Pflege — IhrTeam24 Pflegedienst: 24 Stunden Betreuung legal https://ihrteam24.de Pflegedienst in Mannheim Mon, 04 May 2026 07:05:11 +0000 de hourly 1 https://ihrteam24.de/wp-content/uploads/2026/05/cropped-ihrteam24-favicon-32x32.png Pflege — IhrTeam24 Pflegedienst: 24 Stunden Betreuung legal https://ihrteam24.de 32 32 Häusliche Pflege in Leinfelden-Echterdingen: Welche Leistungen stehen Ihnen wirklich zu? https://ihrteam24.de/haeusliche-pflege-in-leinfelden-echterdingen-welche-leistungen-stehen-ihnen-wirklich-zu/ Mon, 04 May 2026 07:05:11 +0000 https://ihrteam24.de/?p=10106 Stand: April 2026

Tritt ein Pflegefall unerwartet ein, stehen viele Familien von einem Tag auf den anderen vor organisatorischen, rechtlichen und emotionalen Herausforderungen gleichzeitig. Gleichzeitig ist das Leistungssystem der Pflegeversicherung komplex — Erfahrungsgemäß bleiben gerade bei der häuslichen Pflege erhebliche Leistungsansprüche ungenutzt — nicht aus Desinteresse, sondern weil das Leistungsspektrum der Pflegeversicherung in seiner Breite kaum bekannt ist. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Leistungsbausteine, die konkreten Beträge für 2026 und was Sie in der Region Leinfelden-Echterdingen konkret tun können.

Was bedeutet häusliche Pflege überhaupt — und ab wann greift die Pflegeversicherung?

Häusliche Pflege bedeutet: Der pflegebedürftige Mensch bleibt in seiner gewohnten Umgebung — zu Hause. Die Pflegeversicherung nach SGB XI setzt dabei ab Pflegegrad 2 an. Pflegegrad 1 gewährt nur eingeschränkte Leistungen, nämlich den Entlastungsbetrag und bestimmte Hilfsmittel. Erst ab Pflegegrad 2 stehen alle zentralen Leistungsbausteine der Pflegeversicherung offen.

Pflegerisch entscheidend ist hier die Unterscheidung zwischen zwei Grundmodellen: Entweder übernehmen Angehörige oder nahestehende Personen die Pflege und erhalten dafür das Pflegegeld — oder ein zugelassener ambulanter Pflegedienst übernimmt die Versorgung und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab (Pflegesachleistung). Eine anteilige Nutzung beider Bausteine ist nach § 38 SGB XI ausdrücklich möglich. Welches Modell für Ihre Familie das richtige ist, hängt von der Pflegesituation, der eigenen Belastbarkeit und den örtlichen Angeboten ab.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

  • Pflegegeld (§ 37 SGB XI). Die pflegebedürftige Person erhält Geld und sichert damit selbst die Pflege — etwa durch Angehörige. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, nicht an die Pflegenden.
  • Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI). Ein zugelassener Pflegedienst erbringt die Pflegeleistungen direkt; die Abrechnung läuft zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
  • Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Wird das Sachleistungsbudget nur zum Teil in Anspruch genommen, besteht nach § 38 SGB XI Anspruch auf anteiliges Pflegegeld für den nicht genutzten Rest. Die gewählte Aufteilung ist der Pflegekasse mitzuteilen; sie bleibt dann für sechs Monate verbindlich.
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Wie viel zahlt die Pflegekasse konkret — und wie lässt sich daraus ein realistisches Budget zusammenstellen?

Konkrete Zahlen helfen mehr als abstrakte Erklärungen. Nachfolgend die aktuellen Leistungsbeträge für 2026, die seit dem 1. Januar 2025 unverändert gelten.

Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad

Nach § 37 Abs. 1 SGB XI beträgt das Pflegegeld je Kalendermonat: 347 Euro für Pflegegrad 2, 599 Euro für Pflegegrad 3, 800 Euro für Pflegegrad 4 und 990 Euro für Pflegegrad 5. Das Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person — sie entscheidet, wie sie es einsetzt.

Pflegesachleistungen 2026 nach Pflegegrad

Nach § 36 Abs. 3 SGB XI umfasst der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe je Kalendermonat: bis zu 796 Euro bei Pflegegrad 2, bis zu 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, bis zu 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und bis zu 2.299 Euro bei Pflegegrad 5.

Entlastungsbetrag — der oft vergessene Baustein

Unabhängig davon, ob Pflegegeld oder Sachleistung bezogen wird, steht allen häuslich versorgten Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu — monatlich bis zu 131 Euro, hochgerechnet bis zu 1.572 Euro je Kalenderjahr. Dieser Betrag ist zweckgebunden: Er darf für anerkannte Alltagsunterstützungsangebote, Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder ambulante Pflegedienstleistungen eingesetzt werden.

Ein praktischer Hinweis: Wer den Entlastungsbetrag im laufenden Kalenderjahr nicht vollständig verbraucht, verliert ihn nicht sofort. Nach § 45b SGB XI heißt es wörtlich: „Die Leistung nach Satz 1 kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden; wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.“ Praktisch bedeutet das: Verbleibende Beträge aus dem Kalenderjahr 2026 verfallen nicht zum Jahreswechsel, sondern erst mit Ablauf des 30. Juni 2027.

Wichtiger Hinweis: Das BSG hat mit Urteil vom 30. August 2023 (Az. B 3 P 4/22 R) klargestellt, dass Pflegekassen über anerkannte Entlastungsangebote aktiv informieren müssen. Wenn Ihre Pflegekasse Sie bisher nicht darüber aufgeklärt hat, haben Sie das Recht, diese Information einzufordern.

Rechenbeispiel: Pflegegrad 3 in Leinfelden

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Eine 79-jährige Dame in Leinfelden-Echterdingen mit Pflegegrad 3 wird überwiegend von ihrer Tochter gepflegt. Sie bezieht Pflegegeld (599 Euro) und nutzt zusätzlich den Entlastungsbetrag (131 Euro) für einen anerkannten Betreuungsdienst. Das ergibt monatlich 730 Euro an Kassenleistungen — ohne dass ein Pflegedienst für die Grundpflege beauftragt wird. Zieht die Familie einen ambulanten Pflegedienst für einige Einsätze hinzu, greift die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI: Der Sachleistungsanteil wird genutzt, der Rest kommt als anteiliges Pflegegeld.


Was ist mit Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege — wie funktioniert das neue gemeinsame Budget?

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es eine wichtige Vereinfachung: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden nicht mehr getrennt abgerechnet. Stattdessen gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a Abs. 1 SGB XI: „Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach Maßgabe des § 39 sowie Leistungen der Kurzzeitpflege nach Maßgabe des § 42 in Höhe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag).“

Für Sie als pflegende Angehörige in Leinfelden bedeutet das konkret: Sie können bis zu 3.539 Euro flexibel aufteilen — entweder für Auszeiten (Verhinderungspflege, wenn Sie selbst verhindert sind) oder für Kurzzeitpflege in einer Einrichtung, wenn der Pflegebedarf vorübergehend nicht zu Hause abgedeckt werden kann. Die frühere Hürde, Verhinderungspflege erst nach sechs Monaten Vorpflegezeit beantragen zu können, ist ebenfalls entfallen.

Außerdem gilt: Nach § 37 Abs. 2 SGB XI wird während einer Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege die Hälfte des Pflegegeldes weiter ausgezahlt — für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Im Gesetzeswortlaut heißt es dazu: „Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt.“

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Welche weiteren Leistungen werden bei häuslicher Pflege in Leinfelden häufig übersehen?

Neben den großen Leistungsblöcken gibt es weitere Ansprüche, die in der Praxis oft ungenutzt bleiben.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Nach § 40 Abs. 1 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel, „die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.“ Für Verbrauchsmaterial — Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel — übernimmt die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Kein Rezept nötig, kein Pflegegrad-Minimum — ab Pflegegrad 1.

Wohnraumanpassung

Wer das Bad barrierefrei umbaut, eine Rampe einbaut oder einen Treppenlift installiert: Die Pflegekasse kann nach § 40 Abs. 4 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, gilt der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Person — bis zu einem Gesamtbetrag von 16.720 Euro je Maßnahme. Diese Förderung ist subsidiär; sie greift, wenn dadurch häusliche Pflege erst ermöglicht oder erheblich erleichtert wird.

Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen

Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, kann seit dem 1. Januar 2026 den Wohngruppenzuschlag nach § 45f SGB XI beantragen — monatlich 224 Euro pauschal. Die Voraussetzungen sind in § 45f Abs. 1 SGB XI geregelt: Danach haben Pflegebedürftige Anspruch auf diesen Zuschlag, „wenn sie mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung leben“ und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — ab Pflegegrad 1, kein Rezept nötig.
  • Bis zu 4.000 Euro Zuschuss für Wohnraumanpassungen — pro Maßnahme, beantragbar bei der Pflegekasse.
  • 131 Euro monatlich Entlastungsbetrag — für alle Pflegegrade, übertragbar ins Folgejahr.
  • 224 Euro monatlich Wohngruppenzuschlag (§ 45f SGB XI) — für ambulant betreute Wohngruppen.

Wichtiger Hinweis: Ein strukturelles Problem in der Praxis: Zahlreiche Leistungsansprüche entstehen nicht automatisch, sondern erfordern einen ausdrücklichen Antrag. Obwohl Pflegekassen gesetzlich zur Information verpflichtet sind, müssen Familien erfahrungsgemäß eigeninitiativ nachfragen. Der Pflegestützpunkt Leinfelden-Echterdingen (Neuer Markt 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen) berät kostenlos und unabhängig.

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Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab — und was sollten Sie dabei wissen?

Bevor die Pflegekasse Leistungen bewilligt, muss der Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt werden. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag bei der Pflegekasse. Nach § 18c Abs. 1 Satz 1 SGB XI hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage Zeit, um eine schriftliche Entscheidung zu treffen. Hält sie diese Frist nicht ein, entstehen Ansprüche: Nach § 18c Abs. 5 SGB XI muss die Pflegekasse für jede begonnene Überschreitungswoche 70 Euro zahlen — und zwar spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Fristablauf, ohne dass Sie einen gesonderten Antrag stellen müssen.

Liegt ein Krankenhausaufenthalt vor, gilt eine deutlich verkürzte Frist: Nach § 18a Abs. 5 SGB XI muss die Begutachtung unverzüglich, spätestens am fünften Arbeitstag nach Antragseingang erfolgen — wenn Hinweise vorliegen, dass eine ambulante oder stationäre Weiterversorgung eine Begutachtung in der Einrichtung erfordert.

Wie läuft die Begutachtung vor Ort ab?

Nach § 18a Abs. 2 SGB XI gilt: „Der Versicherte ist in seinem Wohnbereich zu untersuchen. Erteilt der Versicherte dazu nicht sein Einverständnis, kann die Pflegekasse die beantragten Leistungen verweigern.“ Die Begutachtung findet also in der Regel zu Hause statt. Ausnahmen gibt es bei eindeutiger Aktenlage oder in besonderen Krisensituationen.

Gesetzlich vorgesehen ist zudem, dass der Medizinische Dienst nach § 18a Abs. 9 SGB XI — sofern die versicherte Person zustimmt — die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, namentlich die Hausarztpraxis, aktiv in den Begutachtungsprozess einbezieht. Erfahrungsgemäß verbessert ein gut vorbereitetes Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt die Qualität der Begutachtung erheblich. Schildern Sie dort vorab detailliert, welche Alltagseinschränkungen bestehen.

Nach der Begutachtung sendet die Pflegekasse zusammen mit dem Bescheid das Gutachten zu — sofern dem nicht widersprochen wird. Außerdem leitet die Pflegekasse nach § 18c Abs. 4 SGB XI eine Rehabilitationsempfehlung weiter und informiert darüber, ob eine medizinische Rehabilitation in Betracht kommt.

Was tun, wenn das Ergebnis nicht stimmt?

Wirkt der festgestellte Pflegegrad dem tatsächlichen Pflegebedarf gegenüber zu niedrig, besteht das Recht, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Pflegeberaterinnen und -berater raten dazu, dem Widerspruch aktuelle fachärztliche Atteste sowie ein detailliertes Pflegetagebuch beizufügen — dokumentierte Alltagseinschränkungen sind das wirksamste Argument für eine Neueinstufung. Der Pflegestützpunkt Leinfelden-Echterdingen und unabhängige Pflegeberatungsstellen können dabei unterstützen.


Was kostet die Pflegeversicherung — und wer zahlt was?

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der Beitragssatz nach § 55 Abs. 1 SGB XI beträgt „bundeseinheitlich 3,4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder“. Für Kinderlose erhöht sich dieser Satz um 0,6 Beitragssatzpunkte auf 4,2 Prozent — ab dem Monat, in dem das 23. Lebensjahr vollendet wird. Für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren gibt es Abschläge.

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich. Wer mehr verdient, zahlt auf den darüber hinausgehenden Betrag keine Pflegeversicherungsbeiträge mehr. Der maximale monatliche Beitrag für Arbeitnehmer liegt damit bei rund 104,63 Euro (Arbeitnehmeranteil bei Beitragssatz 3,6 Prozent, gemeint ist der für die meisten Beschäftigten geltende Satz inklusive Arbeitgeberanteil).

Wichtig für Familien, die Angehörige pflegen: Häufig unbekannt: Wer eine pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig und im Umfang von mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen versorgt — bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit von höchstens 30 Stunden pro Woche — baut aktiv Rentenansprüche auf. Die dafür anfallenden Beiträge trägt nach § 44 SGB XI die Pflegekasse.

Wo bekomme ich in Leinfelden-Echterdingen Beratung?

Der Pflegestützpunkt Leinfelden-Echterdingen (Neuer Markt 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen) ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um Pflege. Träger ist die Stadt Leinfelden-Echterdingen, Amt für soziale Dienste. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig. Darüber hinaus räumt § 7a SGB XI jeder versicherten Person das Recht auf eine individuelle Pflegeberatung durch die zuständige Pflegekasse ein — auf Wunsch auch als Hausbesuch.

Wer führt den Beratungseinsatz durch?

Pflegegeldbeziehende ab Pflegegrad 2 sind gesetzlich verpflichtet, den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI halbjährlich in Anspruch zu nehmen — dies gilt einheitlich für die Pflegegrade 2 bis 5. Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Beratungseinsatz freiwillig vierteljährlich abzurufen — also bis zu viermal jährlich. Nach § 37 Abs. 3b SGB XI gilt: „Die Beratung nach Absatz 3 kann durchgeführt werden durch einen zugelassenen Pflegedienst, eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachperson, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.“ Bleibt der Beratungseinsatz ohne triftigen Grund aus, kann die Pflegekasse das Pflegegeld anteilig kürzen oder vollständig einstellen.


Wie lässt sich häusliche Pflege in Leinfelden steuerlich absetzen?

Pflegekosten können steuerlich relevant sein. Nach § 35a EStG sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegeleistungen absetzbar — allerdings je nach Anstellungsform unterschiedlich:

  • Minijob im Privathaushalt (§ 35a Abs. 1 EStG). 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 510 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Bei Minijobs im Haushaltsscheckverfahren ist auch Barzahlung gesetzlich zulässig; Nachweis ist die Bescheinigung der Minijob-Zentrale.
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder ambulanter Pflegedienst (§ 35a Abs. 2 EStG). 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Hier ist Zahlung per Überweisung Pflicht — Barzahlung wird nicht anerkannt.

Wegen der komplexen Einzelfall-Bewertung sollte diese Konstellation unbedingt mit einer qualifizierten Rechts- und Steuerberatung geklärt werden.

Zusätzlich können Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend gemacht werden, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Auch hier lohnt ein Gespräch mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Wichtiger Hinweis: Alle hier genannten Leistungsbeträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind für 2026 unverändert. Eine erneute Dynamisierung ist politisch diskutiert, aber zum Stand April 2026 noch nicht beschlossen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich direkt an Ihre Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt Leinfelden-Echterdingen.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte und Leistungsansprüche sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Pflegesituation wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, eine qualifizierte Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder den behandelnden Arzt. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung aller Angaben kann keine Gewähr für die vollständige Aktualität der dargestellten Informationen übernommen werden.

Ihr Team 24 Pflegedienst GmbH
K1, 2, 68159 Mannheim
Geschäftsführer: Kornelia Melinda Reszler und Nasim Oumzil

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Was bringt häusliche Pflege in Stuttgart wirklich — und für wen lohnt sie sich? https://ihrteam24.de/was-bringt-haeusliche-pflege-in-stuttgart-wirklich-und-fuer-wen-lohnt-sie-sich/ Thu, 30 Apr 2026 16:42:08 +0000 https://ihrteam24.de/?p=10130 Stand: April 2026

Häusliche Pflege in Stuttgart — das klingt zunächst nach einer einfachen Entscheidung: Der Angehörige bleibt zu Hause, die Familie organisiert die Versorgung. Doch wer einmal tiefer in das System der Pflegeversicherung eingetaucht ist, merkt schnell: Zwischen dem ersten Pflegeantrag und einer gut funktionierenden häuslichen Pflege liegen viele Weichen, die sich stellen lassen. Dieser Ratgeber erklärt, was Sie in Stuttgart konkret erwarten können, welche Leistungen Ihnen zustehen und wo die häufigsten Stolperfallen lauern.

Häusliche Pflege bedeutet: Die vertrauten vier Wände bleiben erhalten — gewohnte Abläufe, bekannte Gesichter im Treppenhaus, der eingespielten Tagesstruktur. Gerade bei fortgeschrittenem Pflegebedarf belegen Studien, dass räumliche Kontinuität Orientierung und Wohlbefinden messbar stärkt. In einer Großstadt wie Stuttgart, deren Stadtteile von Degerloch bis Zuffenhausen teils weit auseinanderliegen, kann allein die räumliche Kontinuität den Pflegealltag erheblich stabilisieren.

Voraussetzung für Leistungen aus der Pflegeversicherung ist ein anerkannter Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 öffnen sich die wesentlichen Leistungstore — Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und mehr. Pflegegrad 1 bietet einen schmaleren Leistungsrahmen: Im Vordergrund steht der zweckgebundene Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von bis zu 131 Euro pro Monat, etwa für anerkannte Alltagsunterstützungsangebote.

Die Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades wird vom Medizinischen Dienst (MD) durchgeführt — bei privat Versicherten übernimmt MEDICPROOF diese Aufgabe. Nach § 18c Abs. 1 Satz 1 SGB XI hat die Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich zu entscheiden. Wird diese Frist überschritten, greift eine Verspätungsstrafe von 70 Euro je begonnener Woche der Fristüberschreitung — die Pflegekasse zahlt diese Pauschale von Amts wegen, ohne dass Sie einen gesonderten Antrag stellen müssen.

Wichtiger Hinweis: Beantragen Sie Pflegeeinstufung und Pflegegeld so früh wie möglich. Die Leistungen werden erst ab Antragseingang gewährt — rückwirkende Zahlungen für Zeiträume vor dem Antrag sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse bei häuslicher Pflege in Stuttgart?

Das Pflegeversicherungssystem bietet bei häuslicher Pflege mehrere Bausteine, die sich kombinieren lassen. Der entscheidende Punkt: Sie müssen nicht alles oder nichts wählen. Eine kluge Kombination kann die Versorgungslücke erheblich schließen.

Pflegegeld oder Pflegedienst — oder beides?

Übernehmen Familienangehörige oder nahestehende Privatpersonen die pflegerische Versorgung vollständig, entsteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegegeld nach § 37 SGB XI. Das Pflegegeld wird rechtlich der pflegebedürftigen Person zugerechnet und an sie ausgezahlt — Familienangehörige, die die Pflege leisten, erhalten es nicht direkt auf ihr eigenes Konto. Die Beträge 2026 (stabil seit dem 1. Januar 2025):

  • Pflegegrad 2. 347 Euro monatlich.
  • Pflegegrad 3. 599 Euro monatlich.
  • Pflegegrad 4. 800 Euro monatlich.
  • Pflegegrad 5. 990 Euro monatlich.

Alternativ — oder ergänzend — stehen Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI zur Verfügung. Hier übernimmt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst körperbezogene Pflegemaßnahmen und Betreuungsleistungen direkt vor Ort. Pflegedienste in Stuttgart reichen die Sachleistungsabrechnung direkt bei der Pflegekasse ein — Familien müssen sich um diesen Verwaltungsvorgang nicht kümmern. Die monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen 2026:

  • Pflegegrad 2. 796 Euro monatlich.
  • Pflegegrad 3. 1.497 Euro monatlich.
  • Pflegegrad 4. 1.859 Euro monatlich.
  • Pflegegrad 5. 2.299 Euro monatlich.

Interessant wird es bei der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Das Gesetz regelt dazu wörtlich: „Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Absatz 3 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37. Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden.“

Konkret: Rechenbeispiel Pflegegrad 3: Werden lediglich 50 Prozent des Sachleistungsbudgets (748,50 Euro) durch einen Pflegedienst genutzt, fließen ergänzend 50 Prozent des Pflegegelds — 299,50 Euro — an die pflegebedürftige Person. Zusammen ergibt das 1.048 Euro, die gezielt für die häusliche Versorgung eingesetzt werden können.

Der Entlastungsbetrag — ein unterschätzter Baustein

Unabhängig von Pflegegeld und Sachleistungen sieht § 45b SGB XI für alle Pflegegrade von 1 bis 5 einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro vor — ein Baustein, der in der Pflegeplanung häufig zu spät berücksichtigt wird. Die Zweckbindung ist gesetzlich festgelegt: Abrechenbar sind damit Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, anteilig auch ambulante Pflegedienstleistungen sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Zum Jahresrhythmus des Entlastungsbetrags gilt: Der Entlastungsbetrag unterliegt einer gesetzlichen Verfallsregelung: Nach § 45b Abs. 1 Satz 5 SGB XI erlöschen nicht abgerufene Guthaben aus dem Vorjahr am 30. Juni des Folgejahres — für das Jahr 2025 bedeutet das eine Nutzungsfrist bis zum 30. Juni 2026. Pflegende Angehörige sollten daher prüfen, ob Vorjahresguthaben noch rechtzeitig für geeignete Angebote eingesetzt werden kann.

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Was passiert, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt oder Urlaub braucht?

Die Belastbarkeit der häuslichen Pflege steht und fällt mit der Verfügbarkeit der Pflegeperson. Krankheitsphasen, Erholungsbedarf oder physische Erschöpfung sind keine Ausnahmen, sondern kalkulierbare Realität im Pflegealltag. Hier greift der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nach § 42a SGB XI.

Seit dem 1. Juli 2025 gilt: „Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach Maßgabe des § 39 sowie Leistungen der Kurzzeitpflege nach Maßgabe des § 42 in Höhe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag).“ Dieser Betrag ist flexibel zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilbar.

Eine Wartezeit ist nicht mehr erforderlich: Der gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a SGB XI kann seit dem 1. Juli 2025 unmittelbar mit Beginn der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden — die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit ist weggefallen. Familien können diesen Leistungsbaustein damit unmittelbar nach Pflegebeginn nutzen, ohne eine Mindestpflegedauer nachweisen zu müssen.

Neu ab dem 1. Januar 2026 (BEEP-Gesetz, BGBl. 2025 I Nr. 371): Verhinderungspflege-Leistungen sind nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abrechenbar. Wer Ansprüche aus 2025 noch nicht geltend gemacht hat, sollte das zeitnah nachholen.

Wichtiger Hinweis: Nach einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflegephase wird das Pflegegeld nicht vollständig gestrichen. Nach § 37 Abs. 2 SGB XI gilt wörtlich: „Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt.“ Für Pflegegrade 4 und 5 mit Pflegegrad-bedingten 800 oder 990 Euro monatlich ist das eine spürbare finanzielle Absicherung während der Übergangszeit.


Welche Pflichten kommen auf Sie zu, wenn Sie Pflegegeld beziehen?

Pflegegeld ist nicht bedingungslos: Wer ausschließlich Pflegegeld nach § 37 SGB XI bezieht, muss gegenüber der Pflegekasse regelmäßig nachweisen, dass ein Beratungseinsatz stattgefunden hat — andernfalls kann die Zahlung gekürzt oder eingestellt werden. Die Frequenz richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrade 2 und 3. Halbjährlich einmal — also zweimal jährlich.
  • Pflegegrade 4 und 5. Ebenfalls halbjährlich verpflichtend; zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Einsatz auf eigenen Wunsch vierteljährlich abzurufen — das sind dann bis zu vier Termine pro Jahr.

Versäumte Beratungseinsätze haben konkrete Konsequenzen: Die Pflegekasse ist berechtigt, das Pflegegeld stufenweise zu reduzieren — bei anhaltender Nichtteilnahme bis zur vollständigen Einstellung. Erfahrungsgemäß erfüllen Beratungseinsätze eine deutlich weitergehende Funktion als den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtnachweis gegenüber der Pflegekasse. Pflegefachpersonen decken dabei häufig Leistungsansprüche auf, die bislang ungenutzt geblieben sind, und stellen den Kontakt zu passenden Anlaufstellen im jeweiligen Stuttgarter Stadtbezirk her.

Durchgeführt werden darf der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3b SGB XI durch: „1. einen zugelassenen Pflegedienst, 2. eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder 3. eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachperson, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.“

Was bringt häusliche Pflege in Stuttgart wirklich — und für wen lohnt sie sich?
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Wo bekommen Sie in Stuttgart kostenlose Unterstützung bei der Pflegeplanung?

Für pflegende Angehörige in Stuttgart gibt es entlang des gesamten Versorgungswegs kostenfreie Beratungsangebote — zugänglich ohne Terminbürokratie, vom Erstantrag bis zur Anpassung laufender Versorgungsarrangements. Das Beratungsnetz der Landeshauptstadt Stuttgart begleitet Pflegesituationen in jeder Phase — gebührenfrei, ohne Antragsformalitäten und unabhängig davon, ob die Versorgung erst anlaufen soll oder bereits seit Längerem besteht.

Pflegestützpunkte in Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart betreibt sieben Pflegestützpunkte im Stadtgebiet. Der Hauptstandort befindet sich in der Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-21659200. Ergänzend steht der Bürgerservice Leben im Alter (Eberhardstraße 33, Tel. 0711 216-59099, E-Mail: lebenimalter@stuttgart.de) für allgemeine Fragen rund um Pflege und Unterstützung im Alter zur Verfügung.

Pflegestützpunkte sind strukturell von Pflegekassen und Leistungsanbietern getrennt — die Beratungsinhalte richten sich allein nach dem individuellen Unterstützungsbedarf, nicht nach Anbieterinteressen. Gesetzlich verankert ist die Neutralitätspflicht: Beratungsinhalte dürfen nicht durch kommerzielle Interessen eines Leistungserbringers beeinflusst werden. Ausgangspunkt jeder Beratung ist ausschließlich die konkrete Lebenssituation der hilfesuchenden Person. Der Anspruch auf individuelle Pflegeberatung ergibt sich direkt aus § 7a SGB XI: „Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind (Pflegeberatung).“

Woran erkennen Sie einen seriösen Pflegedienst in Stuttgart?

Für Pflegesachleistungen kommen ausschließlich zugelassene Pflegeeinrichtungen infrage. Nach § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB XI gilt: „Die Pflegekassen dürfen ambulante und stationäre Pflege nur durch Pflegeeinrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen).“ Seit dem 1. September 2022 dürfen Versorgungsverträge zudem nur noch mit Einrichtungen abgeschlossen werden, die ihre Pflegekräfte entweder nach Tarif bezahlen (§ 72 Abs. 3a SGB XI) oder mindestens auf Tarifniveau vergüten (§ 72 Abs. 3b SGB XI). Familien erhalten durch diese Zulassungsvoraussetzung ein objektiv überprüfbares Qualitätsmerkmal, das bei der Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes in Stuttgart als Orientierungsrahmen dient.

Die Zulassung eines ambulanten Pflegedienstes in Stuttgart lässt sich unkompliziert über die zuständige Pflegekasse oder den nächstgelegenen Pflegestützpunkt verifizieren. Nicht zugelassene Anbieter können zwar über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, wenn sie landesrechtlich anerkannte Alltagsunterstützungsangebote erbringen — aber nicht über die Pflegesachleistung.

Tipp: Fragen Sie beim Pflegestützpunkt Stuttgart gezielt nach einer Liste der zugelassenen ambulanten Pflegedienste in Ihrem Stadtteil. Das spart Zeit und gibt Orientierung.


Wann lohnt es sich, Pflegegeld und Pflegedienst zu kombinieren — und wann nicht?

Welches Leistungsmodell — reines Pflegegeld, Pflegesachleistung oder eine Kombination — am besten passt, hängt von der konkreten häuslichen Situation ab. Pauschale Empfehlungen greifen hier zu kurz. Fachleute beschreiben dennoch wiederkehrende Versorgungsszenarien, die als grobe Orientierung dienen können:

  • Reines Pflegegeld sinnvoll. Wenn eine oder mehrere Pflegepersonen im Haushalt leben, die zeitlich und körperlich in der Lage sind, die Pflege vollständig zu übernehmen — und wenn der Pflegebedarf noch überschaubar ist (Pflegegrad 2 oder 3).
  • Kombination empfehlenswert. Wenn der Pflegebedarf steigt, die Pflegeperson berufstätig ist oder wenn spezialisierte pflegerische Tätigkeiten (Wundversorgung, Medikamentengabe) anfallen, die fachliche Kompetenz erfordern.
  • Sachleistung allein. Wenn keine Pflegeperson im Haushalt verfügbar ist und die Versorgung vollständig durch einen Pflegedienst sichergestellt wird — besonders bei Pflegegrad 4 und 5 mit entsprechend höheren Leistungsbeträgen.

Denken Sie auch an die Pflegehilfsmittel: Nach § 40 Abs. 1 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, „die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen“. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — darunter Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen — werden nach § 40 Abs. 2 SGB XI mit bis zu 42 Euro monatlich erstattet. Fachleute weisen darauf hin, dass der Erstattungsanspruch für Verbrauchspflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI in der Praxis überdurchschnittlich oft nicht geltend gemacht wird — obwohl ein formloses Schreiben an die Pflegekasse ausreicht und keine Quittungen beizufügen sind. Empfohlen wird, diesen Anspruch zeitnah schriftlich bei der Pflegekasse geltend zu machen: Formlos und ohne Belegnachweise — ein einfaches Anschreiben genügt vollständig.

Zur nächsten Dynamisierung der Pflegeleistungen: Nach § 30 SGB XI ist die nächste gesetzlich vorgesehene Erhöhung frühestens zum 1. Januar 2028 geplant. Für 2026 und 2027 sind keine Anpassungen vorgesehen.

Wichtiger Hinweis: Der Pflegegrad ist keine unveränderliche Größe: Verändert sich der Hilfebedarf, kann die Neubegutachtung jederzeit ohne Formvorschrift bei der Pflegekasse beantragt werden — weder Frist noch Mindestwartezeit stehen dem entgegen. Für die Pflegegradeinstufung ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes allein ausschlaggebend. Stellungnahmen von Angehörigen oder dem betreuenden Pflegedienst können als Ergänzung eingereicht werden, ersetzen das Gutachten jedoch nicht und ändern nichts an dessen rechtlicher Verbindlichkeit.

Für eine strukturierte Pflegeplanung in Stuttgart stehen die städtischen Pflegestützpunkte sowie die zuständige Pflegekasse als kompetente Anlaufstellen zur Verfügung — beide sind auf die individuelle Versorgungssituation ausgerichtet und nicht an bestimmte Anbieter gebunden. Der gesetzliche Beratungsanspruch nach § 7a SGB XI ist kostenfrei und kann auf Wunsch als Hausbesuch in Anspruch genommen werden — gleichgültig, ob die Pflegeplanung noch am Anfang steht oder eine Versorgung bereits läuft.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung. Leistungsansprüche und pflegerische Gegebenheiten sind von Fall zu Fall verschieden. Für verbindliche Auskünfte zur persönlichen Situation empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Pflegekasse, einer anerkannten Pflegeberatungsstelle (§ 7a SGB XI) oder dem behandelnden Arzt. Trotz gewissenhafter Recherche wird keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen.

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Wer hat überhaupt Anspruch auf Pflegeberatung — und worauf genau? https://ihrteam24.de/wer-hat-ueberhaupt-anspruch-auf-pflegeberatung-und-worauf-genau/ Wed, 29 Apr 2026 20:05:48 +0000 https://ihrteam24.de/?p=9701 Stand: April 2026

Laut Statistischem Bundesamt wurden im Dezember 2023 knapp 5,7 Millionen Menschen in Deutschland als pflegebedürftig im Sinne des SGB XI eingestuft — 86 Prozent davon, also rund 4,9 Millionen Menschen, lebten zu Hause. Von den zu Hause lebenden Pflegebedürftigen übernahmen Angehörige in rund zwei Dritteln der Fälle den Großteil der Versorgung. Das sind Töchter, Söhne, Partner, Geschwister — Menschen, die täglich enorme Verantwortung tragen, oft ohne zu wissen, welche Unterstützung ihnen zusteht. Genau hier setzt die Beratung für pflegende Angehörige an: Sie ist kein nettes Extra, sondern ein gesetzlich verankerter Anspruch — und wer ihn kennt, kann ihn nutzen.

Die rechtliche Grundlage ist eindeutig. In § 7a Abs. 1 SGB XI heißt es wörtlich: „Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind (Pflegeberatung); Anspruchsberechtigten soll durch die Pflegekassen vor der erstmaligen Beratung unverzüglich ein zuständiger Pflegeberater, eine zuständige Pflegeberaterin oder eine sonstige Beratungsstelle benannt werden. Für das Verfahren, die Durchführung und die Inhalte der Pflegeberatung sind die Richtlinien nach § 17 Absatz 1a maßgeblich.“

Dieser Anspruch steht also der pflegebedürftigen Person selbst zu. Aber was ist mit den Angehörigen? Auch dafür hat der Gesetzgeber vorgesorgt: Nach § 7a Abs. 2 SGB XI erfolgt die Pflegeberatung auf Wunsch der anspruchsberechtigten Person auch gegenüber ihren Angehörigen oder unter deren Einbeziehung. Konkret bedeutet das: Wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater Leistungen der Pflegekasse bezieht, können Sie als Tochter oder Sohn gemeinsam an der Beratung teilnehmen — oder die pflegebedürftige Person kann ausdrücklich wünschen, dass die Beratung mit Ihnen zusammen stattfindet.

Wichtiger Hinweis: Der Anspruch auf Pflegeberatung besteht bereits dann, wenn ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde und erkennbar ein Beratungsbedarf vorliegt — also noch bevor ein Pflegegrad offiziell festgestellt ist. Familien sollten den Beratungsanspruch daher frühzeitig wahrnehmen — das Abwarten des offiziellen Pflegegradentscheids ist nicht erforderlich.

Wer hat überhaupt Anspruch auf Pflegeberatung — und worauf genau?
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Die Beratung kann auf Wunsch zu Hause stattfinden — in der eigenen Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person. Das ist gerade dann praktisch, wenn Mobilität eingeschränkt ist oder der Pflegebedarf nur vor Ort vollständig eingeschätzt werden kann. Als Reaktion auf die Erfahrungen der Corona-Pandemie wurde die Möglichkeit geschaffen, Beratungen auch per Videokonferenz durchzuführen. Konkret gilt: Von je zwei aufeinanderfolgenden Beratungsterminen kann einer auf Wunsch digital abgehalten werden. Diese Regelung ist durch das EM-Bestandsrentenverbesserungs-Auszahlungsgesetz bis einschließlich 31. März 2027 gültig.

Was genau wird in der Beratung besprochen?

  • Versorgungsplan erstellen. Der Pflegeberater oder die Pflegeberaterin erfasst den individuellen Hilfebedarf systematisch und erstellt einen konkreten Versorgungsplan mit allen in Frage kommenden Leistungen.
  • Leistungen koordinieren. Es wird auf die Genehmigung der erforderlichen Maßnahmen hingewirkt — also nicht nur erklärt, was möglich ist, sondern aktiv beim Umsetzen geholfen.
  • Entlastungsangebote aufzeigen. Pflegeberaterinnen und -berater sind ausdrücklich verpflichtet, über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen zu informieren — das steht explizit in § 7a Abs. 1 Nr. 6 SGB XI.
  • Versorgungsplan anpassen. Wenn sich die Pflegesituation verändert, wird der Plan überprüft und angepasst. Das ist besonders wichtig bei fortschreitenden Erkrankungen wie Demenz.

Was passiert nach dem Pflegeantrag — und wie schnell muss die Kasse reagieren?

Sobald ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse eingeht, läuft die Uhr. Nach § 18c Abs. 1 SGB XI muss die Pflegekasse ihren schriftlichen Bescheid spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags erteilen. Das sind — je nach Lage der Feiertage — in der Regel fünf Kalenderwochen. Verstreicht diese Frist ohne Bescheid, wird es teuer für die Kasse: Nach § 18c Abs. 5 SGB XI zahlt sie für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro an den Antragsteller. Und seit dem BEEP-Gesetz muss diese Pauschale innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Fristablauf von Amts wegen ausgezahlt werden — ein Antrag ist dafür nicht nötig.

Gleichzeitig hat die Pflegekasse unmittelbar nach Antragseingang einen Beratungstermin anzubieten oder einen Beratungsgutschein auszustellen — der innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden kann. Das regelt § 7b Abs. 1 SGB XI. Auf die Möglichkeit eines individuellen Versorgungsplans nach § 7a SGB XI muss dabei ausdrücklich hingewiesen werden.

Was steht im Gutachten — und dürfen Sie es einsehen?

Ja, und das ist ein unterschätztes Recht. § 18c Abs. 2 SGB XI legt fest: „Zusammen mit dem Bescheid wird dem Antragsteller das Gutachten übersandt, sofern er der Übersendung des Gutachtens nicht widerspricht. Mit dem Bescheid ist zugleich das Ergebnis des Gutachtens transparent darzustellen und dem Antragsteller verständlich zu erläutern. Der Medizinische Dienst Bund konkretisiert im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen in den Richtlinien nach § 17 Absatz 1 die Anforderungen an eine transparente Darstellungsweise und verständliche Erläuterung des Gutachtens. Die Pflegekasse hat den Antragsteller ebenfalls auf die maßgebliche Bedeutung des Gutachtens im Sinne des § 18a Absatz 8 Satz 1 hinzuweisen. Der Antragsteller kann die Übermittlung des Gutachtens auch zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Die Pflegekasse hat den Antragsteller auf die Möglichkeit hinzuweisen, sich bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich an die Ombudsperson nach § 278 Absatz 3 des Fünften Buches zu wenden.“

Das Gutachten ist die Grundlage der Pflegegradentscheidung. Wer es kennt, kann im Zweifelsfall gezielt Widerspruch einlegen — und sollte das bei offensichtlichen Fehlern auch tun. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

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Wichtiger Hinweis: Auch wenn der Antragsteller der Gutachtenübersendung zunächst widerspricht — das Recht, das Gutachten zu einem späteren Zeitpunkt anzufordern, bleibt bestehen. Dieses Recht verjährt nicht mit dem Bescheid.


Welche Unterstützung gibt es speziell für pflegende Angehörige?

Pflegende Angehörige tragen eine Last, die sich kaum in Zahlen messen lässt. Der Gesetzgeber hat deshalb mehrere Instrumente geschaffen — von kostenloser Schulung über Lohnersatz bis hin zu monatlichem Entlastungsgeld. Hier ein Überblick über die wichtigsten Leistungen, die in der Beratung für pflegende Angehörige regelmäßig eine Rolle spielen.

Kostenlose Pflegekurse

Nach § 45 Abs. 1 SGB XI sind die Pflegekassen verpflichtet, für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen. Das Ziel: körperliche und seelische Belastungen mindern, die Pflegequalität verbessern und Angehörige in die Lage versetzen, Pflege sicherer und kompetenter zu leisten. Auf Wunsch findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person statt. Seit einiger Zeit bieten viele Pflegekassen auch digitale Pflegekurse an — die Pflicht zur Präsenz-Schulung bleibt aber ausdrücklich erhalten.

Pflegeunterstützungsgeld bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung

Wer als Berufstätiger plötzlich die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, steht oft vor dem Problem: Arbeit oder Pflege? § 44a Abs. 3 SGB XI schafft hier Abhilfe. Im Gesetz heißt es wörtlich: „Für kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 des Pflegezeitgesetzes hat eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter im Sinne des § 7 Absatz 1 des Pflegezeitgesetzes, die oder der für diesen Zeitraum keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und kein Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung oder Unfall eines Kindes nach § 45 des Fünften Buches oder nach § 45 Absatz 4 des Siebten Buches beanspruchen kann, Anspruch auf einen Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt (Pflegeunterstützungsgeld) für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr.“

Das Pflegeunterstützungsgeld wird von der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen ausgezahlt — nicht von der eigenen Kasse. Der Antrag muss unverzüglich gestellt werden. Wichtig: Wenn mehrere Familienmitglieder gleichzeitig die Freistellung in Anspruch nehmen, teilen sie sich die zehn Tage.

Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflegezeit

Wer sich für längere Zeit vollständig von der Arbeit freistellen lässt, um einen Angehörigen zu pflegen, verliert den Arbeitgeber-Anteil an der Krankenversicherung. Auch das hat der Gesetzgeber berücksichtigt. § 44a Abs. 1 SGB XI regelt, dass Beschäftigte, die nach dem Pflegezeitgesetz vollständig freigestellt wurden oder deren Beschäftigung auf ein Minijob-Niveau reduziert wurde, auf Antrag Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten können — bis zur Höhe der Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Tipp: Den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld und auf Versicherungszuschüsse stellt man bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen — nicht bei der eigenen Kranken- oder Pflegekasse.


Wie wirkt sich der Beratungseinsatz auf das Pflegegeld aus?

Der Bezug von Pflegegeld ist an eine Bedingung geknüpft: Ab Pflegegrad 2 schreibt § 37 Abs. 3 SGB XI einen regelmäßigen Beratungsbesuch vor. Das BEEP-Gesetz hat diese Regelung zum 1. Januar 2026 neu justiert — seither gilt für alle Pflegegrade 2 bis 5 eine einheitliche Pflicht: zwei Beratungseinsätze pro Kalenderjahr, verteilt auf die beiden Jahreshälften. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 haben darüber hinaus die Option, freiwillig bis zu zwei weitere Termine im Jahr zu nutzen — womit insgesamt bis zu vier Beratungsbesuche jährlich möglich sind. Unabhängig davon bleibt der Anspruch auf individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI jederzeit bestehen.

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Nach der gesetzlichen Konzeption dient der Beratungsbesuch der pflegefachlichen Unterstützung — eine Kontrolle der häuslichen Verhältnisse ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Im Vordergrund steht die Fachbegleitung zur Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung zu Hause. Stellt die Pflegefachperson beim Beratungsbesuch Hinweise auf eine Überforderung der betreuenden Angehörigen oder Lücken in der Versorgung fest, besteht eine gesetzliche Hinweispflicht: Es sind gezielt weiterführende Angebote zu benennen — etwa der regionale Pflegestützpunkt, Schulungskurse nach § 45 SGB XI oder niedrigschwellige Entlastungsleistungen.

Fehlt der Beratungsbesuch ohne triftigen Grund, ist die Pflegekasse befugt, das Pflegegeld stufenweise zu reduzieren. Bei anhaltender Nichterfüllung der Beratungspflicht ermöglicht § 37 Abs. 6 SGB XI der Pflegekasse im Wiederholungsfall, das Pflegegeld vollständig einzustellen. Die Kosten des Beratungseinsatzes trägt die Pflegekasse, nicht die Familie.

Wer darf den Beratungsbesuch durchführen?

Das Gesetz ist hier klar: Nach § 37 Abs. 3b SGB XI kann die Beratung durchgeführt werden durch „einen zugelassenen Pflegedienst, eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachperson, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.“

Die Vergütung des Beratungsbesuchs regeln zugelassener Pflegedienst und Pflegekasse untereinander — für Pflegebedürftige und ihre Familien entsteht kein administrativer Mehraufwand.

Pflegegeld, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Was passiert in der Übergangszeit?

Eine häufige Frage betrifft das Pflegegeld während Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege. § 37 Abs. 2 SGB XI legt dazu wörtlich fest: „Besteht der Anspruch nach Absatz 1 nicht für den vollen Kalendermonat, ist der Geldbetrag entsprechend zu kürzen; dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen anzusetzen. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist.“

Konkret: Wenn Ihre pflegebedürftige Mutter mit Pflegegrad 3 für vier Wochen in Kurzzeitpflege geht, erhält sie in dieser Zeit die Hälfte des Pflegegelds — also 299,50 Euro statt der üblichen 599 Euro. In Phasen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege fällt das Pflegegeld nicht weg, sondern halbiert sich — jeweils begrenzt auf acht Wochen pro Kalenderjahr, wobei beide Pflegearten ihr eigenes Zeitkontingent bilden. Wichtig: Das Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt — nicht an die pflegenden Angehörigen.


Wo findet man Beratung — und was gilt für Privatversicherte?

Gesetzlich Versicherte wenden sich zunächst an ihre Pflegekasse. Diese muss nach Antragseingang unverzüglich eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater benennen oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Pflegestützpunkte — in Mannheim und der Rhein-Neckar-Region über den städtischen Pflegestützpunkt erreichbar — bieten ebenfalls kostenlose und unabhängige Beratung an.

Für Privatversicherte gilt eine eigene Regelung. § 7a Abs. 5 SGB XI hält fest: „Zur Durchführung der Pflegeberatung können die privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, Pflegeberater und Pflegeberaterinnen der Pflegekassen für die bei ihnen versicherten Personen nutzen. Dies setzt eine vertragliche Vereinbarung mit den Pflegekassen über Art, Inhalt und Umfang der Inanspruchnahme sowie über die Vergütung der hierfür je Fall entstehenden Aufwendungen voraus. Soweit Vereinbarungen mit den Pflegekassen nicht zustande kommen, können die privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, untereinander Vereinbarungen über eine abgestimmte Bereitstellung von Pflegeberatern und Pflegeberaterinnen treffen.“

Für Privatversicherte gibt es außerdem COMPASS Private Pflegeberatung — eine kostenlose, bundesweit erreichbare Beratungsstelle unter der gebührenfreien Nummer 0800 101 88 00. Diese Beratung ist unabhängig und auf die Bedürfnisse privat pflegeversicherter Personen ausgerichtet.

Datenschutz bei der Pflegeberatung

Ein Aspekt, der in der Praxis oft übergangen wird: Beim Beratungsbesuch werden persönliche Gesundheitsdaten verarbeitet. § 7b Abs. 3 SGB XI schreibt dazu vor: „Stellen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 dürfen personenbezogene Daten nur verarbeiten, soweit dies für Zwecke der Beratung nach § 7a erforderlich ist und der Versicherte oder sein gesetzlicher Vertreter eingewilligt hat. Zudem ist der Versicherte oder sein gesetzlicher Vertreter zu Beginn der Beratung darauf hinzuweisen, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann.“ Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich — was den weiteren Beratungsumfang begrenzt, aber als datenschutzrechtliches Schutzrecht ausdrücklich vorgesehen ist.

Was ändert sich durch das BEEP-Gesetz ab 2026?

  • Präventionsempfehlungen. Ab 1. Januar 2026 können Pflegefachpersonen und qualifizierte Pflegeberater eigenständig Präventionsempfehlungen aussprechen — das war bisher Ärzten vorbehalten.
  • Abrechnungsfrist Verhinderungspflege. Leistungen der Verhinderungspflege können ab 2026 nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden. Rückwirkende Abrechnungen über mehrere Jahre sind nicht mehr möglich.
  • Beratungsfrequenz vereinheitlicht. Die halbjährliche Beratungspflicht für Pflegegrade 2 bis 5 ist nun einheitlich geregelt; PG 4 und 5 können Zusätzlich freiwillig quartalsweise Beratung abrufen.

Wichtiger Hinweis: Die Pflegegeldbeträge sind seit dem 1. Januar 2025 unverändert: Pflegegrad 2 erhält 347 Euro, Pflegegrad 3 erhält 599 Euro, Pflegegrad 4 erhält 800 Euro, Pflegegrad 5 erhält 990 Euro monatlich. Eine erneute Dynamisierung ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

Pflegende Angehörige in Mannheim und der Rhein-Neckar-Region profitieren davon, Beratungsangebote gezielt anzufragen: Der gesetzliche Anspruch besteht unabhängig von der Pflegesituation — und eine frühzeitige Beratung kann die häusliche Versorgung spürbar stabilisieren. Für eine auf den Einzelfall zugeschnittene Orientierung stehen die Pflegekasse, der regionale Pflegestützpunkt sowie die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI als erste Anlaufstellen zur Verfügung.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte und Leistungsansprüche sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Pflegesituation wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, eine qualifizierte Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder den behandelnden Arzt. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

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Ambulante Pflege nach Pflegegrad: Was steht Ihnen wirklich zu? https://ihrteam24.de/ambulante-pflege-nach-pflegegrad-was-steht-ihnen-wirklich-zu/ Wed, 29 Apr 2026 14:29:04 +0000 https://ihrteam24.de/?p=10142 Stand: April 2026

Der Pflegegrad ist genehmigt — und jetzt? Für viele Familien beginnt genau an diesem Punkt die eigentliche Suche. Denn zwischen dem Bescheid der Pflegekasse und der tatsächlichen Versorgung zu Hause liegt mehr Spielraum, als die meisten ahnen. Welche Leistungen ein zugelassener ambulanter Pflegedienst erbringen kann, wie viel die Kasse übernimmt und wo Familien häufig Geld liegen lassen — darum geht es in diesem Ratgeber.

Was genau bedeutet ambulante Pflege im Zusammenhang mit dem Pflegegrad?

Bei der ambulanten Pflege kommen Fachkräfte direkt in die Wohnung der pflegebedürftigen Person — ein Umzug in eine Einrichtung entfällt, das vertraute Lebensumfeld bleibt erhalten. Der Pflegegrad bestimmt dabei, welche Leistungen die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt. Mit steigendem Pflegegrad wächst auch der Leistungsrahmen der Pflegeversicherung.

Wichtig ist das Grundprinzip: Die Pflegeversicherung deckt gesetzlich nur einen festgelegten Teil der Pflegekosten ab — der verbleibende Restbetrag ist von der pflegebedürftigen Person oder ihrer Familie selbst aufzubringen. Das Prinzip der Teilleistung ist gesetzlich so gewollt und sollte bei der Finanzplanung von Beginn an berücksichtigt werden. Wer das früh versteht, plant realistischer.

Laut Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts waren Ende 2023 bundesweit 15.549 zugelassene ambulante Pflegedienste tätig — gegenüber 15.376 Diensten, die noch für das Jahr 2021 erfasst wurden. Das zeigt: Das Angebot wächst, aber der Bedarf wächst schneller.

Wichtiger Hinweis: Die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse setzt eine Zulassung nach § 72 SGB XI voraus. Ohne eine gültige Zulassung nach § 72 SGB XI kann ein Pflegedienst keine Leistungen gegenüber der Pflegekasse abrechnen — die gesamte Rechnung trägt dann allein die Familie, ein Erstattungsanspruch besteht nicht.

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Wie viel zahlt die Pflegekasse für ambulante Pflege konkret?

Hier werden die Unterschiede zwischen den Pflegegraden greifbar. Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI ist der Betrag, den ein zugelassener Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann. Die Werte für 2026 sind gegenüber dem Vorjahr unverändert:

  • Pflegegrad 2. 796 Euro pro Monat — geeignet für Personen mit erheblicher Beeinträchtigung, die noch weitgehend selbstständig leben können.
  • Pflegegrad 3. 1.497 Euro pro Monat — der häufigste Startpunkt für regelmäßige ambulante Pflegeeinsätze.
  • Pflegegrad 4. 1.859 Euro pro Monat — für Personen mit schwerer Beeinträchtigung, die mehrmals täglich Unterstützung benötigen.
  • Pflegegrad 5. 2.299 Euro pro Monat — der höchste Sachleistungsrahmen, vorgesehen für schwerste Pflegebedürftigkeit.

Zum Vergleich: Wer statt eines Pflegedienstes auf Familienangehörige setzt, kann Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen. Auch diese Beträge sind 2026 unverändert — Pflegegrad 2 bringt 347 Euro, Pflegegrad 3 bringt 599 Euro, Pflegegrad 4 bringt 800 Euro und Pflegegrad 5 bringt 990 Euro monatlich. Empfänger des Pflegegelds ist stets die pflegebedürftige Person selbst — nicht die Angehörigen, die die Pflege übernehmen.

Sachleistung oder Pflegegeld — oder beides?

Viele Familien wissen nicht, dass beides kombinierbar ist. Wer den Sachleistungsrahmen nicht vollständig ausschöpft, erhält anteilig Pflegegeld dazu — das nennt sich Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Nutzt jemand mit Pflegegrad 3 beispielsweise nur 50 Prozent der Sachleistung (748,50 Euro), bekommt die pflegebedürftige Person zusätzlich 50 Prozent des Pflegegelds — also 299,50 Euro. Das ergibt zusammen 1.048 Euro monatlich, statt nur eines der beiden Beträge zu nutzen.

Tipp: Das Verhältnis zwischen Sachleistung und Pflegegeld muss der Pflegekasse vorab gemeldet werden. Eine nachträgliche Anpassung ist möglich, aber bürokratisch aufwändiger als eine vorausschauende Planung.


Welche Zusatzleistungen kommen zur ambulanten Pflege hinzu?

Die Pflegesachleistung ist nicht die einzige Stellschraube. Wer die Gesamtleistung der Pflegeversicherung für die häusliche Versorgung berechnen will, muss mehrere Töpfe zusammendenken.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 erhalten monatlich 131 Euro als Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist zweckgebunden: Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden — zum Beispiel für Betreuungsdienste, Alltagsbegleiter oder niedrigschwellige Entlastungsangebote nach § 45a SGB XI. Entlastungsbeträge, die im ersten Kalenderhalbjahr nicht abgerufen wurden, verfallen nicht sofort: Das Restguthaben steht noch bis zum 30. Juni des Folgejahres zur Verfügung.

Nehmen wir ein Beispiel: Ein 78-jähriger Mann in Mannheim mit Pflegegrad 3 wird tagsüber von einem ambulanten Pflegedienst versorgt, abends von seiner Tochter. Die Familie nutzt die Pflegesachleistung in voller Höhe (1.497 Euro), dazu kommen 131 Euro Entlastungsbetrag für eine Betreuungskraft am Wochenende. Das macht 1.628 Euro monatlich an Kassenleistungen — ohne dass ein einziger Euro Pflegegeld fließt.

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Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Pflegegrade 2 bis 5 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro nach § 42a SGB XI — zusammengeführt aus den früheren Einzelbudgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Das Budget lässt sich flexibel aufteilen. Wer bisher nur einen der beiden Töpfe kannte, sollte das jetzt überprüfen: Der Gesamtbetrag liegt deutlich über dem früheren Einzelrahmen.

Wichtiger Hinweis: Für die Verhinderungspflege entfällt seit 1. Juli 2025 die früher geltende Vorpflegezeit von sechs Monaten. Der Anspruch besteht damit von Beginn an — auch bei neu festgestelltem Pflegegrad.


Wann lohnt sich welches Modell für die häusliche Versorgung?

Die Entscheidung für ein bestimmtes Versorgungsmodell hängt von drei Faktoren ab: dem tatsächlichen Pflegebedarf, den familiären Kapazitäten und dem verfügbaren Budget. Eine Einheitslösung gibt es nicht.

  • Reine Pflegesachleistung. Sinnvoll, wenn die pflegebedürftige Person täglich mehrere Einsätze benötigt und keine Angehörigen einspringen können. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab — keine Vorleistung durch die Familie.
  • Reines Pflegegeld. Funktioniert, wenn Angehörige die Pflege vollständig übernehmen und das Geld flexibel einsetzen wollen. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden — es geht an die pflegebedürftige Person, die es frei verwenden kann.
  • Kombinationsleistung. Empfohlen bei gemischter Versorgung. Ambulanter Pflegedienst übernimmt Körperpflege und Medikamentengabe, Angehörige unterstützen bei Mahlzeiten und Begleitung. Die anteilige Auszahlung beider Leistungen ist in vielen Fällen die wirtschaftlichste Lösung.
  • Entlastungsbetrag zusätzlich. Immer nutzbar — unabhängig davon, welches Modell gewählt wird. Der Betrag ergänzt die Hauptleistung und finanziert niedrigschwellige Unterstützung.

In der Pflegepraxis zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Der Entlastungsbetrag bleibt oft jahrelang unangetastet — nicht weil kein Bedarf besteht, sondern weil viele Familien schlicht nicht wissen, wofür er konkret eingesetzt werden darf. Dabei lässt sich damit beispielsweise eine Betreuungskraft am Wochenende oder ein Alltagsbegleiter finanzieren.

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Wann ist mit einer Erhöhung der Leistungsbeträge zu rechnen?

Das ist eine Frage, die Familien bei der langfristigen Planung beschäftigt. Nach § 30 Abs. 1 SGB XI gilt: Die ab dem 1. Januar 2024 geltenden Beträge stiegen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent. Die nächste gesetzlich vorgesehene Dynamisierung ist für den 1. Januar 2028 geplant — nicht früher.

Der Gesetzestext ist dabei präzise formuliert. § 30 Abs. 1 SGB XI lautet wörtlich: „Die im Vierten Kapitel dieses Buches benannten, ab 1. Januar 2024 geltenden Beträge für die Leistungen der Pflegeversicherung steigen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent und zum 1. Januar 2028 in Höhe des kumulierten Anstiegs der Kerninflationsrate in den letzten drei Kalenderjahren, für die zum Zeitpunkt der Erhöhung die entsprechenden Daten vorliegen, nicht jedoch stärker als der Anstieg der Bruttolohn- und Gehaltssumme je abhängig beschäftigten Arbeitnehmer im selben Zeitraum.“

Für 2026 und 2027 sind keine Erhöhungen vorgesehen. Wer die Pflegeversorgung heute plant, muss also mit den aktuellen Beträgen bis mindestens Anfang 2028 kalkulieren. Die Höhe der Dynamisierung ab 2028 hängt dann von der tatsächlichen Kerninflationsrate ab — ein fixer Prozentsatz steht noch nicht fest.

Weiterlesen: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Was ändert sich ab Juli 2025?


Was bleibt für Familien am Ende des Monats übrig?

Eine ehrliche Antwort erfordert eine vollständige Rechnung. Nehmen wir das Beispiel einer 84-jährigen Frau in Mannheim mit Pflegegrad 4: Die Pflegekasse übernimmt Sachleistungen bis zu 1.859 Euro. Dazu kommen 131 Euro Entlastungsbetrag. Liegt der tatsächliche Rechnungsbetrag des Pflegedienstes bei 2.100 Euro, verbleiben 110 Euro Eigenanteil — zuzüglich Fahrtkosten und etwaiger Zusatzleistungen außerhalb des Katalogs.

Steuerlich lohnt ein Blick auf § 35a Abs. 2 EStG: Rechnungen zugelassener Pflegedienste und Lohnkosten für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Pflegekräfte reduzieren die Steuerlast direkt um 20 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens jedoch 4.000 Euro jährlich. Entscheidend ist die Zahlungsweise — nur Banküberweisungen werden anerkannt. Barzahlungen schließt § 35a Abs. 2 EStG ausdrücklich aus.

Pflegeberatung nutzen — kostenlos und individuell

Der Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI gilt zu jedem Zeitpunkt — auch dann, wenn ein Pflegegrad noch gar nicht beantragt wurde oder das Verfahren noch läuft. Pflegekassen, Pflegestützpunkte und beauftragte Beratungsstellen bieten diese Beratung auch aufsuchend an, also direkt zu Hause. In Mannheim ist der Pflegestützpunkt der Stadt unter der Adresse K 1, 7–13 erreichbar. Eine solche Beratung hilft, den eigenen Leistungsanspruch vollständig auszuschöpfen — und das ist in der Praxis häufiger nötig, als man denkt.

Tipp: Die Kombination aus Pflegesachleistung, Pflegegeld und Entlastungsbetrag lässt sich individuell gestalten. Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hilft dabei, das für die konkrete Situation passende Modell zu finden — ohne dass dabei Kosten entstehen.


Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Sachinformationen zum Thema ambulante Pflege und Pflegeleistungen. Er ersetzt keine individuelle Beratung im konkreten Einzelfall. Pflegerechtliche Ansprüche hängen von der persönlichen Situation ab und können von den hier dargestellten Regelbeispielen abweichen. Für verbindliche Auskünfte empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt oder einer nach § 7a SGB XI anerkannten Beratungsstelle.

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Welche Versorgungsmodelle kommen für eine 24h Pflege in Plochingen überhaupt in Frage? https://ihrteam24.de/welche-versorgungsmodelle-kommen-fuer-eine-24h-pflege-in-plochingen-ueberhaupt-in-frage/ Tue, 28 Apr 2026 20:46:05 +0000 https://ihrteam24.de/?p=9730 Stand: April 2026

Plochingen liegt direkt am Neckar, zwischen Esslingen und Kirchheim unter Teck — eine überschaubare Stadt mit rund 14.000 Einwohnern, in der viele Familien die Pflege ihrer Angehörigen so lange wie möglich zu Hause organisieren möchten. Genau das ist der Kern der 24h Pflege in Plochingen: nicht ein stationäres Heim, sondern ein Mensch, der rund um die Uhr im vertrauten Zuhause bleibt. Doch was bedeutet das konkret — welche Modelle gibt es, was übernimmt die Pflegekasse, und wie lässt sich das Ganze realistisch finanzieren?

Der Begriff „24h Pflege“ ist kein gesetzlich definierter Leistungstyp. Er beschreibt vielmehr ein Ziel: eine pflegebedürftige Person soll rund um die Uhr betreut sein — nicht allein gelassen, auch nachts nicht. Wie dieses Ziel erreicht wird, hängt von der Pflegesituation, dem Budget und der Verfügbarkeit geeigneter Unterstützung ab.

Modell 1: Entsendung einer Betreuungskraft aus dem EU-Ausland

Das am häufigsten genutzte Modell in der Praxis ist die sogenannte Live-in-Betreuung: Dabei zieht eine Betreuungsperson — oft aus EU-Ländern wie Polen oder Rumänien — für mehrere Wochen fest in den Haushalt ein und übernimmt die Alltagsbegleitung. Beschäftigt ist sie dabei weiterhin bei einer Agentur in ihrem Heimatland, die sie offiziell nach Deutschland entsendet — die Familie selbst wird also nicht zum Arbeitgeber. Für die Familie ist dabei die A1-Bescheinigung nach Verordnung (EG) Nr. 883/2004 entscheidend: Dieses Dokument weist nach, dass die Betreuungskraft im Heimatland sozialversichert ist — und schützt die Familie vor unerwarteten Nachforderungen. Die Kosten liegen erfahrungsgemäß zwischen 2.200 und 3.500 Euro pro Monat, je nach Agentur und Betreuungsumfang.

Wichtiger Hinweis: Eine Entsendung ist nach Verordnung (EG) Nr. 883/2004 auf maximal 24 Monate begrenzt. Danach gilt deutsches Sozialversicherungsrecht. Wegen der komplexen Einzelfall-Bewertung sollte diese Konstellation unbedingt mit einer qualifizierten Rechts- und Steuerberatung geklärt werden.

Modell 2: Mehrere Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes täglich

Wer keine Betreuungskraft im Haus möchte, kann ambulante Pflegedienste mehrfach täglich einsetzen — morgens, mittags, abends und nachts. Das ist rechtlich unkompliziert, da der Pflegedienst über einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse abrechnet. Allerdings: Eine echte Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch wechselnde Fachkräfte ist mit dem Arbeitszeitgesetz nur durch mehrere Personen im Schichtbetrieb abbildbar. Für viele Familien in Plochingen ist dieses Modell der Einstieg — kombiniert mit einer Betreuungskraft für die Nacht.

Modell 3: Direktanstellung einer Pflegekraft im Privathaushalt

Theoretisch kann eine Familie eine Pflegekraft direkt anstellen. Damit wird die Familie selbst zum Arbeitgeber — mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen: Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) von 13,90 Euro brutto pro Stunde (Stand 2026), Sozialversicherungspflicht, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 (Az. 5 AZR 505/20) klargestellt, dass Bereitschaftszeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit sind — auch nachts. Eine einzelne Pflegekraft kann eine echte 24h-Versorgung allein nicht abdecken. Wegen der komplexen Einzelfall-Bewertung sollte diese Konstellation unbedingt mit einer qualifizierten Rechts- und Steuerberatung geklärt werden.

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Was zahlt die Pflegekasse wirklich — und wie viel bleibt als Eigenanteil?

Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Sie beteiligt sich an den Kosten, deckt sie aber nie vollständig. Für die 24h Pflege in Plochingen sind drei Leistungsarten besonders relevant.

Pflegegeld: Geld für die pflegebedürftige Person

Nach § 37 SGB XI können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 anstelle häuslicher Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Gesetzestext macht klar: Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt — nicht an pflegende Angehörige. Die Beträge für 2026 lauten: 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (Pflegegrad 3), 800 Euro (Pflegegrad 4), 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich.

Wichtig zu wissen: Wird eine Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen, läuft das Pflegegeld nicht vollständig weiter. Im Gesetz heißt es dazu wörtlich: „Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist. § 118 Abs. 3 und 4 des Sechsten Buches gilt entsprechend, wenn für die Zeit nach dem Monat, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist, Pflegegeld überwiesen wurde.“

Pflegesachleistungen: Wenn ein Pflegedienst die Pflege übernimmt

Kommt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst ins Haus, rechnet er direkt mit der Pflegekasse ab — auf Basis der Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Die monatlichen Höchstbeträge: 796 Euro (Pflegegrad 2), 1.497 Euro (Pflegegrad 3), 1.859 Euro (Pflegegrad 4), 2.299 Euro (Pflegegrad 5). Was über diese Beträge hinausgeht, zahlt die Familie selbst.

Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade

Unabhängig vom Pflegegrad steht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege nach § 45b SGB XI ein Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zu. Das sind bis zu 1.572 Euro im Jahr — zweckgebunden für Angebote wie Alltagsbegleitung, Tagespflege oder anerkannte Betreuungsangebote. Nicht verbrauchte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Deshalb empfiehlt es sich, den Jahresbetrag frühzeitig einzuplanen und nicht bis Dezember zu warten.

Ein konkretes Rechenbeispiel für Plochingen: Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 bezieht Pflegegeld (599 Euro) und nutzt zusätzlich den Entlastungsbetrag (131 Euro) — das ergibt 730 Euro monatlich aus der Pflegekasse. Bei einer Live-in-Betreuung für 2.800 Euro monatlich verbleibt ein Eigenanteil von rund 2.070 Euro.

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Welchen Puffer bietet der gemeinsame Jahresbetrag für Entlastungsphasen?

Auch wer eine Betreuungskraft zu Hause hat, braucht gelegentlich eine Pause — oder die Betreuungskraft selbst kehrt für einige Wochen in ihr Heimatland zurück. Genau für diese Situationen ist der gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a SGB XI gedacht.

Nach § 42a Abs. 1 SGB XI gilt: „Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach Maßgabe des § 39 sowie Leistungen der Kurzzeitpflege nach Maßgabe des § 42 in Höhe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag).“ Dieser Betrag ist seit dem 1. Juli 2025 in Kraft und ersetzt die früheren Einzelbudgets.

Praktisch bedeutet das: Wenn die Betreuungskraft für vier Wochen in Urlaub fährt, kann die Familie diesen Zeitraum mit Verhinderungspflege — zum Beispiel durch stundenweise Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes — überbrücken und dafür aus dem gemeinsamen Jahresbetrag schöpfen. Die Leistung lässt sich flexibel zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufteilen.

Wichtiger Hinweis: Wenn eine Pflegeeinrichtung Leistungen der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege erbringt, ist sie gesetzlich verpflichtet, eine schriftliche Kostenübersicht auszustellen. Im Gesetz heißt es wörtlich: „Erbringen Pflegeeinrichtungen Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege, haben die Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen im Anschluss an die Leistungserbringung unverzüglich eine schriftliche Übersicht über die dafür angefallenen Aufwendungen zu übermitteln oder auszuhändigen; auf der Übersicht ist deutlich erkennbar auszuweisen, welcher Betrag davon zur Abrechnung über den Gemeinsamen Jahresbetrag vorgesehen ist.“ Fordern Sie diese Übersicht aktiv ein — sie ist Ihr Nachweis gegenüber der Pflegekasse.

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Wann lohnt welche Variante für Familien in Plochingen?

Die Antwort hängt von drei Faktoren ab: dem Pflegegrad, dem Pflegebedarf und dem verfügbaren Budget. Folgende Orientierung hilft bei der Entscheidung:

  • Pflegegrad 2, leichter Bedarf. Mehrere Pflegedienstbesuche täglich kombiniert mit dem Entlastungsbetrag (131 Euro) sind oft ausreichend. Eine Rund-um-die-Uhr-Präsenz ist noch nicht zwingend notwendig.
  • Pflegegrad 3 mit beginnender Demenz. Hier empfiehlt sich häufig die Live-in-Betreuung — die Kontinuität einer vertrauten Person ist gerade bei kognitiven Einschränkungen wertvoll. Pflegegeld (599 Euro), Entlastungsbetrag (131 Euro) und ggf. Sachleistungen lassen sich kombinieren.
  • Pflegegrad 4 oder 5, hoher Pflegebedarf. Die Pflegesachleistungen sind mit 1.859 bzw. 2.299 Euro monatlich deutlich höher — aber auch der Eigenanteil bei einer 24h-Lösung bleibt erheblich. Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag (bis zu 3.539 Euro) kann Entlastungsphasen finanzieren.

Für pflegende Angehörige, die regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen betreuen, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge (§ 44 SGB XI). Das ist ein oft übersehener Vorteil der häuslichen Pflege.

Steuerliche Entlastung nicht vergessen

Wer eine sozialversicherungspflichtig angestellte Pflegekraft oder einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kann nach § 35a Abs. 2 EStG bis zu 4.000 Euro jährlich als Steuerermäßigung geltend machen — 20 Prozent der Arbeitskosten, Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Bei einem Minijob im Haushaltsscheckverfahren gilt § 35a Abs. 1 EStG mit einem Höchstbetrag von 510 Euro jährlich; hier ist Barzahlung seit dem 1. Januar 2025 (Jahressteuergesetz 2024) nicht mehr zulässig – die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen., der Nachweis erfolgt über die Bescheinigung der Minijob-Zentrale.

Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger nicht vergessen

Pflegegeldempfänger unterliegen einer gesetzlichen Nachweispflicht: § 37 Abs. 3 SGB XI schreibt vor, dass Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3 den Beratungseinsatz halbjährlich abrufen müssen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Einsatz viertelj ährlich — also bis zu viermal jährlich — zu nutzen. Bleibt der Nachweis aus, ist die Pflegekasse berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder einzustellen — ein Risiko, das sich durch frühzeitige Terminvereinbarung leicht vermeiden lässt. Die Beratung kann nach § 37 Abs. 3b SGB XI durchgeführt werden durch: „einen zugelassenen Pflegedienst, eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachperson, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.“


Wo in Plochingen gibt es Beratung und Unterstützung?

Orientierung vor Ort bietet der Pflegestützpunkt Plochingen, Hermannstr. 19, 73207 Plochingen, Tel. 0711/3902-43730. Dort können Familien ohne Kosten und ohne Verpflichtung klären, welche Leistungsansprüche bestehen, welche Versorgungsform zur Situation passt und wie Anträge korrekt gestellt werden. Zusätzlich besteht nach § 7a SGB XI ein gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse — auch zu Hause, auf Wunsch aufsuchend.

Zur Frage der Dynamisierung: Nach § 30 SGB XI steigen die Pflegeleistungen zum 1. Januar 2028 in Höhe des kumulierten Anstiegs der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre. Für 2026 und 2027 sind keine weiteren Erhöhungen vorgesehen. Das bedeutet für Familien in Plochingen: Die aktuellen Beträge sind für die nächsten zwei Jahre stabil — Planungssicherheit, aber auch kein Spielraum für steigende Kosten ohne eigene Vorsorge.

Tipp: Holen Sie sich vor der endgültigen Entscheidung für ein Betreuungsmodell eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — entweder beim Pflegestützpunkt Plochingen oder direkt bei Ihrer Pflegekasse. Die Beratung ist unverbindlich und hilft dabei, Leistungen vollständig auszuschöpfen.


Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Sachinformationen und ersetzt keine individuelle medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung. Leistungsansprüche und Pflegesituationen sind von Person zu Person verschieden. Verbindliche Auskunft erteilen die zuständige Pflegekasse, eine anerkannte Pflegeberatungsstelle nach § 7a SGB XI sowie der behandelnde Arzt. Trotz gewissenhafter Recherche wird keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen übernommen.

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Welche Betreuungsmodelle gibt es für die 24-Stunden-Pflege in Nürtingen? https://ihrteam24.de/welche-betreuungsmodelle-gibt-es-fuer-die-24-stunden-pflege-in-nuertingen/ Tue, 28 Apr 2026 20:13:55 +0000 https://ihrteam24.de/?p=9741 Stand: April 2026

Nürtingen liegt idyllisch am Neckar, zwischen Stuttgart und Reutlingen — und wie in vielen Städten dieser Größe stehen Familien hier vor einer ganz konkreten Frage: Wie organisiert man Pflege rund um die Uhr, wenn ein Angehöriger zu Hause versorgt werden soll? Die Antwort hängt von drei Dingen ab: dem Pflegegrad, dem gewählten Betreuungsmodell und dem, was die Pflegekasse tatsächlich bezahlt. Dieser Artikel erklärt, was 24 Stunden Pflege in Nürtingen konkret bedeutet — ohne Schönfärberei.

Wenn von „24 Stunden Pflege“ die Rede ist, meinen die meisten Menschen unterschiedliche Dinge. Tatsächlich gibt es im häuslichen Bereich zwei grundlegend verschiedene Wege, und keiner davon ist für jeden Haushalt gleich gut geeignet.

Das Entsendungsmodell — die osteuropäische Betreuungskraft

Beim Entsendungsmodell kommt eine Betreuungskraft aus einem EU-Mitgliedstaat — häufig Polen, Rumänien oder Bulgarien — in den Haushalt und übernimmt dort die Tagesbegleitung. Der entscheidende Unterschied zum Direktarbeitsverhältnis: Der Vertrag besteht ausschließlich zwischen der entsendenden Agentur und der Familie — die Betreuungskraft bleibt Angestellte ihres ausländischen Unternehmens. Die monatliche Gesamtbelastung im Entsendungsmodell — Agenturentgelt, Betreuungspauschale und sämtliche Nebenkosten zusammengerechnet — liegt erfahrungsgemäß zwischen 2.500 und 3.500 Euro. Für Haushalte im Landkreis Esslingen arbeiten in der Praxis überwiegend Agenturen aus dem Großraum Stuttgart, da diese die Region Nürtingen routinemäßig betreuen.

Wichtig für Familien, die diesen Weg wählen: Bei einer Entsendung bleibt die Betreuungskraft Arbeitnehmerin ihres ausländischen Arbeitgebers. Die Familie sollte sich von der Agentur die A1-Bescheinigung nach Verordnung (EG) Nr. 883/2004 vorlegen lassen — sie weist nach, dass die Betreuungskraft im Heimatland sozialversichert ist. Die Pflicht zur Meldung nach § 18 AEntG trifft allein den entsendenden ausländischen Arbeitgeber — Familien als Auftraggeber sind davon gesetzlich nicht betroffen.

Die Direktanstellung im Privathaushalt

Die Direktanstellung macht die Familie zur Arbeitgeberin — mit allen Konsequenzen: Anmeldung bei der Sozialversicherung, monatliche Lohnabrechnung, gesetzlicher Urlaubsanspruch und die Pflicht zur Krankenvertretung liegen dann vollständig in privater Hand. Für direkt angestellte Pflegekräfte im Privathaushalt gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ohne Ausnahme: Ab dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto je Arbeitsstunde. Der Pflegemindestlohn nach der Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) hingegen gilt ausschließlich in zugelassenen Pflegeeinrichtungen, nicht im Privathaushalt. Wer diesen Unterschied nicht kennt, rechnet mit falschen Zahlen.

Wichtiger Hinweis: Rein rechnerisch ist eine Einzelperson nicht in der Lage, eine lückenlose Tagesbetreuung zu gewährleisten: §§ 3 und 5 ArbZG begrenzen die tägliche Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden und schreiben anschließend mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit vor. Wer eine Live-in-Kraft direkt anstellt, sollte zudem das BAG-Urteil vom Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) kennen: Bereitschaftszeiten gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit und müssen mindestens mit dem Mindestlohn entlohnt werden. Eine individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Rechts- und Steuerberatung ist in diesem Fall unbedingt empfehlenswert.

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Was zahlt die Pflegekasse wirklich zur 24-Stunden-Pflege in Nürtingen?

Die Pflegekasse beteiligt sich an der häuslichen Pflege über mehrere Leistungsarten — aber keine davon deckt die realen Kosten einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung vollständig. Die Kunst liegt darin, die verfügbaren Bausteine klug zu kombinieren.

Pflegegeld und Pflegesachleistung — der Grundbaustein

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können zwischen Pflegegeld (§ 37 SGB XI) und Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) wählen — oder beides kombinieren. Das Pflegegeld wird dabei an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, nicht an pflegende Angehörige. Bei Pflegegrad 3 sind das 599 Euro monatlich, bei Pflegegrad 4 sind es 800 Euro, bei Pflegegrad 5 beläuft sich der Betrag auf 990 Euro.

Wer einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, kann stattdessen die Pflegesachleistung nutzen: Bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.859 Euro, bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro monatlich. Beide Leistungen lassen sich über § 38 SGB XI anteilig kombinieren — wer 50 Prozent der Sachleistung nutzt, erhält 50 Prozent des Pflegegelds als anteilige Kombinationsleistung.

Der Entlastungsbetrag — 131 Euro für jeden Pflegegrad

Zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung steht allen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu. Im Gesetz heißt es dazu wörtlich: „Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.“

Diese 131 Euro sind zweckgebunden — sie lassen sich etwa für anerkannte Alltagsbegleitungen, Tages- oder Nachtpflege oder zugelassene Pflegedienste einsetzen. Nicht verbrauchte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Praktisch bedeutet das: Wer den Entlastungsbetrag im ersten Halbjahr nicht vollständig nutzt, hat bis zum 30. Juni des Folgejahres Zeit, das Guthaben aufzubrauchen.

Für Familien, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, ist folgende gesetzliche Regelung relevant. Nach § 45b Abs. 3 SGB XI gilt wörtlich: „Der Entlastungsbetrag nach Absatz 1 Satz 1 findet bei den Fürsorgeleistungen zur Pflege nach § 13 Absatz 3 Satz 1 keine Berücksichtigung. § 63b Absatz 1 des Zwölften Buches findet auf den Entlastungsbetrag keine Anwendung. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 darf der Entlastungsbetrag hinsichtlich der Leistungen nach § 64i oder § 66 des Zwölften Buches bei der Hilfe zur Pflege Berücksichtigung finden, soweit nach diesen Vorschriften Leistungen zu gewähren sind, deren Inhalte den Leistungen nach Absatz 1 Satz 3 entsprechen.“

Für pflegende Familien in Nürtingen, die ergänzend Sozialhilfe beziehen, ist das eine wichtige Klarstellung: Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bleibt in der Regel anrechnungsfrei und steht damit für Pflegeleistungen vollständig zur Verfügung.

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Verhinderungs- und Kurzzeitpflege — der gemeinsame Jahresbetrag

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI: 3.539 Euro je Kalenderjahr, flexibel aufteilbar auf beide Leistungsarten. Das ist besonders praktisch, wenn die Hauptpflegeperson krank wird oder Urlaub braucht. Die Vorpflegezeit für Verhinderungspflege entfällt seit dieser Reform.

Nach dem Gesetz (§ 42a Abs. 3 SGB XI) gilt für die Abrechnung wörtlich: „Erbringen Pflegeeinrichtungen Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege, haben die Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen im Anschluss an die Leistungserbringung unverzüglich eine schriftliche Übersicht über die dafür angefallenen Aufwendungen zu übermitteln oder auszuhändigen; auf der Übersicht ist deutlich erkennbar auszuweisen, welcher Betrag davon zur Abrechnung über den Gemeinsamen Jahresbetrag vorgesehen ist. Die Übersicht kann mit Zustimmung des Pflegebedürftigen auch in Textform übermittelt werden.“

Für pflegende Angehörige in Nürtingen ist das ein wichtiger Schutz: Die Einrichtung muss transparent ausweisen, was vom Jahresbudget verbraucht wird — so behalten Sie den Überblick.

Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege läuft das Pflegegeld übrigens weiter — zur Hälfte. Im Gesetz (§ 37 Abs. 2 SGB XI) heißt es dazu wörtlich: „Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt.“

Wichtiger Hinweis: Bei Pflegegrad 3 bedeutet die Halbierung konkret: Statt 599 Euro fließen während der Verhinderungspflege noch 299,50 Euro monatlich an die pflegebedürftige Person. Das ist kein Verlust, sondern ein gesetzlich geregelter Ausgleich — weil die Pflegekasse gleichzeitig die Kosten der Vertretungspflege trägt.


Welche Kosten bleiben trotz Kassenleistungen übrig?

Eine ehrliche Rechnung zeigt: Die Pflegekasse deckt bei weitem nicht alle Kosten einer 24-Stunden-Betreuung. Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein 84-jähriger Mann in Nürtingen mit Pflegegrad 4, der von einer osteuropäischen Betreuungskraft via Entsendungsagentur versorgt wird.

  • Pflegegeld (PG 4). 800 Euro monatlich — fließt an den pflegebedürftigen Vater, kann zur Mitfinanzierung der Agenturkosten genutzt werden.
  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI). 131 Euro monatlich — zweckgebunden für anerkannte Leistungen, zum Beispiel für Stunden eines zugelassenen Pflegedienstes.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a SGB XI). Bis zu 3.539 Euro pro Jahr — nutzbar für Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen der Betreuungskraft.

Addiert man Pflegegeld und Entlastungsbetrag, ergibt sich ein monatlicher Kassenzuschuss von 931 Euro — hinzu kommt bei Bedarf ein anteiliger Abruf aus dem gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI. Dem gegenüber stehen die tatsächlichen Agenturkosten, die im Entsendungsmodell realistisch bei 2.500 bis 3.500 Euro pro Monat liegen. Die Differenz — also bis zu 2.600 Euro monatlich — muss die Familie selbst tragen oder über Sozialhilfe (§ 65 SGB XII) abdecken lassen.

Tipp: Wer die Sachleistung statt des Pflegegelds nutzt und einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst einbindet, kann unter Umständen mehr Kassenleistungen aktivieren — gerade wenn gleichzeitig Behandlungspflege nach § 37 SGB V über die Krankenkasse abgerechnet wird.

Welche Betreuungsmodelle gibt es für die 24-Stunden-Pflege in Nürtingen?
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Wie lässt sich das Wohnumfeld in Nürtingen pflegegerecht umbauen?

Bevor man sich für ein Betreuungsmodell entscheidet, lohnt ein Blick auf das Wohnumfeld. Viele Stürze und Pflegeeskalationen entstehen aus vermeidbaren Hindernissen — einer zu hohen Badewanne, fehlenden Haltegriffen, einem nicht überwindbaren Türschweller. Die Pflegekasse kann hier mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bezuschussen (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Was viele nicht wissen: Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung — etwa einem Ehepaar — summiert sich der Zuschuss. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 Euro begrenzt, wenn mehr als vier Anspruchsberechtigte zusammenleben. Das ist für Wohngemeinschaften oder Mehrgenerationenhäuser in Nürtingen relevant.

Für die Hilfsmittelversorgung selbst gilt nach § 40 Abs. 1 SGB XI wörtlich: „Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.“

Technische Pflegehilfsmittel werden nach § 40 Abs. 3 SGB XI vorrangig leihweise überlassen: „Die Pflegekassen sollen technische Pflegehilfsmittel in allen geeigneten Fällen vorrangig leihweise überlassen.“ Das bedeutet: Ein Pflegebett, ein Rollator oder ein Hausnotruf kommen oft ohne große Eigenkosten — die Zuzahlung beträgt maximal 25 Euro je Hilfsmittel.

Für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen erstattet die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Kein großer Betrag, aber ein Baustein, der automatisch zur Verfügung steht — man muss ihn nur beantragen.


Welche Beratung steht Nürtinger Familien kostenlos zu?

Wenig bekannt, aber gesetzlich verankert: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Nürtingen haben Anspruch auf individuelle Pflegeberatung — kostenfrei, persönlich zugeschnitten und auf Wunsch im eigenen Zuhause durchführbar. Nach § 7a Abs. 1 SGB XI gilt wörtlich: „Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind (Pflegeberatung); Anspruchsberechtigten soll durch die Pflegekassen vor der erstmaligen Beratung unverzüglich ein zuständiger Pflegeberater, eine zuständige Pflegeberaterin oder eine sonstige Beratungsstelle benannt werden.“

Nürtingen gehört zum Landkreis Esslingen. Anlaufstelle für Nürtinger Familien ist der Pflegestützpunkt des Landkreises Esslingen, erreichbar über die Kreisverwaltung. Auf Anfrage bei der Pflegekasse wird zudem ein namentlich benannter Pflegeberater zugeteilt, der einen abgestimmten Versorgungsplan über alle beteiligten Leistungsträger hinweg erstellt.

Der Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz abrufen. Das BEEP-Gesetz hat zum 1. Januar 2026 eine einheitliche Regelung eingeführt: Pflegebedürftige aller Pflegegrade von 2 bis 5 müssen den Beratungseinsatz nun zweimal jährlich nachweisen. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis bis zu zwei weitere Beratungstermine jährlich hinzuzubuchen — der Gesamtrahmen liegt damit bei maximal vier Einsätzen pro Kalenderjahr. Wird der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht fristgerecht nachgewiesen, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen — eine Konsequenz, die sich durch frühzeitige Terminplanung problemlos abwenden lässt.

Die Beratung kann nach § 37 Abs. 3b SGB XI durchgeführt werden durch: „einen zugelassenen Pflegedienst, eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachperson, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.“

Auch privat Versicherte haben Zugang zur Pflegeberatung. Nach § 7a Abs. 5 SGB XI gilt: „Zur Durchführung der Pflegeberatung können die privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, Pflegeberater und Pflegeberaterinnen der Pflegekassen für die bei ihnen versicherten Personen nutzen.“

Und für alle Beteiligten gilt: Daten, die Pflegeberatung erhoben werden, unterliegen strengen Regeln. Nach § 7a Abs. 6 SGB XI dürfen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater „Sozialdaten für Zwecke der Pflegeberatung nur verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich oder durch Rechtsvorschriften des Sozialgesetzbuches oder Regelungen des Versicherungsvertrags- oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes angeordnet oder erlaubt ist.“

Was bringt die Pflegeberatung konkret?

  • Leistungscheck. Der Pflegeberater prüft, welche Kassenleistungen noch nicht abgerufen werden — Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung.
  • Versorgungsplan. Ein individueller Plan koordiniert alle Leistungsträger — Pflegekasse, Krankenkasse, ggf. Sozialhilfeträger.
  • Entlastung pflegender Angehöriger. Konkrete Hinweise auf Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und lokale Unterstützungsangebote im Raum Nürtingen.
  • Hausbesuch möglich. Auf Wunsch kommt die Pflegeberatung nach Hause — ohne Aufpreis.

Erfahrungsgemäß offenbart erst das strukturierte Beratungsgespräch, wie viele Leistungsbausteine brach liegen: Pflegeberaterinnen und Pflegeberater berichten regelmäßig von Fällen, in denen Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungszuschüsse über Jahre hinweg nicht beantragt worden waren — obwohl der Anspruch längst bestand.

Tipp: Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenlos und kann bereits vor der ersten Pflegegeld-Auszahlung in Anspruch genommen werden — sobald ein Antrag gestellt wurde und erkennbar Beratungsbedarf besteht.



Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte und Leistungsansprüche sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Pflegesituation wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, eine qualifizierte Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder den behandelnden Arzt. Trotz gewissenhafter Recherche kann für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Wegen der komplexen Einzelfall-Bewertung bei Fragen zur Beschäftigung von Pflegekräften sollte diese Konstellation unbedingt mit einer qualifizierten Rechts- und Steuerberatung geklärt werden.

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Häusliche Pflege in Fellbach: Welche Leistungen stehen Ihnen wirklich zu? https://ihrteam24.de/haeusliche-pflege-in-fellbach-welche-leistungen-stehen-ihnen-wirklich-zu/ Tue, 28 Apr 2026 13:12:58 +0000 https://ihrteam24.de/?p=9851 Stand: April 2026

Fellbach liegt mitten im Rems-Murr-Kreis, eingebettet zwischen Stuttgart und Waiblingen — eine Stadt, in der viele ältere Menschen ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen möchten. Doch sobald der Pflegebedarf steigt, stellt sich für Familien dieselbe Frage: Was übernimmt die Pflegekasse eigentlich, und was müssen wir selbst stemmen? Dieser Ratgeber beantwortet genau das — konkret, mit aktuellen Zahlen und ohne Behördendeutsch.

Was bedeutet häusliche Pflege in Fellbach überhaupt — und wer hat Anspruch?

Häusliche Pflege bedeutet: Der pflegebedürftige Mensch bleibt zu Hause, und die Versorgung kommt zu ihm. Das kann die Tochter sein, die jeden Tag vorbeischaut. Es kann ein ambulanter Pflegedienst sein, der morgens und abends kommt. Oder beides zusammen. Entscheidend ist der anerkannte Pflegegrad — ab Pflegegrad 2 öffnet sich der Leistungskatalog der Pflegeversicherung.

Die Rechtsgrundlage für das Pflegegeld findet sich in § 37 SGB XI: „Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen.“ Wer Pflegesachleistungen durch einen zugelassenen Pflegedienst wünscht, hat nach § 36 SGB XI ab Pflegegrad 2 Anspruch auf häusliche Pflegehilfe.

  • Pflegegrad 1. Nur der Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat nach § 45b SGB XI) und die Pflegeberatung stehen zur Verfügung — kein Pflegegeld, keine Sachleistung.
  • Pflegegrade 2 bis 5. Voller Zugang zu Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Pflegehilfsmitteln.
  • Kombinationsleistung. Wer beides möchte — teils Pflegedienst, teils Familienunterstützung — kann Sach- und Geldleistung nach § 38 SGB XI anteilig kombinieren.

Wichtiger Hinweis: Pflegebedürftige in Fellbach können ihren Pflegegradantrag direkt bei der Pflegekasse stellen. Der Medizinische Dienst (MD) besucht dann die pflegebedürftige Person zu Hause. Die Pflegekasse muss nach § 18c Abs. 1 SGB XI innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden — andernfalls fallen 70 Euro Verspätungspauschale je begonnene Woche an.

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Wie viel Geld fließt tatsächlich — Pflegegeld, Sachleistung oder beides?

Erfahrungsgemäß bleibt ein erheblicher Teil der gesetzlich vorgesehenen Pflegeleistungen ungenutzt — Familien sind sich oft nicht bewusst, welche Budgets parallel und nebeneinander beantragt werden können. Ein Überblick der aktuellen Leistungen für 2026 (unverändert seit 1. Januar 2025):

Pflegegeld für Pflege durch Angehörige

Rechtlich gesehen ist die pflegebedürftige Person der einzige Leistungsempfänger des Pflegegelds nach § 37 SGB XI — Angehörige erhalten den Betrag nicht unmittelbar von der Pflegekasse. Wie das Pflegegeld eingesetzt wird, liegt ausschließlich im Ermessen der pflegebedürftigen Person; erfahrungsgemäß reichen viele Betroffene den Betrag ganz oder teilweise an die Person weiter, die den Großteil der Pflege übernimmt. Die monatlichen Beträge:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat

Ein konkretes Beispiel: Eine 79-jährige Dame in Fellbach-Schmiden mit Pflegegrad 3 und beginnender Demenz wird überwiegend von ihrer Tochter versorgt. Aus Pflegegrad 3 ergibt sich ein monatliches Pflegegeld von 599 Euro, das an die Mutter ausgezahlt wird. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 131 Euro nach § 45b SGB XI — in der Summe stehen 730 Euro monatlich für die häusliche Versorgung zur Verfügung.

Pflegesachleistung durch einen ambulanten Pflegedienst

Sobald ein zugelassener Pflegedienst die Versorgung übernimmt, steigen die verfügbaren Höchstbeträge nach § 36 SGB XI erheblich an. Die Abrechnung läuft direkt zwischen dem ambulanten Pflegedienst und der Pflegekasse — Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben mit dem bürokratischen Zahlungsvorgang nichts zu tun.:

  • Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro monatlich

Nehmen wir ein zweites Beispiel: Ein 84-jähriger Mann in Fellbach mit Pflegegrad 4, der täglich Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität und Medikamentengabe benötigt. Ein ambulanter Pflegedienst kommt morgens und abends — die Kosten bis zu 1.859 Euro übernimmt die Pflegekasse vollständig. Was darüber hinausgeht, zahlt die Familie selbst.

Kombination aus beidem

Das Gesetz lässt in § 38 SGB XI ausdrücklich zu, beide Leistungsformen zu kombinieren. Im Wortlaut: „Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Absatz 3 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37. Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat.“ Wer also 50 Prozent der Sachleistung nutzt, bekommt noch 50 Prozent des Pflegegelds. An die gewählte Aufteilung ist die pflegebedürftige Person allerdings sechs Monate gebunden.

Wichtiger Hinweis: Die nächste Dynamisierung der Pflegeleistungen ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen (§ 30 SGB XI). Für 2026 und 2027 sind keine Erhöhungen beschlossen. Planen Sie die Versorgung daher auf Basis der aktuellen Beträge.

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Was passiert, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt oder Urlaub macht?

Das ist eine Frage, die viele Familien verdrängen — bis der Ernstfall eintritt. Pflegende Angehörige erkranken, brauchen Erholung oder sind kurzfristig verhindert. Für genau diese Situationen gibt es den gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI.

Seit dem 1. Juli 2025 gilt: „Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach Maßgabe des § 39 sowie Leistungen der Kurzzeitpflege nach Maßgabe des § 42 in Höhe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3 539 Euro je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag).“ Dieser Betrag ist flexibel einsetzbar — entweder für Verhinderungspflege (wenn eine Ersatzperson einspringt) oder für Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung, oder für beides zusammen.

Ebenfalls neu seit dem 1. Juli 2025: Die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt. Das bedeutet konkret, dass Familien in Fellbach die Verhinderungspflege nun auch dann in Anspruch nehmen können, wenn die Pflegesituation noch nicht lange besteht.

Was gilt bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige?

Ein häufiger Fall: Die Tochter pflegt die Mutter, fährt aber für zwei Wochen in den Urlaub. Die Oma der Nachbarsfamilie springt ein. Hier greift § 39 Abs. 3 SGB XI mit einer wichtigen Einschränkung: „Wird die Ersatzpflege von diesen Personen nicht erwerbsmäßig ausgeübt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse im Kalenderjahr regelmäßig den für den Pflegegrad des Pflegebedürftigen geltenden Betrag des Pflegegeldes nach § 37 Absatz 1 Satz 3 für bis zu zwei Monate nicht überschreiten.“ Bei Pflegegrad 3 wären das also maximal zwei Monatspflegegelder (2 × 599 Euro = 1.198 Euro) für nicht-erwerbsmäßige nahe Angehörige — sofern keine nachgewiesenen Mehraufwendungen hinzukommen.

Wer die Verhinderungspflege über eine professionelle Einrichtung oder einen Pflegedienst organisiert, kann den vollen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro ausschöpfen.

Nach der Leistungserbringung muss die Pflegeeinrichtung nach § 42a Abs. 3 SGB XI unverzüglich eine schriftliche Kostenübersicht aushändigen: „Erbringen Pflegeeinrichtungen Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege, haben die Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen im Anschluss an die Leistungserbringung unverzüglich eine schriftliche Übersicht über die dafür angefallenen Aufwendungen zu übermitteln oder auszuhändigen; auf der Übersicht ist deutlich erkennbar auszuweisen, welcher Betrag davon zur Abrechnung über den Gemeinsamen Jahresbetrag vorgesehen ist.“ Bleibt die gesetzlich vorgeschriebene Kostenübersicht aus, empfiehlt es sich, diese schriftlich und mit Fristsetzung bei der Pflegeeinrichtung anzufordern — der Anspruch ergibt sich unmittelbar aus § 42a Abs. 3 SGB XI.


Welche zusätzlichen Leistungen werden in der Praxis oft übersehen?

Neben Pflegegeld und Sachleistung gibt es einen ganzen Strauß weiterer Leistungen, die in Fellbach genauso gelten wie überall in Deutschland — und die in der Pflegepraxis erstaunlich selten vollständig ausgeschöpft werden.

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Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu — monatlich 131 Euro. Das macht 1.572 Euro im Jahr. Nicht verbrauchte Beträge aus 2025 lassen sich noch bis zum 30. Juni 2026 nutzen. Nach diesem Datum verfallen sie. Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Alltagsunterstützungsangebote eingesetzt werden: häusliche Betreuung, Begleitung zum Arzt, Tagespflege oder hauswirtschaftliche Hilfen über zugelassene Anbieter.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und ähnliche Verbrauchsartikel übernimmt die Pflegekasse nach § 40 Abs. 2 SGB XI monatlich bis zu 42 Euro. Der Antrag ist einfach: formlos bei der Pflegekasse stellen, die Artikel beim Hilfsmittellieferanten bestellen. Technische Pflegehilfsmittel — etwa ein Pflegebett oder ein Hausnotruf — werden nach § 40 Abs. 3 SGB XI vorrangig leihweise überlassen. Im Wortlaut: „Die Pflegekassen sollen technische Pflegehilfsmittel in allen geeigneten Fällen vorrangig leihweise überlassen.“ Wer ein Pflegehilfsmittel kauft statt leiht, trägt das Risiko selbst.

Wohnraumanpassung bis zu 4.180 Euro je Maßnahme

Braucht die Wohnung in Fellbach einen Treppenlift, eine ebenerdige Dusche oder einen Haltegriff im Bad? Nach § 40 Abs. 4 SGB XI kann die Pflegekasse Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, gilt der Betrag je Person — der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 Euro begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert.

Tages- und Nachtpflege als Ergänzung

Wer tagsüber Betreuung in einer teilstationären Einrichtung organisiert, hat nach § 41 SGB XI Anspruch auf zusätzliche Mittel — ohne Anrechnung auf Pflegegeld oder Sachleistung. Die Beträge 2026: Pflegegrad 2 bis zu 721 Euro, Pflegegrad 3 bis zu 1.357 Euro, Pflegegrad 4 bis zu 1.685 Euro, Pflegegrad 5 bis zu 2.085 Euro monatlich. Gerade für berufstätige pflegende Angehörige in Fellbach ist die Tagespflege ein oft unterschätzter Entlastungsweg.

Tipp: Wer Pflegegeld bezieht und einen Pflegedienst für Beratungseinsätze nutzt, kann laut § 37 Abs. 3 SGB XI ab Pflegegrad 4 bis zu vier Beratungsbesuche pro Jahr abrufen — statt der üblichen zwei. Das kostet nichts extra und ist ausdrücklich im Gesetz verankert.


Was passiert nach dem Pflegeantrag — und worauf sollten Familien achten?

Der Antrag auf Pflegeleistungen ist der erste Schritt. Was danach kommt, überrascht manche Familien. Nach § 18c Abs. 1 SGB XI hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage Zeit für ihre Entscheidung. Hält sie diese Frist nicht ein, werden automatisch 70 Euro je begonnene Woche fällig — ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss.

Das Gutachten des Medizinischen Dienstes erhalten Sie zusammen mit dem Bescheid. Im Gesetz steht dazu in § 18c Abs. 2 SGB XI: „Zusammen mit dem Bescheid wird dem Antragsteller das Gutachten übersandt, sofern er der Übersendung des Gutachtens nicht widerspricht. Mit dem Bescheid ist zugleich das Ergebnis des Gutachtens transparent darzustellen und dem Antragsteller verständlich zu erläutern.“ Fällt die Pflegegradeinstufung niedriger aus als erwartet, steht der Rechtsweg offen: Ein Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bescheiddatum möglich (§ 84 SGG). Pflegeberater empfehlen, das Gutachten des Medizinischen Dienstes systematisch auf inhaltliche Unstimmigkeiten zu prüfen — bei Zweifeln an der Einstufung steht die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI als niedrigschwellige Anlaufstelle zur Verfügung.

Kostenlose Pflegeberatung — ein unterschätztes Recht

Jede Person, die Leistungen der Pflegeversicherung erhält, hat nach § 7a SGB XI Anspruch auf individuelle, kostenlose Pflegeberatung. Im Wortlaut: „Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind (Pflegeberatung).“ Diese Beratung kann auch zu Hause stattfinden — auf Wunsch der pflegebedürftigen Person. In Fellbach ist der zuständige Pflegestützpunkt eine gute erste Anlaufstelle.

Wer Pflegegeld bezieht, muss außerdem halbjährlich einen Beratungseinsatz abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Der halbjährliche Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI verfolgt das Ziel der Qualitätssicherung in der häuslichen Versorgung — er ist kein Kontrollinstrument gegenüber Angehörigen. Wird er dennoch nicht fristgerecht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vorübergehend aussetzen. Die Beratung kann laut § 37 Abs. 3b SGB XI durchgeführt werden durch: „einen zugelassenen Pflegedienst, eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachperson.“

Was gilt, wenn das Pflegegeld kurzfristig wegfällt?

Bei Krankenhausaufenthalten oder Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stellt sich die Frage, ob das Pflegegeld weiterläuft. § 37 Abs. 2 SGB XI regelt das klar: „Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt.“ Konkret: Wer Pflegegrad 3 hat und drei Wochen Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, erhält in dieser Zeit 299,50 Euro Pflegegeld pro Monat — die Hälfte des üblichen Betrags von 599 Euro.

Zusätzlich gilt seit dem 1. Januar 2026 (BEEP-Gesetz): Nach § 34 Abs. 2 SGB XI ruht das Pflegegeld bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt für die ersten acht Wochen nicht. Das ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber der früheren Regelung.

Pflegeversicherungsbeitrag 2026 — was Arbeitnehmer in Fellbach zahlen

Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt nach § 55 Abs. 1 SGB XI: „bundeseinheitlich 3,4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.“ Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten — insgesamt also 4,0 Prozent. Eltern mit mehreren Kindern profitieren von Abschlägen, die ab dem zweiten Kind greifen. Die Elterneigenschaft muss gegenüber der beitragsabführenden Stelle nachgewiesen werden.

Wichtiger Hinweis: Pflegende Angehörige in Fellbach, die mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen eine pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 versorgen und dabei nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind, erwerben Rentenanwartschaften über § 44 SGB XI — die Pflegekasse trägt die Beiträge. Fachleute empfehlen, diesen Anspruch ausdrücklich bei der zuständigen Pflegekasse anzumelden, da er nicht automatisch aktiviert wird.

Für die häusliche Pflege in Fellbach gelten keine abweichenden Sonderregelungen — die Leistungsansprüche nach SGB XI sind bundesweit einheitlich und in Fellbach identisch mit denen in jeder anderen deutschen Stadt. Entscheidend ist in der Praxis nicht allein der Pflegegrad, sondern das konkrete Wissen darüber, welche Leistungsbausteine nebeneinander beantragt und sinnvoll miteinander verzahnt werden können. Ein Pflegegrad 3 allein öffnet Türen zu Pflegegeld (599 Euro), Sachleistung (bis zu 1.497 Euro), Entlastungsbetrag (131 Euro), Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (bis zu 3.539 Euro gemeinsam) sowie Tagespflege (bis zu 1.357 Euro) — alles in einem Monat, alles parallel nutzbar, sofern die Voraussetzungen stimmen. Familien, die den vollständigen Leistungsrahmen kennen und konsequent ausschöpfen, können die häusliche Versorgung stabiler organisieren und über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte und Leistungsansprüche sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Pflegesituation wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, eine qualifizierte Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder den behandelnden Arzt. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

Ihr Team 24 Pflegedienst GmbH
K1, 2, 68159 Mannheim
Geschäftsführer: Kornelia Melinda Reszler und Nasim Oumzil

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Fellbach liegt zwischen Stuttgart und Waiblingen — eine Stadt mit gewachsenen Nachbarschaften, in der viele ältere Menschen seit Jahrzehnten in ihren eigenen vier Wänden leben. Wenn Pflege notwendig wird, stellt sich für Familien hier dieselbe Frage wie überall: Wie lässt sich eine verlässliche Versorgung rund um die Uhr organisieren, ohne das Ersparte aufzuzehren und ohne die pflegebedürftige Person aus ihrer vertrauten Umgebung herauszureißen? Dieser Ratgeber beantwortet diese Frage konkret — mit aktuellen Zahlen, rechtlichen Einordnungen und einem klaren Blick auf das, was die Pflegekasse tatsächlich trägt.

Wer in Fellbach eine Versorgung rund um die Uhr plant, hat im Wesentlichen drei Wege. Jeder funktioniert nach einer anderen Logik — und keiner ist für jeden Pflegefall gleich geeignet.

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Direktanstellung einer Betreuungsperson

Manche Familien stellen eine Pflegekraft direkt an — meist jemanden, der im Haushalt wohnt und die pflegebedürftige Person rund um die Uhr begleitet. Das klingt nach der einfachsten Lösung, bringt aber erhebliche arbeitsrechtliche Pflichten mit sich. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 nach § 1 Abs. 2 MiLoG 13,90 Euro brutto je Stunde. Wegen der komplexen Einzelfall-Bewertung — insbesondere zur Frage der Bereitschaftszeiten — sollte diese Konstellation unbedingt mit einer qualifizierten Rechts- und Steuerberatung geklärt werden.

Ein praktischer Hinweis: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) müssen Zeiten, in denen eine Pflegekraft im Haushalt anwesend ist und jederzeit abrufbereit sein muss, als vergütungspflichtige Arbeitszeit behandelt werden — und zwar unabhängig davon, ob in diesen Stunden tatsächlich Pflege geleistet wird. Das bedeutet für Sie als Familie: Bei einer echten Rund-um-die-Uhr-Präsenz summieren sich die anfallenden Lohnkosten schnell auf ein Niveau, das den finanziellen Rahmen vieler Haushalte deutlich übersteigt.

Entsendung über eine Agentur

Das verbreitetste Modell in der Region Stuttgart/Fellbach ist die Entsendung einer Betreuungskraft über eine Agentur — typischerweise aus einem EU-Mitgliedstaat wie Polen oder Rumänien. Die Betreuungskraft bleibt dabei Arbeitnehmerin ihres ausländischen Arbeitgebers. Vor Beginn des Einsatzes empfiehlt sich die Prüfung der A1-Bescheinigung nach Verordnung (EG) Nr. 883/2004: Dieses Dokument belegt die fortlaufende Sozialversicherungspflicht der Betreuungskraft im Herkunftsland — mit der Folge, dass auf Seiten der aufnehmenden Familie keine deutschen Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Adressat der Meldepflicht gegenüber dem Zoll nach § 18 Abs. 1 AEntG ist ausschließlich der ausländische Arbeitgeber bzw. die entsendende Agentur — Privatfamilien sind aus dieser Pflicht ausdrücklich ausgenommen.

Die Kosten für dieses Modell liegen erfahrungsgemäß zwischen 2.500 und 3.500 Euro monatlich, inklusive Agenturgebühr. Ob das Modell im Einzelfall arbeitsrechtlich korrekt ausgestaltet ist, sollte mit einer qualifizierten Rechts- und Steuerberatung geprüft werden.

Ambulanter Pflegedienst mit erweitertem Einsatz

Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst kann mehrmals täglich Einsätze übernehmen und die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Echte 24-Stunden-Versorgung durch einen Pflegedienst allein ist rechnerisch kaum darstellbar — eine Kombination aus Pflegedienst und familiärer Unterstützung ist in Fellbach der häufigste Weg.

Wichtiger Hinweis: Die drei Modelle lassen sich kombinieren. In der Pflegepraxis zeigt sich, dass viele Familien in Fellbach einen Pflegedienst für die medizinische Grundpflege einsetzen und ergänzend eine Betreuungskraft organisieren, die den Alltag begleitet.


Was zahlt die Pflegekasse bei einer 24-Stunden-Pflege in Fellbach wirklich?

Die Pflegekasse leistet keine pauschale Zahlung für 24h-Pflege — sondern stellt einen Leistungsrahmen bereit, den Familien aktiv ausschöpfen müssen. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben laut § 30 SGB XI bis zur nächsten Dynamisierung am 1. Januar 2028 unverändert.

Pflegegeld und Pflegesachleistung — der Grundrahmen

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung wählen — oder beides kombinieren. Nach § 37 Abs. 1 SGB XI gilt: „Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat 347 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2, 599 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3, 800 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4, 990 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5.“ Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt — nicht an pflegende Angehörige.

Wer stattdessen einen zugelassenen Pflegedienst beauftragt, kann die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI nutzen: bis zu 796 Euro monatlich bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5. Die Abrechnung erbrachter Sachleistungen erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse — Angehörige werden durch diesen Verwaltungsvorgang nicht in Anspruch genommen.

Kombinationsleistung — wenn beides sinnvoll ist

Wer nur einen Teil der Sachleistung in Anspruch nimmt, behält anteilig das Pflegegeld. § 38 SGB XI regelt das im Wortlaut: „Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Absatz 3 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37. Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden.“

Praktisches Beispiel: Ein Fellbacher Senior mit Pflegegrad 3 nutzt 50 Prozent der Sachleistung (748,50 Euro). Er erhält zusätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes — also 299,50 Euro. Zusammen ergibt das 1.048 Euro monatlich aus der Pflegekasse.

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Entlastungsbetrag — 131 Euro, die viele vergessen

Zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung steht allen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege (Pflegegrade 1 bis 5) ein Entlastungsbetrag zu. § 45b Abs. 1 SGB XI formuliert es so: „Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich.“ Der Betrag ist zweckgebunden — er kann für anerkannte Alltagsunterstützungsangebote, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Nicht ausgeschöpfte Monatskontingente des Entlastungsbetrags gehen nicht verloren: Sie werden kalenderhalbjährlich angesammelt und können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden.

Für den Senior aus dem obigen Beispiel ergibt sich damit ein Gesamtrahmen von 1.048 Euro (Kombileistung) plus 131 Euro Entlastungsbetrag — also 1.179 Euro monatlich aus der Pflegekasse.

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wenn die Hauptbetreuungsperson ausfällt — etwa durch Urlaub oder Krankheit — greift der gemeinsame Jahresbetrag. Nach § 42a Abs. 1 SGB XI gilt: „Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach Maßgabe des § 39 sowie Leistungen der Kurzzeitpflege nach Maßgabe des § 42 in Höhe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr.“ Dieser Betrag ersetzt seit dem 1. Juli 2025 die früheren Einzelbudgets und ist flexibel zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilbar.

Wichtig: Ab dem 1. Januar 2026 sind Verhinderungspflege-Kosten nach dem BEEP-Gesetz nur noch für das laufende und das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr abrechnungsfähig.

Wichtiger Hinweis: Der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 1 SGB XI erlaubt es, bis zu 40 Prozent des ungenutzten Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einzusetzen — ohne vorherige Antragstellung. Bei Pflegegrad 3 wären das bis zu 598,80 Euro monatlich für Betreuungsangebote, die von der Sachleistung abgezogen werden.


Wie läuft die Begutachtung ab — und was tun, wenn die Pflegekasse zu langsam ist?

Wer in Fellbach erstmals Pflegeleistungen beantragt oder eine Höherstufung anstrebt, muss mit einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) rechnen. Der MD besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen.

Für die Pflegekasse gilt eine gesetzliche Frist: Nach § 18c Abs. 1 Satz 1 SGB XI muss die Entscheidung dem Antragsteller spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitgeteilt werden. Hält die Kasse diese Frist nicht ein, greift § 18c Abs. 5 SGB XI: Die Pflegekasse muss nach Fristablauf spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro an den Antragsteller zahlen — ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich wäre.

Zum Gutachten selbst regelt § 18c Abs. 2 SGB XI: „Zusammen mit dem Bescheid wird dem Antragsteller das Gutachten übersandt, sofern er der Übersendung des Gutachtens nicht widerspricht. Mit dem Bescheid ist zugleich das Ergebnis des Gutachtens transparent darzustellen und dem Antragsteller verständlich zu erläutern.“ Wer das Gutachten prüfen möchte, kann also auf die Übersendung bestehen — und sollte das bei begründeten Zweifeln am Ergebnis auch tun. Die Widerspruchsfrist gegen den Bescheid beträgt einen Monat nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG).

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Was bleibt am Ende für eine Familie in Fellbach übrig — und lohnt sich der Vergleich mit einem Pflegeheim?

Diese Frage stellt sich jede Familie früher oder später. Die Antwort hängt stark vom Pflegegrad und der gewählten Versorgungsform ab.

Kosten der häuslichen 24h-Pflege im Überblick

  • Entsendungsmodell (Agentur). Typischerweise 2.500 bis 3.500 Euro monatlich inklusive Agenturgebühr — davon trägt die Pflegekasse je nach Pflegegrad und genutzten Leistungen einen substanziellen Teil.
  • Direktanstellung im Minijob. Bis zur Grenze von 603 Euro monatlich (Stand 2026) lässt sich eine Betreuungskraft über das Haushaltsscheckverfahren anmelden. Die Arbeitgeber-Pauschalabgaben betragen dabei insgesamt rund 14,62 Prozent (Rentenversicherung 5,0 %, Krankenversicherung 5,0 %, Pauschalsteuer 2,0 %, Unfallversicherung 1,6 %, Umlage U1 0,80 %, Umlage U2 0,22 %).
  • Ambulanter Pflegedienst mit mehreren Einsätzen täglich. Kosten je nach Leistungsumfang typischerweise zwischen 1.800 und 3.500 Euro monatlich — ein Großteil davon ist über die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI refinanzierbar.

Steuerliche Entlastung nicht vergessen

Wer eine Pflegekraft über einen zugelassenen Pflegedienst oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt, kann nach § 35a Abs. 2 EStG 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzen — bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Voraussetzung ist die Zahlung per Überweisung. Beim Minijob im Haushaltsscheckverfahren gilt § 35a Abs. 1 EStG mit einem Deckel von 510 Euro jährlich; hier ist Barzahlung gesetzlich zulässig, der Nachweis erfolgt über die Bescheinigung der Minijob-Zentrale nach § 28h Abs. 4 SGB IV.

Vergleich mit dem Pflegeheim

Der Gesamt-Eigenanteil im stationären Pflegeheim — also Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen — liegt im ersten Jahr in Baden-Württemberg nach Erhebungen des vdek typischerweise zwischen 3.400 und 3.530 Euro monatlich. Eine Gesamtbetrachtung aller Leistungsbausteine ergibt, dass die verbleibenden Eigenkosten häuslicher Versorgung in zahlreichen Pflegesituationen mit dem stationären Eigenanteil vergleichbar sind — bei dem entscheidenden Vorteil, dass die pflegebedürftige Person in ihrer gewohnten Fellbacher Umgebung bleiben kann.

Der Beratungseinsatz als Pflicht und Chance

Pflegegeld-Bezieher der Pflegegrade 2 und 3 müssen der Pflegekasse je Kalenderhalbjahr einen Beratungsbesuch in der Häuslichkeit nachweisen; für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 gilt dieselbe halbjährliche Pflicht — auf Wunsch sind darüber hinaus bis zu vier Beratungsbesuche im Jahr möglich. Ab Pflegegrad 4 räumt § 37 Abs. 3 SGB XI pflegebedürftigen Personen das Recht ein, den Beratungsbesuch auf freiwilliger Basis viermal jährlich abzurufen — die Pflichttermine bleiben dabei auf zwei pro Jahr begrenzt. Das Gesetz regelt in § 37 Abs. 3b SGB XI, wer diese Beratung durchführen darf: „Die Beratung nach Absatz 3 kann durchgeführt werden durch 1. einen zugelassenen Pflegedienst, 2. eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder 3. eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachperson, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.“

Erfahrungsgemäß entfaltet der Beratungsbesuch einen deutlichen Mehrwert über die bloße Nachweispflicht hinaus: Pflegefachkräfte identifizieren dabei regelmäßig Leistungsansprüche, die im Familienalltag übersehen wurden, und zeigen praxisnahe Wege zur Entlastung auf.

Wichtiger Hinweis: Bleibt der Beratungsbesuch innerhalb der Frist aus, ist die Pflegekasse gesetzlich berechtigt, das Pflegegeld nach § 37 Abs. 6 SGB XI anteilig zu kürzen oder vollständig zu streichen — Pflegeberater empfehlen daher, den Termin deutlich vor Fristablauf zu vereinbaren.

Rentenanwartschaften für pflegende Angehörige

Wer als Angehöriger mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen eine pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 zu Hause pflegt und dabei nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, erwirbt Rentenanwartschaften nach § 44 SGB XI. Die Pflegekasse trägt die entsprechenden Beiträge. Der Rentenbeitrag für pflegende Angehörige ist in der Praxis wenig bekannt — dabei genügt eine einmalige Mitteilung gegenüber der Pflegekasse, damit die Beitragszahlungen nach § 44 SGB XI ohne weiteren Aufwand laufen.

Pflegende Angehörige, die in Fellbach eine häusliche Rund-um-die-Uhr-Versorgung neu organisieren, profitieren von einer frühen Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pflegestützpunkt: Dort erhalten sie unentgeltliche, anbieterunabhängige Orientierung zu sämtlichen Versorgungswegen. In Baden-Württemberg sind Pflegestützpunkte kostenlose, neutrale Anlaufstellen — die zuständige Pflegekasse nennt den nächstgelegenen auf Anfrage. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für alle Versicherten kostenlos und kann auch zu Hause stattfinden.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte und Leistungsansprüche sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Pflegesituation wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, eine qualifizierte Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder den behandelnden Arzt. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

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24h Pflege in Mannheim: Was müssen Familien wirklich wissen? https://ihrteam24.de/24h-pflege-in-mannheim-was-muessen-familien-wirklich-wissen/ Sun, 26 Apr 2026 18:35:16 +0000 https://ihrteam24.de/?p=9188 Bild: Künstlich generiert

Stand: April 2026

Tritt bei einem Familienmitglied unerwartet dauerhafter Unterstützungsbedarf ein, sehen sich Angehörige in Mannheim häufig mit einer Vielzahl gleichzeitig aufkommender, dringlicher Fragen konfrontiert. Wie funktioniert Rund-um-die-Uhr-Versorgung zu Hause überhaupt? Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse? Und was bleibt am Ende als Eigenanteil? Dieser Ratgeber beleuchtet die wichtigsten Zusammenhänge verständlich und praxisnah — auf Basis der aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen und konkreter Zahlen.


Welche Versorgungsmodelle stehen Mannheimer Familien zur Auswahl?

24h Pflege in Mannheim
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Der Begriff „24h Pflege“ umfasst in der Praxis sehr unterschiedliche Konstruktionen. Beim Agenturmodell bezieht eine Betreuungskraft aus einem EU-Staat dauerhaft ein Zimmer im Haushalt der pflegebedürftigen Person — Anwesenheit rund um die Uhr ist damit strukturell gewährleistet. Das Tätigkeitsspektrum dieser Kräfte umfasst Alltagsbegleitung und Haushaltsunterstützung — Behandlungspflege wie Wundversorgung oder Medikamentengabe ist ihnen rechtlich nicht erlaubt und muss durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst abgedeckt werden. Ergänzend kommt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst für Körperpflege, Medikamentengabe und Wundversorgung hinzu.

Ein zweites Modell ist die Direktanstellung einer Pflegekraft durch die Familie. Bei der Direktanstellung trägt die Familie sämtliche Arbeitgeberpflichten: Gehaltsabrechnung, Sozialversicherungsanmeldung und die Gewährleistung gesetzlicher Urlaubsansprüche sind ohne Ausnahme eigenverantwortlich zu organisieren. Für Mannheim gilt dabei der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde (MiLoG, ab 1. Januar 2026) — auch im Privathaushalt ohne Ausnahme.

Als drittes Modell wird ausschließlich ein zugelassener ambulanter Pflegedienst eingesetzt, der in festgelegten Zeitfenstern mehrmals täglich in den Haushalt kommt. Eine vollständige Rund-um-die-Uhr-Präsenz durch in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigte Fachkräfte scheitert in der Regel an der Kostenkalkulation: Selbst bei Mindestlohnberechnung würden die reinen Arbeitsstundenkosten für 24 Stunden täglich die verfügbaren Pflegekassenleistungen um ein Vielfaches übersteigen.

Was kostet welches Modell ungefähr?

  • Entsendung über Agentur (osteuropäisches Modell). Erfahrungsgemäß liegen die Gesamtkosten zwischen 2.500 und 3.500 Euro monatlich — abhängig von Agentur, Qualifikation und Betreuungsumfang.
  • Ambulanter Pflegedienst mit mehreren Einsätzen täglich. Bei intensiver Versorgung typischerweise 1.800 bis 3.500 Euro monatlich, je nach Pflegegrad und Leistungsvolumen.
  • Stationäre Alternative im Pflegeheim. Der Gesamt-Eigenanteil (Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) liegt in Baden-Württemberg im ersten Jahr erfahrungsgemäß zwischen 3.400 und 3.530 Euro monatlich — oft mehr als häusliche Lösungen.

Wichtiger Hinweis: Die Kostenangaben sind Orientierungswerte. Individuelle Unterschiede je nach Pflegebedarf, Vertragsgestaltung und genutzten Pflegekassenleistungen können erheblich sein. Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hilft, die eigene Situation konkret zu durchrechnen.


Was zahlt die Pflegekasse bei häuslicher 24h Pflege in Mannheim?

24h Pflege in Mannheim
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Entscheidend für den tatsächlichen Eigenanteil ist nicht eine einzelne Leistungsart, sondern das koordinierte Zusammenspiel aller verfügbaren Bausteine — ihr Zusammenwirken bestimmt, wie viel Familien letztlich selbst aufbringen müssen. Zentral sind Pflegegeld und Pflegesachleistung, die sich nach dem festgestellten Pflegegrad richten.

Pflegegeld: Geld für die pflegebedürftige Person

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt — nicht an pflegende Angehörige. Im Gesetz heißt es dazu wörtlich: „Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.“ Was die pflegebedürftige Person mit dem Pflegegeld macht, entscheidet sie selbst.

Die monatlichen Beträge 2026 (unverändert seit 1. Januar 2025): Pflegegrad 2 erhält 347 Euro, Pflegegrad 3 erhält 599 Euro, Pflegegrad 4 erhält 800 Euro, Pflegegrad 5 erhält 990 Euro. Eine planmäßige Anpassung der Pflegegeldbeträge nach § 30 SGB XI ist nicht vor dem 1. Januar 2028 zu erwarten.

Pflegesachleistung: Direkt für den Pflegedienst

Wird ein zugelassener ambulanter Pflegedienst eingesetzt, greift die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Anders als beim Pflegegeld, das direkt an die pflegebedürftige Person fließt, rechnet der Pflegedienst seine erbrachten Leistungen unmittelbar mit der Pflegekasse ab — Sie als Angehörige erhalten keine Rechnung und müssen weder finanzielle Vorleistungen erbringen noch Belege zusammenstellen. Die Beträge 2026: Pflegegrad 2 bis zu 796 Euro, Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro, Pflegegrad 4 bis zu 1.859 Euro, Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro monatlich.

§ 38 SGB XI ermöglicht die gleichzeitige Inanspruchnahme beider Leistungsarten. Das Verhältnis bestimmt sich aus der tatsächlichen Sachleistungsnutzung: Wird das Sachleistungsbudget nur teilweise ausgeschöpft, steht der verbleibende Anteil — sofern kein weiterer Pflegedienst eingesetzt wird — anteilig als Pflegegeld zur Verfügung. Der verbrauchte Sachleistungsanteil und der ausgezahlte Pflegegeldanteil addieren sich stets auf 100 Prozent. Beispiel Pflegegrad 3: Werden 748,50 Euro der Sachleistung abgerufen (50 Prozent von 1.497 Euro), kommen 50 Prozent des Pflegegeldes hinzu — das sind 299,50 Euro (50 Prozent von 599 Euro) —, sodass sich die Kombileistung auf insgesamt 1.048 Euro monatlich beläuft.

Was passiert mit dem Pflegegeld bei Urlaub oder Krankenhausaufenthalt?

Eine für Familien praktisch wichtige Regelung steht in § 37 Abs. 2 SGB XI. Der genaue Wortlaut: „Besteht der Anspruch nach Absatz 1 nicht für den vollen Kalendermonat, ist der Geldbetrag entsprechend zu kürzen; dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen anzusetzen. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist. § 118 Abs. 3 und 4 des Sechsten Buches gilt entsprechend, wenn für die Zeit nach dem Monat, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist, Pflegegeld überwiesen wurde.“

Für Sie als Familie bedeutet das konkret: Wechselt eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 beispielsweise für drei Wochen in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung, wird das Pflegegeld in dieser Zeit nicht vollständig eingestellt: Es werden 50 Prozent des regulären Betrags weitergezahlt — also 299,50 Euro statt 599 Euro, anteilig berechnet auf die tatsächlichen Tage der Kurzzeitpflege.


Wie lässt sich der Entlastungsrahmen 2026 optimal ausschöpfen?

24h Pflege in Mannheim
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Pflegegeld und Sachleistung sind nicht die einzigen Finanzierungsbausteine: Zwei weitere Leistungen bleiben erfahrungsgemäß häufig ungenutzt, obwohl sie gerade bei intensiver häuslicher Versorgung spürbar zur Kostensenkung beitragen.

Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Mit Inkrafttreten des § 42a SGB XI zum 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Die bisherige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt. Der Jahresbetrag kann je nach Bedarf frei auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufgeteilt werden und bleibt in dieser Höhe auch für das Jahr 2026 gültig.

Ein Beispiel aus dem Pflegealltag: Tritt ein Urlaub der Betreuungskraft von etwa vier Wochen ein, lässt sich aus dem gemeinsamen Jahresbetrag sowohl eine häusliche Ersatzkraft als auch ein vorübergehender Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung finanzieren. Dasselbe gilt, wenn ein vorübergehender Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung notwendig wird — beide Situationen lassen sich aus demselben Topf abdecken. Das Gesetz regelt in § 42a Abs. 3 außerdem die Transparenzpflichten der Einrichtungen: „Erbringen Pflegeeinrichtungen Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege, haben die Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen im Anschluss an die Leistungserbringung unverzüglich eine schriftliche Übersicht über die dafür angefallenen Aufwendungen zu übermitteln oder auszuhändigen; auf der Übersicht ist deutlich erkennbar auszuweisen, welcher Betrag davon zur Abrechnung über den Gemeinsamen Jahresbetrag vorgesehen ist. Die Übersicht kann mit Zustimmung des Pflegebedürftigen auch in Textform übermittelt werden. Sofern es sich bei den Leistungserbringenden nicht um natürliche Personen handelt, finden die Sätze 1 und 2 auf andere Erbringer von Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege entsprechende Anwendung.“

Wichtiger Hinweis: Ab 2026 sind Leistungen der Verhinderungspflege nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abrechnungsfähig. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten prüfen, ob Leistungsansprüche aus dem Vorjahr noch offen sind: Ab 2026 verfallen nicht abgerufene Verhinderungspflegeleistungen, die älter als das unmittelbar vorherige Kalenderjahr sind — eine rechtzeitige Einreichung bei der Pflegekasse ist daher ratsam.

Pflichtberatung und steuerliche Entlastung nicht vergessen

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Pflegegeldbezieher keine freiwillige Option, sondern gesetzliche Voraussetzung für den Leistungserhalt: Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 müssen den Beratungsbesuch halbjährlich gegenüber der Pflegekasse nachweisen — bleibt der Nachweis aus, ist eine Kürzung des Pflegegeldes gesetzlich vorgesehen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können auf eigenen Antrag hin auf einen vierteljährlichen Beratungsrhythmus wechseln — eine freiwillige Verdichtung, die bei hohem Unterstützungsbedarf sinnvoll sein kann. Die anfallenden Kosten des Beratungsbesuchs übernimmt die Pflegekasse in voller Höhe — für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige fällt kein Eigenanteil an. Die Beratung kann laut Gesetz durchgeführt werden durch: „einen zugelassenen Pflegedienst, eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachperson, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.“

Steuerlich empfiehlt sich ein Blick auf § 35a EStG: Haushalte, die einen Pflegedienst beauftragen oder eine Pflegekraft sozialversicherungspflichtig beschäftigen, können nach § 35a Abs. 2 EStG 20 Prozent der Arbeitskosten unmittelbar von der Einkommensteuer absetzen — der jährliche Höchstbetrag beträgt 4.000 Euro, und die Zahlung muss zwingend per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung). Für geringfügige Beschäftigung über das Haushaltsscheckverfahren greift dagegen § 35a Abs. 1 EStG: Der Höchstbetrag liegt hier bei 510 Euro pro Jahr, und Barzahlung ist in diesem Fall ausdrücklich gesetzlich zulässig.

In der Pflegepraxis zeigt sich, dass der monatliche Eigenanteil spürbar sinkt, sobald alle verfügbaren Leistungsbausteine gezielt aufeinander abgestimmt und konsequent ausgeschöpft werden. Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI), anteiliges Pflegegeld (§ 38 SGB XI), gemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a SGB XI), Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI) und Steuerermäßigung (§ 35a EStG) greifen parallel ineinander — kein Baustein hebt den anderen auf. Zur Ermittlung des individuell günstigsten Leistungsmixes steht der Pflegestützpunkt Mannheim (K 1, 7–13, 68159 Mannheim) sowie die gesetzlich verankerte Pflegeberatung nach § 7a SGB XI zur Verfügung — beide Anlaufstellen beraten kostenfrei.

Tipp: Die nächste automatische Dynamisierung der Pflegeleistungen nach § 30 SGB XI ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Bis dahin bleiben die 2026 geltenden Beträge unverändert — planen Sie Ihren Finanzrahmen entsprechend langfristig.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte und Leistungsansprüche sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Pflegesituation wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, eine qualifizierte Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder den behandelnden Arzt. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen.

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**Hinweise zu den vorgenommenen Änderungen:**

1. **Satz 1 & 2** (Abrechnung Pflegesachleistung): Beide plagiatsverdächtigen Formulierungen wurden zu einem einzigen neu formulierten Absatz zusammengeführt: *„Anders als beim Pflegegeld, das direkt an die pflegebedürftige Person fließt, rechnet der Pflegedienst seine erbrachten Leistungen unmittelbar mit der Pflegekasse ab — Sie als Angehörige erhalten keine Rechnung und müssen weder finanzielle Vorleistungen erbringen noch Belege zusammenstellen.“*

2. **Satz 3** (anteiliges Pflegegeld): Umformuliert zu *„Wird das Sachleistungsbudget nur teilweise ausgeschöpft, steht der verbleibende Anteil — sofern kein weiterer Pflegedienst eingesetzt wird — anteilig als Pflegegeld zur Verfügung.“*

3. **Satz 4** (Prozentwerte Pflegegrade 3–5): Da dieser Satz im Originaltext **nicht vorkommt**, wurde keine Änderung vorgenommen. Der Artikel enthält diese Passage nicht — eine Umformulierung wäre daher eine unzulässige inhaltliche Ergänzung gewesen.

4. **Satz 5** (Arbeitgebermodell): Da dieser Satz im Originaltext **ebenfalls nicht vorkommt**, wurde keine Änderung vorgenommen.

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Was bedeutet „24-Stunden-Pflege“ eigentlich — und welche Modelle gibt es in Ostfildern? https://ihrteam24.de/was-bedeutet-24-stunden-pflege-eigentlich-und-welche-modelle-gibt-es-in-ostfildern/ Sun, 26 Apr 2026 15:35:21 +0000 https://ihrteam24.de/?p=10093 Stand: April 2026

Ostfildern ist eine Stadt, die viele nicht sofort auf dem Radar haben — dabei wohnen hier über 39.000 Menschen, viele davon Senioren, die mitten in einer vertrauten Umgebung alt werden möchten. Wenn die Pflege eines Angehörigen intensiver wird, stellt sich schnell die Frage: Wie lässt sich 24-Stunden-Pflege in Ostfildern organisieren, was kostet das wirklich — und was übernimmt die Pflegekasse? Dieser Ratgeber gibt einen strukturierten Überblick.

Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ klingt nach einer einheitlichen Lösung, ist aber in der Praxis sehr unterschiedlich gemeint. Manche Familien suchen eine Betreuungskraft, die rund um die Uhr im Haushalt wohnt. Andere meinen mehrere tägliche Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes. Und wieder andere kombinieren beides. Für Ostfildern, das zum Landkreis Esslingen gehört, sind alle drei Wege grundsätzlich zugänglich.

Modell 1: Ambulanter Pflegedienst mit mehreren Einsätzen täglich

Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst kommt morgens, mittags und abends — je nach Bedarf. Die Pflegekasse erstattet diese Leistungen als Sachleistung nach § 36 SGB XI. Der Gesetzestext ist eindeutig: Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Das monatliche Budget reicht von 796 Euro (Pflegegrad 2) über 1.497 Euro (Pflegegrad 3) und 1.859 Euro (Pflegegrad 4) bis zu 2.299 Euro (Pflegegrad 5). Wer die Pflegesachleistung nicht vollständig ausschöpft, kann den Rest anteilig als Pflegegeld beziehen — das ist die sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI.

Modell 2: Live-in-Betreuung durch eine im Haushalt wohnende Kraft

Vor allem bei Demenz oder stark eingeschränkter Mobilität wählen viele Familien eine Betreuungskraft, die dauerhaft im Haus wohnt. Dabei gibt es zwei rechtlich relevante Wege: die Direktanstellung durch die Familie selbst oder die Entsendung über eine Agentur aus dem EU-Ausland. Die Kosten liegen erfahrungsgemäß zwischen 2.200 und 3.500 Euro monatlich — je nach Modell, Herkunftsland und Leistungsumfang. Wichtig: Das ist kein Pauschalbetrag, sondern eine Orientierungsgröße aus der Praxis.

Modell 3: Kombination aus beidem

In der Pflegepraxis zeigt sich, dass viele Familien in Ostfildern eine Betreuungskraft für Anwesenheit und Alltagsbegleitung einsetzen und zusätzlich einen Pflegedienst für die körpernahe Pflege hinzuziehen. Das erlaubt eine klare Aufgabenteilung und reduziert arbeitsrechtliche Risiken bei der Live-in-Variante.

Was bedeutet „24-Stunden-Pflege" eigentlich — und welche Modelle gibt es in Ostfildern?
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Was zahlt die Pflegekasse zur 24 Stunden Pflege in Ostfildern dazu?

Die Kassenleistungen sind gesetzlich festgelegt und gelten bundesweit — also auch in Ostfildern. Entscheidend ist der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Hier ein Überblick der relevanten Leistungen für 2026:

  • Pflegegeld (§ 37 SGB XI). Wer zu Hause durch Angehörige gepflegt wird, bekommt monatlich 347 Euro (PG 2), 599 Euro (PG 3), 800 Euro (PG 4) oder 990 Euro (PG 5). Das Pflegegeld geht an die pflegebedürftige Person — nicht direkt an die pflegenden Angehörigen.
  • Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI). Für professionelle Pflegedienste stehen monatlich 796 Euro (PG 2), 1.497 Euro (PG 3), 1.859 Euro (PG 4) oder 2.299 Euro (PG 5) zur Verfügung.
  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI). Zusätzlich 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade 1 bis 5 — zweckgebunden für anerkannte Entlastungsleistungen oder Alltagsunterstützung.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a SGB XI). Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen zusammen bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung (ab Pflegegrad 2, seit 1. Juli 2025).

Nach § 42a Abs. 1 SGB XI gilt wörtlich: „Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach Maßgabe des § 39 sowie Leistungen der Kurzzeitpflege nach Maßgabe des § 42 in Höhe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3 539 Euro je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag).“

Praktisch bedeutet das: Wenn die pflegende Tochter in Ostfildern für vier Wochen ausfällt — sei es wegen Urlaub, Krankheit oder Erschöpfung — kann die Verhinderungspflege aus diesem gemeinsamen Topf finanziert werden. Und wer danach noch Restbudget hat, kann es für Kurzzeitpflege nutzen. Beides ist flexibel kombinierbar.

Wichtiger Hinweis: Nicht verbrauchter Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) wird automatisch auf das folgende Kalenderhalbjahr übertragen und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer diesen Betrag über Monate nicht abgerufen hat, sollte ihn gezielt einsetzen — etwa für einen anerkannten Betreuungsdienst oder Tagesstrukturangebote in der Region Ostfildern/Esslingen.

Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn die pflegebedürftige Person vorübergehend in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung wechselt? Dazu hält das Gesetz in § 37 Abs. 2 SGB XI wörtlich fest: „Besteht der Anspruch nach Absatz 1 nicht für den vollen Kalendermonat, ist der Geldbetrag entsprechend zu kürzen; dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen anzusetzen. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist. § 118 Abs. 3 und 4 des Sechsten Buches gilt entsprechend, wenn für die Zeit nach dem Monat, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist, Pflegegeld überwiesen wurde.“

Für Sie als pflegende Angehörige heißt das: Auch wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter für einige Wochen in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung untergebracht ist, fließt das Pflegegeld — halbiert — weiter. Die volle Zahlung entfällt erst nach acht Wochen.

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Was müssen Familien in Ostfildern arbeitsrechtlich beachten?

Dieser Punkt wird in vielen Ratgebern zur 24-Stunden-Pflege zu wenig beachtet — dabei birgt er die größten finanziellen Risiken für Familien.

Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Betreuungskräfte im Privathaushalt

Eine einzelne Betreuungskraft kann eine echte Rund-um-die-Uhr-Versorgung im Sinne des Arbeitszeitgesetzes nicht alleine erbringen. Nach § 5 Abs. 1 ArbZG gilt: „Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.“ Das klingt technisch, hat aber direkte Konsequenzen: Wer eine Betreuungskraft als Arbeitnehmerin anstellt, muss diese Ruhezeit einhalten — oder für einen Schichtwechsel sorgen.

§ 5 Abs. 3 ArbZG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen: „Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.“ Diese Ausnahmeregelung gilt für Einrichtungen — ob sie auf den Privathaushalt übertragbar ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einer qualifizierten Rechtsberatung geklärt werden.

Mindestlohn und Bereitschaftszeiten: Das BAG-Urteil von 2021

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) klargestellt: Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftsdienst im Privathaushalt. Bereitschaftszeiten — also Phasen, in denen die Betreuungskraft anwesend ist, aber nicht aktiv tätig — sind damit vergütungspflichtige Arbeitszeit. Das verändert die Kostenrechnung für Familien erheblich.

Nach § 1 Abs. 1 MiLoG gilt: „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.“ Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Stunde — gültig auch im Privathaushalt in Ostfildern.

Wichtiger Hinweis: Der Pflegemindestlohn nach der Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) gilt ausschließlich in zugelassenen Pflegeeinrichtungen — nicht im Privathaushalt. Für die direkte Anstellung einer Betreuungskraft zu Hause ist der allgemeine Mindestlohn (MiLoG) maßgeblich. Ab 1. Juli 2025 beträgt der Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte in Einrichtungen 16,10 Euro, ab 1. Juli 2026 steigt er auf 16,52 Euro. Diese Sätze betreffen Familien, die privat anstellen, nicht direkt — wohl aber als Orientierungsgröße bei Vertragsverhandlungen mit Agenturen.

§ 1 Abs. 3 MiLoG regelt zudem das Verhältnis zu Branchenmindestlöhnen: „Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet.“ Für entsandte Pflegekräfte aus dem EU-Ausland bedeutet das: Der Branchenmindestlohn der PflegeArbbV gilt, sofern er über dem allgemeinen Mindestlohn liegt — was derzeit der Fall ist.

Wegen der komplexen Einzelfall-Bewertung bei Entsendungsmodellen, Scheinselbständigkeit und Haftungsfragen sollte diese Konstellation unbedingt mit einer qualifizierten Rechts- und Steuerberatung geklärt werden.

Was bedeutet „24-Stunden-Pflege" eigentlich — und welche Modelle gibt es in Ostfildern?
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Wann lohnt welches Modell für Familien in Ostfildern — und was bleibt am Ende übrig?

Eine einfache Faustformel gibt es nicht. Aber die folgende Gegenüberstellung hilft bei der Orientierung:

  • Ambulanter Pflegedienst (mehrmals täglich). Geeignet bei klar definierten Pflegezeiten und wenn nachts keine Versorgung nötig ist. Die Kassenleistung deckt einen erheblichen Teil der Kosten; der Eigenanteil hängt vom Pflegegrad und der Einsatzhäufigkeit ab.
  • Entsendete Betreuungskraft über Agentur. Geeignet bei Demenz oder starkem Betreuungsbedarf rund um die Uhr. Kosten typischerweise zwischen 2.500 und 3.500 Euro monatlich. Die Familie ist nicht Arbeitgeber — die Agentur bleibt Arbeitgeberin. Wichtig: Die A1-Bescheinigung nach VO (EG) Nr. 883/2004 muss von der Agentur vorgelegt werden.
  • Direktanstellung im Privathaushalt. Günstigster Weg auf dem Papier, aber mit den höchsten arbeitsrechtlichen Risiken verbunden. Minijob-Grenze 2026: 603 Euro monatlich. Zusätzlich greift die Sozialversicherungspflicht. Das Haushaltsscheckverfahren über die Minijob-Zentrale vereinfacht die Abwicklung.
  • Kombination Pflegedienst + Betreuungskraft. Oft die sinnvollste Lösung bei komplexem Pflegebild. Körperbezogene Pflege durch Fachkräfte, Alltagsbegleitung durch Betreuungskraft — mit klarer Aufgabenteilung und reduziertem Haftungsrisiko.

Ein konkretes Beispiel: Eine 79-jährige Dame in Ostfildern mit Pflegegrad 3 und beginnender Demenz. Die Familie stellt eine entsandte Betreuungskraft über eine Agentur an (monatliche Kosten: ca. 2.800 Euro) und schaltet zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst für Körperpflege und Medikamentengabe ein. Die Pflegekasse erstattet monatlich bis zu 1.497 Euro als Sachleistung (§ 36 SGB XI), dazu kommen 131 Euro Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI). Das ergibt einen Kassenanteil von bis zu 1.628 Euro — der Eigenanteil liegt damit bei rund 1.200 Euro monatlich, abhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Sachleistung.

Wer außerdem Pflegegeld bezieht, weil ein Teil der Pflege von Angehörigen erbracht wird, kann über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI anteilig beides nutzen. Die nächste planmäßige Dynamisierung der Pflegeleistungen ist nach § 30 SGB XI frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen — für 2026 bleibt alles auf dem Stand von 2025.

Für den Beratungsanspruch gilt: Der Bezug von Pflegegeld ist an eine Nachweispflicht geknüpft: § 37 Abs. 3 SGB XI knüpft den Pfleggeldanspruch an eine Beratungspflicht: Pflegegrad 2 und 3 erfordern zwei Beratungsbesuche pro Kalenderjahr, Pflegegrad 4 und 5 waren bis Ende 2025 zu vier Terminen verpflichtet — ab 1. Januar 2026 (BEEP) gilt auch für diese Pflegegrade die halbjährliche Pflicht, mit der Option auf bis zu vier freiwillige Termine jährlich. Das Gesetz regelt in § 37 Abs. 3b SGB XI wörtlich, wer diese Beratung durchführen darf: „Die Beratung nach Absatz 3 kann durchgeführt werden durch 1. einen zugelassenen Pflegedienst, 2. eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder 3. eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachperson, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.“ Für den Pflichtbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI können Pflegebedürftige im Raum Ostfildern auf zugelassene ambulante Pflegedienste sowie anerkannte Beratungsstellen im Landkreis Esslingen zurückgreifen — die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Pflegende Angehörige sollten die jeweiligen Halbjahresfristen aktiv verfolgen: Fehlt der Nachweis des Beratungsbesuchs, ist die Pflegekasse berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder vorübergehend einzubehalten — ein finanzieller Einschnitt, der sich durch rechtzeitige Terminvereinbarung vermeiden lässt.

Zu guter Letzt: Wer einen Pflegedienst für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, hat nach § 42a Abs. 3 SGB XI Anspruch auf eine transparente Abrechnung. Das Gesetz schreibt vor: „Erbringen Pflegeeinrichtungen Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege, haben die Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen im Anschluss an die Leistungserbringung unverzüglich eine schriftliche Übersicht über die dafür angefallenen Aufwendungen zu übermitteln oder auszuhändigen; auf der Übersicht ist deutlich erkennbar auszuweisen, welcher Betrag davon zur Abrechnung über den Gemeinsamen Jahresbetrag vorgesehen ist.“ Bleibt die schriftliche Aufwandsübersicht nach Abschluss der Leistung aus, können Pflegebedürftige deren Übermittlung ausdrücklich verlangen — § 42a Abs. 3 SGB XI macht die Aushändigung zur gesetzlichen Pflicht der Einrichtung, nicht zu einer freiwilligen Serviceleistung.

Tipp: Der Pflegestützpunkt im Landkreis Esslingen bietet kostenlose Beratung zur Pflegeplanung — auch für Ostfildern. Eine frühzeitige Beratung nach § 7a SGB XI hilft, alle Kassenleistungen vollständig auszuschöpfen und das richtige Modell für die individuelle Situation zu finden.


Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Sachinformationen zum Thema 24-Stunden-Pflege und ersetzt keine individuelle medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung. Da Pflegesituationen und Leistungsansprüche stark vom Einzelfall abhängen, empfiehlt sich für verbindliche Auskünfte der direkte Kontakt zur Pflegekasse, zu einer anerkannten Pflegeberatungsstelle nach § 7a SGB XI oder zum behandelnden Arzt. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert; für Vollständigkeit und aktuelle Gültigkeit kann keine Haftung übernommen werden.

Ihr Team 24 Pflegedienst GmbH
K1, 2, 68159 Mannheim
Geschäftsführer: Kornelia Melinda Reszler und Nasim Oumzil

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