Was bedeutet „24-Stunden-Pflege“ eigentlich — und welche Modelle gibt es in Ostfildern?

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Stand: April 2026

Ostfildern ist eine Stadt, die viele nicht sofort auf dem Radar haben — dabei wohnen hier über 39.000 Menschen, viele davon Senioren, die mitten in einer vertrauten Umgebung alt werden möchten. Wenn die Pflege eines Angehörigen intensiver wird, stellt sich schnell die Frage: Wie lässt sich 24-Stunden-Pflege in Ostfildern organisieren, was kostet das wirklich — und was übernimmt die Pflegekasse? Dieser Ratgeber gibt einen strukturierten Überblick.

Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ klingt nach einer einheitlichen Lösung, ist aber in der Praxis sehr unterschiedlich gemeint. Manche Familien suchen eine Betreuungskraft, die rund um die Uhr im Haushalt wohnt. Andere meinen mehrere tägliche Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes. Und wieder andere kombinieren beides. Für Ostfildern, das zum Landkreis Esslingen gehört, sind alle drei Wege grundsätzlich zugänglich.

Modell 1: Ambulanter Pflegedienst mit mehreren Einsätzen täglich

Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst kommt morgens, mittags und abends — je nach Bedarf. Die Pflegekasse erstattet diese Leistungen als Sachleistung nach § 36 SGB XI. Der Gesetzestext ist eindeutig: Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Das monatliche Budget reicht von 796 Euro (Pflegegrad 2) über 1.497 Euro (Pflegegrad 3) und 1.859 Euro (Pflegegrad 4) bis zu 2.299 Euro (Pflegegrad 5). Wer die Pflegesachleistung nicht vollständig ausschöpft, kann den Rest anteilig als Pflegegeld beziehen — das ist die sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI.

Modell 2: Live-in-Betreuung durch eine im Haushalt wohnende Kraft

Vor allem bei Demenz oder stark eingeschränkter Mobilität wählen viele Familien eine Betreuungskraft, die dauerhaft im Haus wohnt. Dabei gibt es zwei rechtlich relevante Wege: die Direktanstellung durch die Familie selbst oder die Entsendung über eine Agentur aus dem EU-Ausland. Die Kosten liegen erfahrungsgemäß zwischen 2.200 und 3.500 Euro monatlich — je nach Modell, Herkunftsland und Leistungsumfang. Wichtig: Das ist kein Pauschalbetrag, sondern eine Orientierungsgröße aus der Praxis.

Modell 3: Kombination aus beidem

In der Pflegepraxis zeigt sich, dass viele Familien in Ostfildern eine Betreuungskraft für Anwesenheit und Alltagsbegleitung einsetzen und zusätzlich einen Pflegedienst für die körpernahe Pflege hinzuziehen. Das erlaubt eine klare Aufgabenteilung und reduziert arbeitsrechtliche Risiken bei der Live-in-Variante.

Was bedeutet „24-Stunden-Pflege" eigentlich — und welche Modelle gibt es in Ostfildern?
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Was zahlt die Pflegekasse zur 24 Stunden Pflege in Ostfildern dazu?

Die Kassenleistungen sind gesetzlich festgelegt und gelten bundesweit — also auch in Ostfildern. Entscheidend ist der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Hier ein Überblick der relevanten Leistungen für 2026:

  • Pflegegeld (§ 37 SGB XI). Wer zu Hause durch Angehörige gepflegt wird, bekommt monatlich 347 Euro (PG 2), 599 Euro (PG 3), 800 Euro (PG 4) oder 990 Euro (PG 5). Das Pflegegeld geht an die pflegebedürftige Person — nicht direkt an die pflegenden Angehörigen.
  • Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI). Für professionelle Pflegedienste stehen monatlich 796 Euro (PG 2), 1.497 Euro (PG 3), 1.859 Euro (PG 4) oder 2.299 Euro (PG 5) zur Verfügung.
  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI). Zusätzlich 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade 1 bis 5 — zweckgebunden für anerkannte Entlastungsleistungen oder Alltagsunterstützung.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a SGB XI). Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen zusammen bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung (ab Pflegegrad 2, seit 1. Juli 2025).

Nach § 42a Abs. 1 SGB XI gilt wörtlich: „Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach Maßgabe des § 39 sowie Leistungen der Kurzzeitpflege nach Maßgabe des § 42 in Höhe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3 539 Euro je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag).“

Praktisch bedeutet das: Wenn die pflegende Tochter in Ostfildern für vier Wochen ausfällt — sei es wegen Urlaub, Krankheit oder Erschöpfung — kann die Verhinderungspflege aus diesem gemeinsamen Topf finanziert werden. Und wer danach noch Restbudget hat, kann es für Kurzzeitpflege nutzen. Beides ist flexibel kombinierbar.

Wichtiger Hinweis: Nicht verbrauchter Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) wird automatisch auf das folgende Kalenderhalbjahr übertragen und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer diesen Betrag über Monate nicht abgerufen hat, sollte ihn gezielt einsetzen — etwa für einen anerkannten Betreuungsdienst oder Tagesstrukturangebote in der Region Ostfildern/Esslingen.

Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn die pflegebedürftige Person vorübergehend in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung wechselt? Dazu hält das Gesetz in § 37 Abs. 2 SGB XI wörtlich fest: „Besteht der Anspruch nach Absatz 1 nicht für den vollen Kalendermonat, ist der Geldbetrag entsprechend zu kürzen; dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen anzusetzen. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist. § 118 Abs. 3 und 4 des Sechsten Buches gilt entsprechend, wenn für die Zeit nach dem Monat, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist, Pflegegeld überwiesen wurde.“

Für Sie als pflegende Angehörige heißt das: Auch wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter für einige Wochen in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung untergebracht ist, fließt das Pflegegeld — halbiert — weiter. Die volle Zahlung entfällt erst nach acht Wochen.

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Was müssen Familien in Ostfildern arbeitsrechtlich beachten?

Dieser Punkt wird in vielen Ratgebern zur 24-Stunden-Pflege zu wenig beachtet — dabei birgt er die größten finanziellen Risiken für Familien.

Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Betreuungskräfte im Privathaushalt

Eine einzelne Betreuungskraft kann eine echte Rund-um-die-Uhr-Versorgung im Sinne des Arbeitszeitgesetzes nicht alleine erbringen. Nach § 5 Abs. 1 ArbZG gilt: „Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.“ Das klingt technisch, hat aber direkte Konsequenzen: Wer eine Betreuungskraft als Arbeitnehmerin anstellt, muss diese Ruhezeit einhalten — oder für einen Schichtwechsel sorgen.

§ 5 Abs. 3 ArbZG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen: „Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.“ Diese Ausnahmeregelung gilt für Einrichtungen — ob sie auf den Privathaushalt übertragbar ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einer qualifizierten Rechtsberatung geklärt werden.

Mindestlohn und Bereitschaftszeiten: Das BAG-Urteil von 2021

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) klargestellt: Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftsdienst im Privathaushalt. Bereitschaftszeiten — also Phasen, in denen die Betreuungskraft anwesend ist, aber nicht aktiv tätig — sind damit vergütungspflichtige Arbeitszeit. Das verändert die Kostenrechnung für Familien erheblich.

Nach § 1 Abs. 1 MiLoG gilt: „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.“ Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Stunde — gültig auch im Privathaushalt in Ostfildern.

Wichtiger Hinweis: Der Pflegemindestlohn nach der Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) gilt ausschließlich in zugelassenen Pflegeeinrichtungen — nicht im Privathaushalt. Für die direkte Anstellung einer Betreuungskraft zu Hause ist der allgemeine Mindestlohn (MiLoG) maßgeblich. Ab 1. Juli 2025 beträgt der Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte in Einrichtungen 16,10 Euro, ab 1. Juli 2026 steigt er auf 16,52 Euro. Diese Sätze betreffen Familien, die privat anstellen, nicht direkt — wohl aber als Orientierungsgröße bei Vertragsverhandlungen mit Agenturen.

§ 1 Abs. 3 MiLoG regelt zudem das Verhältnis zu Branchenmindestlöhnen: „Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet.“ Für entsandte Pflegekräfte aus dem EU-Ausland bedeutet das: Der Branchenmindestlohn der PflegeArbbV gilt, sofern er über dem allgemeinen Mindestlohn liegt — was derzeit der Fall ist.

Wegen der komplexen Einzelfall-Bewertung bei Entsendungsmodellen, Scheinselbständigkeit und Haftungsfragen sollte diese Konstellation unbedingt mit einer qualifizierten Rechts- und Steuerberatung geklärt werden.

Was bedeutet „24-Stunden-Pflege" eigentlich — und welche Modelle gibt es in Ostfildern?
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Wann lohnt welches Modell für Familien in Ostfildern — und was bleibt am Ende übrig?

Eine einfache Faustformel gibt es nicht. Aber die folgende Gegenüberstellung hilft bei der Orientierung:

  • Ambulanter Pflegedienst (mehrmals täglich). Geeignet bei klar definierten Pflegezeiten und wenn nachts keine Versorgung nötig ist. Die Kassenleistung deckt einen erheblichen Teil der Kosten; der Eigenanteil hängt vom Pflegegrad und der Einsatzhäufigkeit ab.
  • Entsendete Betreuungskraft über Agentur. Geeignet bei Demenz oder starkem Betreuungsbedarf rund um die Uhr. Kosten typischerweise zwischen 2.500 und 3.500 Euro monatlich. Die Familie ist nicht Arbeitgeber — die Agentur bleibt Arbeitgeberin. Wichtig: Die A1-Bescheinigung nach VO (EG) Nr. 883/2004 muss von der Agentur vorgelegt werden.
  • Direktanstellung im Privathaushalt. Günstigster Weg auf dem Papier, aber mit den höchsten arbeitsrechtlichen Risiken verbunden. Minijob-Grenze 2026: 603 Euro monatlich. Zusätzlich greift die Sozialversicherungspflicht. Das Haushaltsscheckverfahren über die Minijob-Zentrale vereinfacht die Abwicklung.
  • Kombination Pflegedienst + Betreuungskraft. Oft die sinnvollste Lösung bei komplexem Pflegebild. Körperbezogene Pflege durch Fachkräfte, Alltagsbegleitung durch Betreuungskraft — mit klarer Aufgabenteilung und reduziertem Haftungsrisiko.

Ein konkretes Beispiel: Eine 79-jährige Dame in Ostfildern mit Pflegegrad 3 und beginnender Demenz. Die Familie stellt eine entsandte Betreuungskraft über eine Agentur an (monatliche Kosten: ca. 2.800 Euro) und schaltet zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst für Körperpflege und Medikamentengabe ein. Die Pflegekasse erstattet monatlich bis zu 1.497 Euro als Sachleistung (§ 36 SGB XI), dazu kommen 131 Euro Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI). Das ergibt einen Kassenanteil von bis zu 1.628 Euro — der Eigenanteil liegt damit bei rund 1.200 Euro monatlich, abhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Sachleistung.

Wer außerdem Pflegegeld bezieht, weil ein Teil der Pflege von Angehörigen erbracht wird, kann über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI anteilig beides nutzen. Die nächste planmäßige Dynamisierung der Pflegeleistungen ist nach § 30 SGB XI frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen — für 2026 bleibt alles auf dem Stand von 2025.

Für den Beratungsanspruch gilt: Der Bezug von Pflegegeld ist an eine Nachweispflicht geknüpft: § 37 Abs. 3 SGB XI knüpft den Pfleggeldanspruch an eine Beratungspflicht: Pflegegrad 2 und 3 erfordern zwei Beratungsbesuche pro Kalenderjahr, Pflegegrad 4 und 5 waren bis Ende 2025 zu vier Terminen verpflichtet — ab 1. Januar 2026 (BEEP) gilt auch für diese Pflegegrade die halbjährliche Pflicht, mit der Option auf bis zu vier freiwillige Termine jährlich. Das Gesetz regelt in § 37 Abs. 3b SGB XI wörtlich, wer diese Beratung durchführen darf: „Die Beratung nach Absatz 3 kann durchgeführt werden durch 1. einen zugelassenen Pflegedienst, 2. eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder 3. eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachperson, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.“ Für den Pflichtbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI können Pflegebedürftige im Raum Ostfildern auf zugelassene ambulante Pflegedienste sowie anerkannte Beratungsstellen im Landkreis Esslingen zurückgreifen — die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Pflegende Angehörige sollten die jeweiligen Halbjahresfristen aktiv verfolgen: Fehlt der Nachweis des Beratungsbesuchs, ist die Pflegekasse berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder vorübergehend einzubehalten — ein finanzieller Einschnitt, der sich durch rechtzeitige Terminvereinbarung vermeiden lässt.

Zu guter Letzt: Wer einen Pflegedienst für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, hat nach § 42a Abs. 3 SGB XI Anspruch auf eine transparente Abrechnung. Das Gesetz schreibt vor: „Erbringen Pflegeeinrichtungen Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege, haben die Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen im Anschluss an die Leistungserbringung unverzüglich eine schriftliche Übersicht über die dafür angefallenen Aufwendungen zu übermitteln oder auszuhändigen; auf der Übersicht ist deutlich erkennbar auszuweisen, welcher Betrag davon zur Abrechnung über den Gemeinsamen Jahresbetrag vorgesehen ist.“ Bleibt die schriftliche Aufwandsübersicht nach Abschluss der Leistung aus, können Pflegebedürftige deren Übermittlung ausdrücklich verlangen — § 42a Abs. 3 SGB XI macht die Aushändigung zur gesetzlichen Pflicht der Einrichtung, nicht zu einer freiwilligen Serviceleistung.

Tipp: Der Pflegestützpunkt im Landkreis Esslingen bietet kostenlose Beratung zur Pflegeplanung — auch für Ostfildern. Eine frühzeitige Beratung nach § 7a SGB XI hilft, alle Kassenleistungen vollständig auszuschöpfen und das richtige Modell für die individuelle Situation zu finden.


Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Sachinformationen zum Thema 24-Stunden-Pflege und ersetzt keine individuelle medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung. Da Pflegesituationen und Leistungsansprüche stark vom Einzelfall abhängen, empfiehlt sich für verbindliche Auskünfte der direkte Kontakt zur Pflegekasse, zu einer anerkannten Pflegeberatungsstelle nach § 7a SGB XI oder zum behandelnden Arzt. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert; für Vollständigkeit und aktuelle Gültigkeit kann keine Haftung übernommen werden.

Ihr Team 24 Pflegedienst GmbH
K1, 2, 68159 Mannheim
Geschäftsführer: Kornelia Melinda Reszler und Nasim Oumzil

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