Unsere Betreuungskräfte sorgen für bedarfsgerechte Grundpflege nach SGBXI wie Körperpflege und Ernährung. Sie begleiten die Pflegebedürftigen im Alltag. Zusätzlich übernehmen sie im Haushalt den Einkauf, das Kochen und die Reinigung der Wohnung.
In den meisten Fällen leben unsere Betreuungskräfte gemeinsam mit den Pflegebedürftigen unter einem Dach und unterstützen sie bei alltäglichen Aufgaben, die im Alter herausfordernder werden. Rufbereitschaft kann zusätzlich vereinbart werden.
Häufig wird im Rahmen der häuslichen Betreuung der Begriff „24 Stunden Pflege“ verwendet. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass dies irreführend ist, da unsere Betreuungskräfte grundsätzlich Freizeit und Pausen einhalten müssen. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass sie permanent verfügbar sind.
Unsere Angebote werden individuell auf Basis Ihrer Angaben, der aktuellen Situation und unserer langjährigen Erfahrung in tausenden erfolgreichen Betreuungen erstellt.
Wichtig zu wissen! Behandlungs- und Intensivpflege darf ausschließlich von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden und ist nicht im Aufgabenbereich von Hilfskräften enthalten. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse gemäß SGB V und erfordert eine ärztliche Verordnung. Dies betrifft unter anderem das Verabreichen von Insulinspritzen und das Anziehen von Stützstrümpfen. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.