsmittelversorger liefern entsprechende Monatspakete direkt an die Wohnungstür — der Genehmigungsprozess bei der Pflegekasse gilt als vergleichsweise schlank.

Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

Rutschige Badewannen, hohe Türschwellen, fehlende Haltegriffe — solche baulichen Hindernisse lassen sich mit einem Zuschuss der Pflegekasse beseitigen. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI können die Pflegekassen finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewähren, bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, gilt dieser Betrag pro Person. In der Pflegepraxis zeigt sich, dass eine gut angepasste Wohnung Stürze verhindert und die Pflege deutlich erleichtert — oft mehr als jede zusätzliche Betreuungsstunde.

  • Antrag rechtzeitig stellen. Die Pflegekasse muss vor Beginn der Maßnahme informiert werden — nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt.
  • Mehrere Maßnahmen möglich. Jede Maßnahme gilt separat — Badumbau und Türverbreiterung können also beide bezuschusst werden.
  • Kombination mit KfW-Förderung. Ergänzend dazu kann eine KfW-Förderung für barrierefreies Wohnen beantragt werden — eine individuelle Beratung beim Pflegestützpunkt Ostfildern oder der Region Esslingen ist empfehlenswert.

Bearbeitungsfristen und Ihre Rechte gegenüber der Pflegekasse

Ein Pflegeantrag muss innerhalb von 25 Arbeitstagen beschieden werden (§ 18c Abs. 1 Satz 1 SGB XI). Hält die Pflegekasse diese Frist nicht ein, zahlt sie für jede begonnene Verspätungswoche 70 Euro — und muss diese Zahlung seit dem BEEP-Gesetz 2026 innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Fristüberschreitung von Amts wegen leisten (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Kein gesonderter Antrag nötig. Außerdem gilt: Zusammen mit dem Bescheid wird dem Antragsteller das MD-Gutachten übersandt, sofern er der Übersendung nicht widerspricht — so steht es wörtlich in § 18c Abs. 2 SGB XI. Wer das Gutachten liest und Ungereimtheiten findet, hat einen Monat Zeit für den Widerspruch.

Die nächste Dynamisierung der Pflegeleistungen ist laut § 30 SGB XI frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen — für 2026 und 2027 sind keine Erhöhungen beschlossen. Das bedeutet: Die aktuellen Beträge bleiben voraussichtlich bis Ende 2027 unverändert. Für die Planung in Ostfildern und der gesamten Region Esslingen sollte man also mit den heutigen Zahlen kalkulieren.

Tipp: Der Pflegestützpunkt in der Region Esslingen berät kostenlos und unabhängig zu allen Leistungen der Pflegeversicherung — ein Termin lohnt sich, bevor erste Entscheidungen getroffen werden.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte und Leistungsansprüche sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Pflegesituation wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, eine qualifizierte Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder den behandelnden Arzt. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

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Was leistet die Pflegekasse bei der Seniorenbetreuung zu Hause? https://ihrteam24.de/was-leistet-die-pflegekasse-bei-der-seniorenbetreuung-zu-hause/ Thu, 30 Apr 2026 03:33:05 +0000 https://ihrteam24.de/?p=9215 Stand: April 2026

Seniorenbetreuung in Mannheim organisieren — das klingt nach einer klaren Aufgabe, ist in der Praxis aber ein Puzzlespiel aus Leistungsarten, Zuständigkeiten und Fristen. Welche Unterstützung zahlt die Pflegekasse wirklich? Was müssen pflegende Angehörige selbst stemmen? Und wo in Mannheim bekommt man verlässliche Hilfe, wenn man nicht mehr weiter weiß? Dieser Ratgeber beantwortet diese Fragen konkret — mit aktuellen Zahlen für 2026 und klaren Hinweisen auf lokale Anlaufstellen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung hält deutlich mehr bereit, als auf den ersten Blick sichtbar ist — bestimmte Leistungsansprüche treten erst zutage, wenn man die einschlägigen Paragrafen gezielt durcharbeitet. Voraussetzung für sämtliche Pflegekassenleistungen ist ein anerkannter Pflegegrad. Solange der Medizinische Dienst keine Begutachtung abgeschlossen und die Pflegekasse keinen Bescheid erteilt hat, sind Leistungsanträge nach SGB XI nicht erfolgversprechend. Ab Pflegegrad 2 stehen zwei grundlegende Leistungswege offen: Pflegegeld für die häusliche Versorgung durch Angehörige oder Pflegesachleistungen für einen zugelassenen Pflegedienst.

Pflegegeld: Was die pflegebedürftige Person monatlich erhält

Nach § 37 Abs. 1 SGB XI können pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Die monatlichen Beträge für 2026 lauten: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Empfänger des Pflegegelds ist stets die pflegebedürftige Person selbst — pflegende Angehörige haben keinen direkten Auszahlungsanspruch. Gesetzlich ist nicht vorgeschrieben, wofür der Betrag eingesetzt wird: Er kann für Zuzahlungen, Alltagsbesorgungen oder als Anerkennung für die Pflegeperson verwendet werden.

Für 2026 gibt es keine Erhöhung dieser Beträge. Nach § 30 SGB XI ist die nächste Dynamisierung frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen — abhängig von der Kerninflationsrate der vorangegangenen drei Jahre.

Wichtiger Hinweis: Das Pflegegeld ruht bei stationären Aufenthalten nicht sofort. Nach § 37 Abs. 2 SGB XI gilt wörtlich: „Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt.“ Für Sie als Familie bedeutet das: Auch wenn Ihr Angehöriger vorübergehend in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung ist, fließt weiterhin halbes Pflegegeld.

Pflegesachleistungen: Wenn ein Pflegedienst übernimmt

Wer einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, nutzt die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Die Kasse übernimmt die Kosten direkt mit dem Dienst — bis zu 796 Euro monatlich bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5. Was über diesen Rahmen hinausgeht, zahlen die Betroffenen selbst.

§ 38 SGB XI schafft Spielraum für maßgeschneiderte Versorgungsmodelle: Pflegedienstleistungen und familiäre Pflege zu Hause können beliebig miteinander kombiniert werden — das Verhältnis legt die pflegebedürftige Person selbst fest. Das Gesetz formuliert es so: „Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Absatz 3 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37. Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden.“

Konkret: Wer 50 Prozent der Sachleistung nutzt, erhält 50 Prozent des Pflegegelds. Bei Pflegegrad 3 wären das 748,50 Euro Sachleistung plus 299,50 Euro anteiliges Pflegegeld — zusammen 1.048 Euro monatlich.

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Welche Zusatzleistungen werden bei der Seniorenbetreuung oft übersehen?

Neben Pflegegeld und Sachleistung gibt es weitere Bausteine, die den Alltag erheblich entlasten — und die erstaunlich viele Familien gar nicht oder zu spät abrufen.

Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht allen pflegebedürftigen Personen in häuslicher Pflege zu — schon ab Pflegegrad 1. Monatlich sind das 131 Euro, im Jahr bis zu 1.572 Euro. Der Betrag darf ausschließlich für bestimmte Zwecke genutzt werden: Tagespflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sind förderfähig.

Nicht verwendete Anteile des Entlastungsbetrags gehen zum Jahreswechsel nicht verloren. Nach § 45b Abs. 1 SGB XI können Restmittel ins erste Halbjahr des Folgejahres übertragen und bis zum 30. Juni des nächsten Jahres abgerufen werden. Bleibt vom Entlastungsbetrag 2026 ein Restbetrag übrig, kann dieser noch bis zum 30. Juni 2027 abgerufen werden — eine Frist, die Familien aktiv im Blick behalten sollten.

Zum sozialrechtlichen Stellenwert des Entlastungsbetrags hält das Gesetz in § 45b Abs. 3 SGB XI ausdrücklich fest: „Der Entlastungsbetrag nach Absatz 1 Satz 1 findet bei den Fürsorgeleistungen zur Pflege nach § 13 Absatz 3 Satz 1 keine Berücksichtigung. § 63b Absatz 1 des Zwölften Buches findet auf den Entlastungsbetrag keine Anwendung.“ Das bedeutet in der Praxis: Der Entlastungsbetrag wird bei der Berechnung von Sozialhilfe und Grundsicherung nicht als Einkommen angerechnet.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Ein gemeinsames Budget seit Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 fasst § 42a SGB XI Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem einheitlichen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammen — abrufbar ab Pflegegrad 2. Die bisherige Aufteilung in getrennte Budgets ist damit aufgehoben. Familien können den Gesamtbetrag frei einsetzen: vollständig für eine der beiden Leistungsarten oder in jeder beliebigen Aufteilung.

Wenn eine Pflegeeinrichtung diese Leistungen erbringt, ist sie verpflichtet, transparent abzurechnen. Das Gesetz schreibt in § 42a Abs. 3 SGB XI vor: „Erbringen Pflegeeinrichtungen Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege, haben die Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen im Anschluss an die Leistungserbringung unverzüglich eine schriftliche Übersicht über die dafür angefallenen Aufwendungen zu übermitteln oder auszuhändigen; auf der Übersicht ist deutlich erkennbar auszuweisen, welcher Betrag davon zur Abrechnung über den Gemeinsamen Jahresbetrag vorgesehen ist.“

Tipp: Anträge auf Erstattung von Verhinderungspflege müssen nach der BEEP-Gesetz-Regelung (in Kraft seit 1. Januar 2026) bis zum 31. Dezember des Folgejahres der Durchführung bei der Pflegekasse eingereicht werden.

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Wann lohnt sich Tagespflege als Ergänzung zur häuslichen Seniorenbetreuung in Mannheim?

Unter Pflegeberatenden gilt Tagespflege als besonders effektives Entlastungsinstrument für pflegende Angehörige — in der Mannheimer Versorgungspraxis zeigt sich jedoch, dass die vorhandenen Kapazitäten und Leistungsrahmen bei weitem nicht ausgeschöpft werden. Nach § 41 SGB XI haben pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf teilstationäre Pflege, wenn häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder die häusliche Versorgung ergänzt werden soll.

  • Pflegegrad 2. Bis zu 721 Euro monatlich für Tagespflege — zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung, ohne Anrechnung.
  • Pflegegrad 3. Bis zu 1.357 Euro monatlich; besonders sinnvoll bei beginnender Demenz und regelmäßigem Betreuungsbedarf tagsüber.
  • Pflegegrad 4. Bis zu 1.685 Euro monatlich; deckt intensive Betreuung in Tageseinrichtungen ab.
  • Pflegegrad 5. Bis zu 2.085 Euro monatlich; kombinierbar mit ambulanter Pflege am Morgen und Abend.

Der entscheidende Vorteil: Tagespflegeleistungen nach § 41 Abs. 3 SGB XI werden nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet. Ein Angehöriger mit Pflegegrad 3 kann also 599 Euro Pflegegeld und gleichzeitig bis zu 1.357 Euro Tagespflege beziehen. § 41 Abs. 3 SGB XI lässt den gleichzeitigen Bezug von Tagespflege und Pflegegeld ausdrücklich zu — Pflegeberatungsstellen stellen jedoch fest, dass diese Kombinationsmöglichkeit in den meisten Familien schlicht unbekannt bleibt, was messbare finanzielle Nachteile zur Folge hat.

Wichtiger Hinweis: Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Pflegegeldbeziehende ab Pflegegrad 2 seit dem 1. Januar 2026 (BEEP-Gesetz) einheitlich halbjährlich verpflichtend. Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können diesen Besuch zusätzlich freiwillig vierteljährlich abrufen — eine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl der Termine besteht dabei nicht. Wer den Beratungsbesuch nicht abruft, riskiert eine Kürzung des Pflegegelds durch die Kasse.

Das Gesetz regelt in § 37 Abs. 3b SGB XI ausdrücklich, wer diese Beratung durchführen darf: „Die Beratung nach Absatz 3 kann durchgeführt werden durch 1. einen zugelassenen Pflegedienst, 2. eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder 3. eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachperson, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.“

Was leistet die Pflegekasse bei der Seniorenbetreuung zu Hause?
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Wo in Mannheim bekommt man konkrete Hilfe bei der Seniorenbetreuung?

Leistungsübersichten liefern Orientierung, bilden aber den Einzelfall nicht ab. Ein persönliches Beratungsgespräch, das Wohnsituation, Pflegebedarf und familiäre Ressourcen gemeinsam in den Blick nimmt, führt zu verlässlicheren Ergebnissen. In Mannheim gibt es zwei Pflegestützpunkte, die kostenlose und trägerunabhängige Beratung anbieten — finanziert gemeinsam von der Stadt Mannheim und den Kranken- und Pflegekassen.

  • Pflegestützpunkt Südlich des Neckars. K 1, 7-13, 68159 Mannheim — Telefon: 0621 293-8711. Zuständig für Stadtbezirke südlich des Neckars.
  • Pflegestützpunkt Nördlich des Neckars. K 1, 7-13, 68159 Mannheim — Telefon: 0621 293-8710. Zuständig für Stadtbezirke nördlich des Neckars.

Beide Stellen beraten zu allen Fragen der häuslichen Seniorenbetreuung in Mannheim: von der Pflegegradbeantragung über die Auswahl eines Pflegedienstes bis hin zur Koordination von Tagespflege und Entlastungsleistungen. Aufsichtsbehörde für ambulante Pflegedienste in Mannheim ist das Gesundheitsamt Mannheim.

Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung: Zwei unterschätzte Leistungen

Ergänzend zur laufenden Betreuung lohnt es sich, Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen zu beantragen. Nach § 40 Abs. 1 SGB XI gilt: „Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.“

Für Verbrauchsmaterial — etwa Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen — zahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI), ohne ärztliches Rezept. Technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett werden nach § 40 Abs. 3 SGB XI vorrangig leihweise überlassen: „Die Pflegekassen sollen technische Pflegehilfsmittel in allen geeigneten Fällen vorrangig leihweise überlassen.“ Die Eigenbeteiligung ist auf maximal 25 Euro pro Hilfsmittel begrenzt.

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — etwa einen Treppenlift oder ein barrierefreies Bad — stehen nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zur Verfügung. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, erhöht sich der Gesamtbetrag auf maximal 16.720 Euro. Dieser Zuschuss ist nicht auf bestimmte Pflegegrade beschränkt — er gilt ab Pflegegrad 1.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Eine 79-jährige Dame in Mannheim-Neckarstadt mit Pflegegrad 3 wird tagsüber von ihrer Tochter betreut. Die Kombination aus anteiligem Pflegegeld (299,50 Euro bei 50 Prozent Sachleistungsnutzung), Entlastungsbetrag (131 Euro) und Tagespflege (bis zu 1.357 Euro) ergibt einen monatlichen Kassenrahmen von weit über 2.000 Euro — zuzüglich 42 Euro für Verbrauchshilfsmittel. Jede nicht beantragte Leistung schlägt unmittelbar auf den Eigenanteil durch — ohne sachliche Notwendigkeit. In der Pflegeberatungspraxis zeigt sich, dass eine vollständige und strukturierte Antragstellung die monatliche Belastung für Familien spürbar reduziert.

Tipp: Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI steht jedem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen kostenlos zu — auch schon vor dem Pflegeantrag. Der Pflegestützpunkt Mannheim koordiniert diese Beratung und kann bei der Erstellung eines individuellen Versorgungsplans helfen.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte und Leistungsansprüche sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Pflegesituation wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, eine qualifizierte Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder den behandelnden Arzt. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

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Welche Betreuungsmodelle gibt es für Senioren in Stuttgart? https://ihrteam24.de/welche-betreuungsmodelle-gibt-es-fuer-senioren-in-stuttgart/ Wed, 29 Apr 2026 17:14:47 +0000 https://ihrteam24.de/?p=9232 Stand: April 2026

Seniorenbetreuung Stuttgart 24h — hinter dieser scheinbar schlichten Suchanfrage verbirgt sich in der Praxis eine der weitreichendsten Weichenstellungen, vor der Familien im Pflegealltag stehen. Welches Modell passt wirklich? Was zahlt die Pflegekasse? Und was bleibt am Ende als Eigenanteil übrig? Dieser Ratgeber beantwortet diese Fragen konkret — mit den aktuellen Zahlen und Regelungen für 2026.

Welche Betreuungsmodelle gibt es für Senioren in Stuttgart?
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Für die Organisation einer lückenlosen häuslichen Betreuung in Stuttgart kommen strukturell drei verschiedene Versorgungsmodelle in Betracht — mit teils erheblichen Unterschieden bei Kosten, rechtlichem Aufwand und Alltagstauglichkeit.

Das Entsendungsmodell: Eine Betreuungskraft zieht ein

Beim Entsendungsmodell lebt die Betreuungskraft für den gesamten Einsatzzeitraum im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Spezialisierte Agenturen stellen typischerweise Betreuungspersonen aus EU-Ländern Mittel- und Osteuropas, die ohne Unterbrechung im Haushalt wohnen — ein Modell, das Betreuungslücken, wie sie beim Schichtwechsel ambulanter Dienste entstehen, von vornherein ausschließt. Vertragspartner der Betreuungsperson ist allein der Arbeitgeber im Herkunftsland. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist der deutsche Haushalt lediglich der Ort der Leistungserbringung — sozialversicherungsrechtliche Arbeitgeberpflichten treffen die Familie dabei nicht. Zum Aufgabenprofil zählen in der Regel Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie soziale Zuwendung — medizinische Fachleistungen sind davon abzugrenzen.

Wichtig für Familien: Bei einer Entsendung sollte die Agentur die A1-Bescheinigung nach Verordnung (EG) Nr. 883/2004 vorlegen können. Dieses Dokument bestätigt, dass die Pflegekraft im Heimatland sozialversichert ist — damit entfallen deutsche Sozialversicherungsbeiträge für die entsandte Person. Je nach Agentur, Betreuungsumfang und Region bewegen sich die monatlichen Gesamtkosten beim Entsendungsmodell erfahrungsgemäß in einer Bandbreite von 2.500 bis 3.500 Euro.

Die Direktanstellung: Familie wird Arbeitgeber

Alternativ kann eine Familie eine Betreuungskraft direkt anstellen. Entscheiden sich Angehörige für die Direktanstellung, übernehmen sie sämtliche Arbeitgeberpflichten: Erstellung eines schriftlichen Arbeitsvertrags, monatliche Lohnabrechnung, ordnungsgemäße Anmeldung bei Minijob-Zentrale oder Krankenkasse sowie die termingerechte Abführung aller Sozialversicherungsbeiträge. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt auch im Privathaushalt: Ab dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto je Stunde (§ 1 Abs. 2 MiLoG).

Dazu kommt ein arbeitsrechtlich relevanter Punkt, den viele Familien unterschätzen: Mit Urteil vom Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) hat das Bundesarbeitsgericht rechtskräftig festgestellt, dass Bereitschaftszeiten bei der Berechnung des Mindestlohnanspruchs nicht ausgeklammert werden dürfen. Fehlt im Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Regelung zur Vergütung von Bereitschaftszeiten, drohen rückwirkende Nachforderungen der Pflegekraft — Experten empfehlen deshalb, die Entlohnungsstruktur bereits vor Unterzeichnung des Vertrags rechtlich und steuerlich prüfen zu lassen. Eine individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Rechts- und Steuerberatung ist in diesem Fall unbedingt empfehlenswert.

Der ambulante Pflegedienst: Taktische Einsätze statt Vollzeit

Zugelassene ambulante Pflegedienste erbringen ihre Leistungen in planbaren Zeitfenstern — typischerweise für körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung sowie pflegerische Betreuungsmaßnahmen. Eine durchgehende Anwesenheit rund um die Uhr gehört nicht zum Leistungsprofil ambulanter Pflegedienste — ihre planbaren Einsatzblöcke decken dennoch zahlreiche Pflegesituationen ab und können mit anderen Versorgungsformen zu einem stabilen Gesamtkonzept verknüpft werden. Die Beim Einsatz eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes läuft die Abrechnung der Sachleistungen nach § 36 SGB XI vollständig zwischen Pflegedienst und Pflegekasse — pflegende Angehörige müssen keine Rechnungen vorfinanzieren.

Wichtiger Hinweis: Der Pflegemindestlohn (PflegeArbbV) gilt ausschließlich in zugelassenen Pflegeeinrichtungen — nicht im Privathaushalt. Im Privathaushalt gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (Stand: 01.01.2026). Dieser Unterschied ist für Familien, die selbst Arbeitgeber werden, entscheidend.


Was zahlt die Pflegekasse bei häuslicher Seniorenbetreuung in Stuttgart?

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Die Pflegekasse stellt für die häusliche Seniorenbetreuung mehrere Finanzierungsinstrumente parallel bereit — ihre geschickte Kombination kann die monatliche Eigenbelastung von Familien spürbar verringern. Familien, die die verfügbaren Leistungsbausteine gezielt aufeinander abstimmen, können ihren monatlichen Eigenanteil teils erheblich reduzieren.

Pflegegeld: Geld an die pflegebedürftige Person

Anspruchsinhaber des Pflegegelds nach § 37 SGB XI ist die pflegebedürftige Person selbst — pflegende Angehörige sind nicht Empfänger. Über die Verwendung des Betrags entscheidet ausschließlich die pflegebedürftige Person. Die Beträge für 2026 sind unverändert gegenüber 2025:

  • Pflegegrad 2. 347 Euro monatlich.
  • Pflegegrad 3. 599 Euro monatlich.
  • Pflegegrad 4. 800 Euro monatlich.
  • Pflegegrad 5. 990 Euro monatlich.

Das BEEP-Gesetz (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege) hat die Pflichttermine ab 1. Januar 2026 neu geregelt: Pflegegrad 2 und 3 weisen wie bisher zwei Beratungseinsätze jährlich nach; für Pflegegrad 4 und 5 reduziert sich die Nachweispflicht ebenfalls auf zwei Pflichttermine pro Jahr — zusätzlich besteht die Möglichkeit, freiwillig bis zu vier Einsätze im Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen, kostenfrei für Pflegegeldbeziehende. Der gesetzliche Zweck dieser Einsätze liegt in der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege: Pflegefachkräfte beurteilen die Versorgungssituation vor Ort, sprechen Optimierungsmöglichkeiten an und geben Hinweise auf ergänzende Unterstützungsangebote — idealerweise bevor eine Versorgungslücke entsteht. Im Gesetz heißt es dazu wörtlich:

„(3b) Die Beratung nach Absatz 3 kann durchgeführt werden durch 1. einen zugelassenen Pflegedienst, 2. eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder 3. eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachperson, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.“

(§ 37 SGB XI, Abs. 3b)

In Stuttgart und der Region können diese Beratungseinsätze bei zugelassenen ambulanten Pflegediensten oder von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannten Beratungsstellen terminiert werden. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Leistungserbringer und Pflegekasse — für Pflegegeldbeziehende entstehen dabei keine eigenen Kosten.

Pflegesachleistung: Direktabrechnung mit dem Pflegedienst

Wer einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst beauftragt, kann die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI nutzen. Abgerechnet wird ausschließlich zwischen Pflegedienst und Pflegekasse — Familien müssen keine Rechnungen vorfinanzieren. Die monatlichen Höchstbeträge staffeln sich nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2. Bis zu 796 Euro monatlich.
  • Pflegegrad 3. Bis zu 1.497 Euro monatlich.
  • Pflegegrad 4. Bis zu 1.859 Euro monatlich.
  • Pflegegrad 5. Bis zu 2.299 Euro monatlich.

Entlastungsbetrag: 131 Euro für alle Pflegegrade

Zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Sachleistung steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zu (§ 45b SGB XI). Die Verwendung ist gesetzlich zweckgebunden: Einsetzbar ist der Betrag etwa für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, für Tages- oder Nachtpflege sowie für ambulante Pflegeleistungen.

Ein häufig übersehener Vorteil: Entlastungsbeträge, die im laufenden Kalenderjahr nicht abgerufen wurden, verfallen nicht sofort — das Gesetz räumt bis zum 30. Juni des Folgejahres Zeit ein, um noch nicht genutzte Beträge einzusetzen. Pflegende Angehörige sollten diesen Übertragungszeitraum bewusst einplanen, damit kein Anspruch ungenutzt erlischt. Pflegende Angehörige sollten diesen Puffer bewusst einplanen, um Ansprüche nicht ungenutzt zu lassen.

Nehmen wir ein Beispiel: Eine 79-jährige Dame in Stuttgart-Degerloch mit Pflegegrad 3 nutzt eine Entsendungsbetreuung und lässt zusätzlich zweimal wöchentlich einen Pflegedienst kommen. Sie bezieht anteiliges Pflegegeld (§ 38 SGB XI, Kombinationsleistung), Sachleistungen bis 1.497 Euro und den Entlastungsbetrag von 131 Euro. Das ergibt eine monatliche Kassenunterstützung von bis zu rund 1.628 Euro — bevor der Eigenanteil beginnt.


Wie lassen sich Pflegegeld und Sachleistung klug kombinieren?

Viele Familien wissen nicht, dass Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig genutzt werden können — als sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Das Gesetz regelt das so:

„Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Absatz 3 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37. Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden. Anteiliges Pflegegeld wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr in Höhe der Hälfte der vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege geleisteten Höhe fortgewährt. Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 43a) haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.“

(§ 38 SGB XI)

Konkret bedeutet das: Wer bei Pflegegrad 3 nur 50 Prozent der Sachleistung (748,50 Euro) abruft, erhält zusätzlich 50 Prozent des Pflegegelds — also 299,50 Euro. Dieser Gestaltungsspielraum kommt vor allem dann zum Tragen, wenn eine Entsendungskraft die Alltagsversorgung weitgehend sicherstellt und ein zugelassener ambulanter Pflegedienst lediglich für spezifische Fachleistungen hinzugezogen wird.

Wichtig dabei: Die Entscheidung über das Verhältnis bindet für sechs Monate. Ein Wechsel des Verhältnisses ist danach möglich, sollte aber rechtzeitig mit der Pflegekasse abgestimmt werden.

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Was passiert mit dem Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt oder Urlaub?

Das ist eine Frage, die in der Praxis regelmäßig auftaucht. Der Gesetzestext ist hier eindeutig:

„Besteht der Anspruch nach Absatz 1 nicht für den vollen Kalendermonat, ist der Geldbetrag entsprechend zu kürzen; dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen anzusetzen. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist. § 118 Abs. 3 und 4 des Sechsten Buches gilt entsprechend, wenn für die Zeit nach dem Monat, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist, Pflegegeld überwiesen wurde.“

(§ 37 SGB XI, Abs. 2)

Für Sie als pflegende Familie heißt das: Wenn Ihr Angehöriger für eine Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege vorübergehend anderweitig versorgt wird, fließt die Hälfte des Pflegegelds weiter — für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Das ist eine wichtige Absicherung, wenn die Betreuungskraft Urlaub macht oder die Familie selbst eine Auszeit braucht.


Was leistet der Gemeinsame Jahresbetrag bei Vertretungspflege?

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Das Gesetz (§ 42a SGB XI) formuliert das so:

„Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach Maßgabe des § 39 sowie Leistungen der Kurzzeitpflege nach Maßgabe des § 42 in Höhe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3 539 Euro je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag).“

(§ 42a SGB XI, Abs. 1)

Seit dem 1. Juli 2025 ersetzen die 3.539 Euro des Gemeinsamen Jahresbetrags nach § 42a SGB XI die früheren Einzelbudgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Pflegende Angehörige können diesen Betrag flexibel aufteilen — auf stationäre Kurzzeitpflege, häusliche Vertretungsversorgung oder jede Kombination daraus, je nach aktuellem Bedarf. Die frühere Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt ebenfalls seit Juli 2025.

Wenn Pflegeeinrichtungen Leistungen im Rahmen dieses Budgets erbringen, sind sie gesetzlich verpflichtet, transparent abzurechnen. Der Gesetzestext hält fest:

„Erbringen Pflegeeinrichtungen Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege, haben die Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen im Anschluss an die Leistungserbringung unverzüglich eine schriftliche Übersicht über die dafür angefallenen Aufwendungen zu übermitteln oder auszuhändigen; auf der Übersicht ist deutlich erkennbar auszuweisen, welcher Betrag davon zur Abrechnung über den Gemeinsamen Jahresbetrag vorgesehen ist. Die Übersicht kann mit Zustimmung des Pflegebedürftigen auch in Textform übermittelt werden. Sofern es sich bei den Leistungserbringenden nicht um natürliche Personen handelt, finden die Sätze 1 und 2 auf andere Erbringer von Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege entsprechende Anwendung.“

(§ 42a SGB XI, Abs. 3)

Pflegende Angehörige sollten die nach § 42a Abs. 3 SGB XI vorgeschriebene schriftliche Kostenübersicht zeitnah nach Leistungserbringung einfordern und Posten für Posten prüfen — nur so ist transparent erkennbar, welcher Teil der Rechnung aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag gedeckt wird und welcher Betrag als tatsächlicher Eigenanteil verbleibt.


Welche Zusatzleistungen helfen, den Eigenanteil in Stuttgart zu senken?

Über die klassischen Pflegeleistungen hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, die Eigenbelastung zu reduzieren — gerade bei einer 24h-Seniorenbetreuung in Stuttgart, wo die Lebenshaltungskosten nicht niedrig sind.

Umwandlung der Sachleistung für Alltagsunterstützung

Verbleibt ein Teil des Sachleistungsbudgets nach § 36 SGB XI ungenutzt, eröffnet § 45a Abs. 4 SGB XI die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent dieses Betrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umzuwidmen. Das regelt § 45a Abs. 4 SGB XI:

„Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 können eine Kostenerstattung zum Ersatz von Aufwendungen für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag unter Anrechnung auf ihren Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 erhalten, soweit für den entsprechenden Leistungsbetrag nach § 36 in dem jeweiligen Kalendermonat keine ambulanten Pflegesachleistungen bezogen wurden. Der hierfür verwendete Betrag darf je Kalendermonat 40 Prozent des nach § 36 für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehenen Höchstleistungsbetrags nicht überschreiten. Zur Inanspruchnahme der Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags nach Satz 1 bedarf es keiner vorherigen Antragstellung.“

(§ 45a SGB XI, Abs. 4)

Bei Pflegegrad 3 bedeutet das rechnerisch: Bis zu 598,80 Euro monatlich (40 % von 1.497 Euro Sachleistungsbudget) stehen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung — zum Beispiel für Betreuungsgruppen oder Alltagsbegleitung. Ein vorheriger Antrag bei der Pflegekasse ist dafür gesetzlich nicht vorgesehen. In Stuttgart und der Region gibt es verschiedene landesrechtlich anerkannte Angebote dieser Art.

Steuerliche Absetzbarkeit nicht vergessen

Für Familien, die eine Betreuungskraft direkt anstellen, lohnt der Blick auf § 35a EStG. § 35a EStG ermöglicht es, 20 Prozent der Aufwendungen für eine direkt angestellte Betreuungskraft steuermindernd anzusetzen. Die jährliche Steuerermäßigung ist gedeckelt: Im Haushaltsscheckverfahren (Minijob, § 35a Abs. 1 EStG) bei 510 Euro, bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung (§ 35a Abs. 2 EStG) bei 4.000 Euro. Beim Haushaltsminijob nach § 35a Abs. 1 EStG ist Barzahlung steuerrechtlich zulässig. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung nach § 35a Abs. 2 EStG greift das Überweisungsgebot des § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG ausdrücklich nicht — es richtet sich allein an haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, nicht an die Entlohnung direkt angestellter Pflegekräfte.

Wichtiger Hinweis: Ob das Entsendungsmodell, die Direktanstellung oder eine Kombination mit einem Pflegedienst für Ihre konkrete Situation in Stuttgart am sinnvollsten ist, hängt vom Pflegegrad, der Pflegesituation und den familiären Ressourcen ab. Eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — etwa beim Pflegestützpunkt der Stadt Stuttgart — kann helfen, die Möglichkeiten systematisch durchzugehen.

Was die Statistik zeigt

Zahlen des Statistischen Bundesamts (Pflegestatistik, Berichtsjahr 2023) belegen den Stellenwert häuslicher Versorgung: Von rund 5,7 Millionen erfassten Pflegebedürftigen lebten zum Erhebungsstichtag knapp 4,9 Millionen — entsprechend etwa 86 Prozent — weiterhin in den eigenen vier Wänden. Laut Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts (Berichtsjahr 2023) entfällt auf die häusliche Versorgung der mit Abstand größte Anteil: Mehr als acht von zehn Pflegebedürftigen werden außerhalb stationärer Einrichtungen betreut. Das Stuttgarter Versorgungsangebot umfasst eine breite Palette an Betreuungsmodellen — allerdings variieren Leistungstiefe, Qualitätsniveau und Kostenstruktur von Anbieter zu Anbieter zum Teil deutlich, sodass ein sorgfältiger Vergleich vor der Beauftragung lohnt. Fachleute empfehlen daher, vor einer Beauftragung einen strukturierten Leistungs- und Kostenvergleich durchzuführen. In der Pflegepraxis zeigt sich, dass eine aufeinander abgestimmte Nutzung von Sachleistungen nach § 36, Entlastungsbetrag nach § 45b und Gemeinsamem Jahresbetrag nach § 42a SGB XI die monatliche Eigenbelastung merklich senken kann — sofern die Anbieterauswahl auf einem sorgfältigen Leistungs- und Kostenvergleich basiert.

Weiterlesen: Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Wer hat Anspruch und wie läuft das ab?


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte und Leistungsansprüche sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Pflegesituation wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, eine qualifizierte Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder den behandelnden Arzt. Trotz sorgfältiger Recherche kann für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

Ihr Team 24 Pflegedienst GmbH
K1, 2, 68159 Mannheim
Geschäftsführer: Kornelia Melinda Reszler und Nasim Oumzil

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